Anrechnung der Abfindung auf ALG I

Gehen wir mal von folgender, rein fiktiven Situation aus:

Ein Arbeitnehmer soll im Rahmen von §613a in ein neues Unternehmen übergehen. Dieser Übergang ist jedoch mit einer räumlichen Versetzung verbunden, daher wird dem Betriebsübergang widersprochen.

Da am alten Standort keine weitere Verwendung für den Mitarbeiter besteht, wird betriebsbedingt gekündigt. Aus dieser Kündigung resultiert eine Abfindung.

Hat dieser Arbeitnehmer nun ab dem Tag des Beschäftigungsendes Anspruch auf ALG I in voller Höhe oder wird die ausbezahlte Abfindung erst mit dem ALG verrechnet?

Eigentlich dachte ich, daß Abfindungen noch versteuert werden. Ich habe nur das gefunden:

http://www.abfindunginfo.de/

http://www.abfindung-steuern.de/

Hi!

Hat dieser Arbeitnehmer nun ab dem Tag des Beschäftigungsendes Anspruch auf ALG I in voller Höhe oder wird die ausbezahlte Abfindung erst mit dem ALG verrechnet?

Das kommt darauf an, ob die Kündigung fristgerecht war. War sie es, bleibt die Abfindung anrechnungsfrei! (Alg-I-anrechnungs- nicht _steuer_frei. :smile:

wird betriebsbedingt gekündigt. Aus dieser Kündigung resultiert eine Abfindung.

Hmmm… Steht das mit der Abfindung im Vertrag, in einer Betriebsvereinbarung oder Ähnlichem?

Wenn nicht:
– Wann wurde die Zahlung einer Abfindung vereinbart? Vor der Kündigung oder erst danach?
Wie wurde die Abfindung vereinbart? Per Abwicklungsvertrag?
– Steht irgendwo (in der Kündigung oder in der Abfindungsvereinbarung oder so), dass im Gegenzug zur Abfindung auf eine Kündigungsschutzklage verzichtet wird?

Bei Zahlung einer Abfindung steht nämlich auch der Eintritt einer Sperrzeit im Raum!

LG
Liza

Danke für die Antwort!

Im vorliegenden, hypothetischen Fall würde es sich um eine ordentliche, fristgemäße, betriebsbedingte Kündigung aufgrund Arbeitsplatzverlagerung handeln. Aus der Verlagerung ergibt sich ein Härtefall. Im Umsetzungstarifvertrag wurde hierfür ein Abfindungsanspruch vorgesehen. Es würde also alles passen und auch keine Sperrfrist entstehen. Ging nur noch drum, ob irgendwas angerechnet wird, was ja aber wohl nicht der Fall zu sein scheint.

Die Versteuerung ist dabei natürlich ein anderes Thema…

Hi!

Aus der Verlagerung ergibt sich ein Härtefall. Im Umsetzungstarifvertrag wurde hierfür ein Abfindungsanspruch vorgesehen.

Ja, das ist Sperrzeit-technisch okay. (Ich schrieb das, weil sich die internen Vorschriften hier sehr verschärft haben.)

LG
Liza