Hi!
Student = kein Anspruch auf ALG II
Das stimmt.
1. Der Student (27) hat z. B. noch 4 Monate abzuwarten, bis sein Studium beginnt.
Wie bezahlt er seine Krankenkassenbeiträge?
Das kommt auf die Umstände an. Hat der Bald-Student vorher gearbeitet? Mehr als 2 Jahre am Stück? Wenn ja, sollte er Anspruch auf ALG I haben (= AA bezahlt die Krankenkasse).
Nein, 12 Monate in den letzten 2 Jahren (auch gestückelt!) sozialversicherungspflichtige Tätigkeit reichen aus.
Wenn nicht, hat er Anspruch auf ALG II
Nicht zwangsläufig. Er muss natürlich die Voraussetzungen (s. FAQ:1743) erfüllen. Also ist z. B. zu prüfen: Wie viel ist auf dem Sparbuch? Bildet er mit seinen Eltern eine Bedarfsgemeinschaft? …
Das ist u. U. nicht so einfach.
2. Bekommt ein Student (27, wohnt daheim) Bafög-Zahlungen vom Amt, auch wenn die Eltern „genug“ verdienen?
Die Frage ist wohl eher, ob er mit 27 überhaupt BAföG-berechtigt ist. Es wird nämlich in der Regel nur die erste Ausbildung gefördert. Das heißt, wenn er nach der Schule bereits eine 3jährige Ausbildung gemacht hat, besteht sowieso kein Anspruch auf BAföG. Es gibt aber Ausnahmen, wenn eine Ausbildung gemacht wurde, die erst zum Besuch der Uni (oder FH) berechtigt, etc.pp.
Das stimmt so nicht! Berufsausbildungsbeihilfe bekommt man nur für die erste berufsqualifizierende Ausbildung und betrifft ausschließlich nicht-akademische Ausbildungen.
BAföG (und wir sprechen hier ja NICHT von Schüler-BAföG!) hingegen kann man u. a. (ich gehe jetzt nicht auf alle Anspruchsvoraussetzungen ein) dann beziehen, wenn man
– noch keine berufsqualifizierende, grundsätzlich BAföG-förderungsfähige Ausbildung abgeschlossen hat und
– noch nicht über 30 Jahre alt ist.
Bzgl. aller Infos rund ums BAföG kann ich folgende Seite sehr empfehlen: http://www.bafoeg-rechner.de/
Davon unabhängig: BAföG wird nicht gezahlt, wenn die Eltern „zuviel“ oder eben „genug“ verdienen.
Das Einkommen der Eltern wird nur angerechnet, wenn deren Unterhaltspflicht der staatlichen vorausgeht. Inwieweit bei einem 27-Jährigen mit abgeschlossener Berufsausbildung die Eltern noch unterhaltspflichtig sind, wäre also zu klären – dies jedoch bitte im Brett „Allgemeine Rechtsfragen“!
Wie sieht es aus, wenn die Person eine eigene Wohnung hat?
Wenn der Student nicht bei seinen Eltern wohnt, wird der BAföG-Satz um die Mietkosten aufgestockt, sofern diese über 146 €/Monat sind.
Noch ein Wort zur Kranken- und Pflegeversicherung :
Mit 27 ist der (angehende) Student zu alt, um sich bei familienzuversichern. Da ja aber in D ja seit geraumer Zeit eine allgemeine Versicherungs_pflicht_ besteht, muss er sich also selbst versichern.
Eine Befreiung von der KV-Versicherungspflicht ist für Studenten nur möglich, wenn sie ein private Hochschule besuchen, die überdies auch nicht staatlich anerkannt ist. (Ich nehme nicht an, dass dieser seltene Fall hier zutrifft.)
Eine Versicherung ist für Studenten bei allen KKs zu einem erniedrigten Beitragssatz möglich, grundsätzlich bis zum 30. Lebensjahr ODER (was hier dann wohl eher zutrifft) bis zum 14. Fachsemester (s. dazu a. http://de.wikipedia.org/wiki/Krankenversicherung_der…).
Während der 4-monatigen Überbrückungszeit wird er wohl, sofern er weder Alg-I- noch Alg-II-Anspruch hat, nicht umhinkommen, sich (zum allgemeinen Beitragssatz) selbst (also aus der Privatschatulle) zu versichern.
Weitergehende Fragen bzgl. KV-/PV-Versicherung bitte im Brett „Versicherungen“ stellen!
LG
Liza