(Künftiger) Student: Kassenbeiträge und BAföG

Wann ist eine Person von den Eltern unabhängig?

Sagen wir mal, ein angehender Student möchte ausziehen. Er ist 27 Jahre alt.
Wie würde man Stütze bekommen? Oder stehen die Eltern das Leben lang hinter einem, also tragen finanzielle Verantwortung?

1. Der Student (27) hat z. B. noch 4 Monate abzuwarten, bis sein Studium beginnt.
Wie bezahlt er seine Krankenkassenbeiträge?
Einen Job anzufangen für die kurze Überbrückungszeit, macht keinen großen Sinn.

Welche Möglichkeiten gäbe es?
Müssen die Eltern die Verantwortung übernehmen für die Zahlungen?
Wie sähe es aus, wenn der „Student“ ein eigenes Zimmer bezahlen würde (aber daheim wohnen würde): Bekäme er dann eine gewisse Hilfszahlung?

Oder mit dem Bafög jetzt z. B.:

2. Bekommt ein Student (27, wohnt daheim) Bafög-Zahlungen vom Amt, auch wenn die Eltern „genug“ verdienen?

(Ich hörte von einer Bekannten, dass sie gar keine Hilfe bekam, da ihre Mutter (Einzelhandel, Mittellohn) „genug“ verdienen würde. Dachte, alle Studenten bekommen diese Hilfezahlungen, die man halt halb zurückzahlen muss. Die Bekannte wohnt in einer anderen Stadt, hat einen eigenen Haushalt, kann die Miete jedoch nur durch ihre Eltern bezahlen. … Ist das normal, dass die Eltern für Studium, Miete, Unterhalt aufkommen müssen, obwohl das Geld eh nicht reicht, da die Mutter zwei Kinder und ihr Studium finanzieren muss?)

Wie sieht es aus, wenn die Person eine eigene Wohnung hat?

Ufff, …
Vielen Dank für jegliche Antwort,
Christian

MOD: Titel Archiv-tauglich gemacht

Wann ist eine Person von den Eltern unabhängig?
Sagen wir mal, ein angehender Student möchte ausziehen. Er ist 27 Jahre alt.

Dann hat er sich mit der Finanzierung des Studiums doch sicher schon einige Zeit auseinandergesetzt…?!

Wie würde man Stütze bekommen?

Was bitte ist denn „Stütze“?

Oder stehen die Eltern das Leben lang hinter einem, also tragen finanzielle Verantwortung?

Das kommt wohl auf die Eltern an…

1. Der Student (27) hat z. B. noch 4 Monate abzuwarten, bis sein Studium beginnt.
Wie bezahlt er seine Krankenkassenbeiträge?
Einen Job anzufangen für die kurzen Überbrückungszeit, macht keinen großen Sinn.

Diese Aussage erscheint mir erklärungsbedürftig…?!

Um vielleicht noch 'ne Chance zu haben, dass mir meine Antwort nicht weggelöscht wird: Bring mal ein paar Aussagen zum Einkommen der Eltern und zum bisherigen Lebenslauf des angehenden Studenten, dann können die Experten hier vielleicht etwas mehr sagen…

Ufff, …
Vielen Dank für jegliche Antwort,
Christian

LG, Der Kater

MOD: Titel analog zu Ursprungsposting editiert

Wie würde man Stütze bekommen? Oder stehen die Eltern das
Leben lang hinter einem, also tragen finanzielle
Verantwortung?

Student = kein Anspruch auf ALG II
Ich gehe einfach mal davon aus, dass die Frage größtenteils darauf abzielt, wie der Student sich finanziert, richtig?

1. Der Student (27) hat z. B. noch 4 Monate
abzuwarten, bis sein Studium beginnt.
Wie bezahlt er seine Krankenkassenbeiträge?

Das kommt auf die Umstände an. Hat der Bald-Student vorher gearbeitet? Mehr als 2 Jahre am Stück? Wenn ja, sollte er Anspruch auf ALG I haben (= AA bezahlt die Krankenkasse) Wenn nicht, hat er Anspruch auf ALG II (= Arge bezahlt die Krankenkasse). Der Anspruch gilt jeweils allerdings nur bis zum Beginn des Studiums.

Wie sähe es aus, wenn der „Student“ ein eigenes Zimmer
bezahlen würde (aber daheim wohnen würde): Bekäme er dann eine
gewisse Hilfszahlung?

Von wem? Zuhause wohnen und Mietzuschuss bekommen wollen, ist immer schwierig. U.U. ein Untermietervertrag würde helfen, aber da kommt dann wieder die Ausgangsfrage hoch, ob überhaupt Anspruch auf BAföG hat.

2. Bekommt ein Student (27, wohnt daheim)
Bafög-Zahlungen vom Amt, auch wenn die Eltern „genug“
verdienen?

Die Frage ist wohl eher, ob er mit 27 überhaupt BAföG-berechtigt ist. Es wird nämlich in der Regel nur die erste Ausbildung gefördert. Das heißt, wenn er nach der Schule bereits eine 3jährige Ausbildung gemacht hat, besteht sowieso kein Anspruch auf BAföG. Es gibt aber Ausnahmen, wenn eine Ausbildung gemacht wurde, die erst zum Besuch der Uni (oder FH) berechtigt, etc.pp.
Davon unabhängig: BAföG wird nicht gezahlt, wenn die Eltern „zuviel“ oder eben „genug“ verdienen. Ich hab die Zahlen jetzt nicht im Kopf (aber es gibt genug BAföG-Rechner im Netz, bei denen man sich das selbst ausrechnen kann), aber mein BAföG-Antrag wurde abgelehnt, obwohl mein Vater damals arbeitslos war und meine Mutter „nur“ kfm. Angestellte - also beide keine Spitzenverdiener.

Dachte, alle Studenten bekommen diese
Hilfezahlungen, die man halt halb zurückzahlen muss.

Mitnichten.

Ist das normal, dass die Eltern für
Studium, Miete, Unterhalt aufkommen müssen, obwohl das Geld eh
nicht reicht, da die Mutter zwei Kinder und ihr Studium
finanzieren muss?)

Ja.

Wie sieht es aus, wenn die Person eine eigene Wohnung hat?

Auch nicht viel anders. Die Kosten werden natürlich höher und es kann sein, dass man damit über die Grenze kommt und damit zumindest den Mindestbetrag BAföG bekommt. Aber ein BAföG-Rechner hilft auch da weiter - oder einfach ein Besuch beim zuständigen BAföG-Büro der Uni. :smile:

Viel Erfolg,
Sasy

Hi!

Student = kein Anspruch auf ALG II

Das stimmt.

1. Der Student (27) hat z. B. noch 4 Monate abzuwarten, bis sein Studium beginnt.
Wie bezahlt er seine Krankenkassenbeiträge?

Das kommt auf die Umstände an. Hat der Bald-Student vorher gearbeitet? Mehr als 2 Jahre am Stück? Wenn ja, sollte er Anspruch auf ALG I haben (= AA bezahlt die Krankenkasse).

Nein, 12 Monate in den letzten 2 Jahren (auch gestückelt!) sozialversicherungspflichtige Tätigkeit reichen aus.

Wenn nicht, hat er Anspruch auf ALG II

Nicht zwangsläufig. Er muss natürlich die Voraussetzungen (s. FAQ:1743) erfüllen. Also ist z. B. zu prüfen: Wie viel ist auf dem Sparbuch? Bildet er mit seinen Eltern eine Bedarfsgemeinschaft? …
Das ist u. U. nicht so einfach.

2. Bekommt ein Student (27, wohnt daheim) Bafög-Zahlungen vom Amt, auch wenn die Eltern „genug“ verdienen?

Die Frage ist wohl eher, ob er mit 27 überhaupt BAföG-berechtigt ist. Es wird nämlich in der Regel nur die erste Ausbildung gefördert. Das heißt, wenn er nach der Schule bereits eine 3jährige Ausbildung gemacht hat, besteht sowieso kein Anspruch auf BAföG. Es gibt aber Ausnahmen, wenn eine Ausbildung gemacht wurde, die erst zum Besuch der Uni (oder FH) berechtigt, etc.pp.

Das stimmt so nicht! Berufsausbildungsbeihilfe bekommt man nur für die erste berufsqualifizierende Ausbildung und betrifft ausschließlich nicht-akademische Ausbildungen.

BAföG (und wir sprechen hier ja NICHT von Schüler-BAföG!) hingegen kann man u. a. (ich gehe jetzt nicht auf alle Anspruchsvoraussetzungen ein) dann beziehen, wenn man
– noch keine berufsqualifizierende, grundsätzlich BAföG-förderungsfähige Ausbildung abgeschlossen hat und
– noch nicht über 30 Jahre alt ist.

Bzgl. aller Infos rund ums BAföG kann ich folgende Seite sehr empfehlen: http://www.bafoeg-rechner.de/

Davon unabhängig: BAföG wird nicht gezahlt, wenn die Eltern „zuviel“ oder eben „genug“ verdienen.

Das Einkommen der Eltern wird nur angerechnet, wenn deren Unterhaltspflicht der staatlichen vorausgeht. Inwieweit bei einem 27-Jährigen mit abgeschlossener Berufsausbildung die Eltern noch unterhaltspflichtig sind, wäre also zu klären – dies jedoch bitte im Brett „Allgemeine Rechtsfragen“!

Wie sieht es aus, wenn die Person eine eigene Wohnung hat?

Wenn der Student nicht bei seinen Eltern wohnt, wird der BAföG-Satz um die Mietkosten aufgestockt, sofern diese über 146 €/Monat sind.

Noch ein Wort zur Kranken- und Pflegeversicherung :

Mit 27 ist der (angehende) Student zu alt, um sich bei familienzuversichern. Da ja aber in D ja seit geraumer Zeit eine allgemeine Versicherungs_pflicht_ besteht, muss er sich also selbst versichern.
Eine Befreiung von der KV-Versicherungspflicht ist für Studenten nur möglich, wenn sie ein private Hochschule besuchen, die überdies auch nicht staatlich anerkannt ist. (Ich nehme nicht an, dass dieser seltene Fall hier zutrifft.)

Eine Versicherung ist für Studenten bei allen KKs zu einem erniedrigten Beitragssatz möglich, grundsätzlich bis zum 30. Lebensjahr ODER (was hier dann wohl eher zutrifft) bis zum 14. Fachsemester (s. dazu a. http://de.wikipedia.org/wiki/Krankenversicherung_der…).

Während der 4-monatigen Überbrückungszeit wird er wohl, sofern er weder Alg-I- noch Alg-II-Anspruch hat, nicht umhinkommen, sich (zum allgemeinen Beitragssatz) selbst (also aus der Privatschatulle) zu versichern.

Weitergehende Fragen bzgl. KV-/PV-Versicherung bitte im Brett „Versicherungen“ stellen!

LG
Liza