Trotz Sperrfrist sozialversichert?

Hallo zusammen,

habe ein Frage zu der Sperrfrist.

Z. B.: Ein Arbeitnehmer bekommt aufgrund einer Eigenkündigung eine Sperrfrist von xy Wochen. Anschließend nimmt er eine neue Tätigkeit auf.

Wäre dieser Mitarbeiter in dem Zeitraum, wo er sich arbeitslos gemeldet hätte und eine Sperrfrist bekommen würde, eigentlich sozialversichert?

MfG
Andy

Ja, KV + PV …
Hi!

… zumindest dann, wenn das letzte Beschäftigungsverhältnis (BV) nahtlos in die Arbeitslosigkeit mündet (z. B. Ende BV am 31.10.08, Beginn Alokeit am 01.11.08).

Wäre dieser Mitarbeiter in dem Zeitraum, wo er sich arbeitslos gemeldet hätte und eine Sperrfrist bekommen würde, eigentlich sozialversichert?

Im 1. Monat der Alokeit mit Sperrzeit bzw. nach Ende des BV ist man qua Gesetz kranken- und pflegeversichert: § 19 (2) S. 1 SGB V (http://bundesrecht.juris.de/sgb_5/__19.html)

Ab dem 2. Monat der Alokeit mit Sperrzeit werden die Beiträge zu Kranken- und Pflegeversicherung von der AA getragen: § 5 (1) Nr. 2 SGB V (http://bundesrecht.juris.de/sgb_5/__5.html)

Beiträge zur Rentenversicherung werden während einer Sperrzeit KEINE übernommen. Jedoch wird die Sperrzeit der DRV als Anwartschaftszeit gemeldet. (Dazu habe ich aber leider gerade nicht den passenden Paragraphen zur Hand.)

Gruß
Liza

Hallo Liza,

vielen lieben Dank für die schnelle und umfassende Antwort!!!

LG
Andy

Bei einer Sperrzeit wirst du die ersten 4 Wochen nicht versichert über die Bundesagentur für Arbeit. Zu dieser Zeit besteht aber eine automatische Nachversicherung durch die Meldung durch den letzten Arbeitgeber. Danach wirst du durch die Bundesagentur für Arbeit krankenversichert trotz Sperrzeit.