Eine Arbeitnehmerin ist seit 15 Jahren als Angestellte Friseurin tätig. Danach macht sie sich selbständig.
Kann sie für die vergangenen 15 Jahre Arbeitslosenversicherung zurückfordern?
Eine Arbeitnehmerin ist seit 15 Jahren als Angestellte Friseurin tätig. Danach macht sie sich selbständig.
Kann sie für die vergangenen 15 Jahre Arbeitslosenversicherung zurückfordern?
Nein.
Eine Arbeitnehmerin ist seit 15 Jahren als Angestellte Friseurin tätig. Danach macht sie sich selbständig.
Kann sie für die vergangenen 15 Jahre Arbeitslosenversicherung
zurückfordern?
Wieso sollte sie das können? Die Beiträge wurden ja in den 15 Jahren nicht zu Unrecht abgeführt!
Etwas kopfschüttelnd
Liza
Eine Arbeitnehmerin ist seit 15 Jahren als Angestellte
Friseurin tätig. Danach macht sie sich selbständig.Kann sie für die vergangenen 15 Jahre Arbeitslosenversicherung
zurückfordern?
Die Arbeitslosenversicherung ist ein Betrag in der Solidargemeinschaft und tritt dann ein, wenn der Fall der Arbeitslosigkeit eintritt.
Wenn ich nach 20 Jahren meine Feuerversicherung kündige, weil es nicht gebrannt hat, bekomme ich ja auch nichts zurück.
Übrigens auch als Selbstständige, kann man sich Arbeitslosenversichern, was ich mir als frische Existenzgründerin auch mal überlegen würde.