Hey, ich hab mal 'ne Frage:
Wie kann man bei einer Kündigung (arbeitnehmerseitig) eine Sperrfrist vom Arbeitsamt verhindern?
Ist es ratsam, einen Aufhebungsvertrag mit dem Arbeitgeber zu schließen?
Oder wird ein solcher Vertrag vom Arbeitsamt nicht akzeptiert und trotzdem eine Sperrfrist verhängt?
Oder kann man bei einer befristeten Arbeitsvertrag die Frist vorziehen?
MOD: Titel Archiv-tauglich gemacht
Hallo,
Wie kann man bei einer Kündigung (arbeitnehmerseitig) eine Sperrfrist vom Arbeitsamt verhindern?
Kommt drauf an, warum man kündigen will. (Ich gehe mal davon aus, dass es sich um eine arbeitnehmerseitige Kündigung handeln soll.)
Ist es ratsam, einen Aufhebungsvertrag mit dem Arbeitgeber zu schließen?
Dadurch bessert sich nicht unbedingt die Situation. Es kommt noch immer darauf an, warum das Arbeitsverhältnis beendet werden soll.
Oder kann man bei einer befristeten Arbeitsvertrag die Frist vorziehen?
Welche Frist?
MfG
MOD: Titel analog zu Ursprungsposting editiert
[MOD] Vollzitat entfernt + Titel analog zu Ursprungsposting editiert
Naja, also eine Kündigung wegen Vortäuschung falscher Tatsachen zum Beispiel!
Also, wenn ein Arbeitsvertrag für 1 Jahr befristet ist, kann mann diesen dann auf ein halbes Jahr verkürzen?
Also, der Arbeitgeber …
… hat falsche Tatsachen vorgetäuscht?
Naja, also eine Kündigung wegen Vortäuschung falscher Tatsachen zum Beispiel!
Hm, da müsste es natürlich eine rechtliche Möglichkeit geben, aus dem Vertrag zu kommen. Was das Arbeitsamt aber dazu sagt…? Es käme sicher darauf an, für wie unzumutbar die jetzt nachträglich festgestellten richtigen Tatsachen gehalten werden.
So ein Fall ist ja nicht so häufig.
Wenn die Angewiesenheit aufs Alg sehr stark wäre, dann wäre ein vorheriges Gespräch mit dem Sachbearbeiter sicher nicht unvernünftig. Ansonsten könnte man es ja riskieren.
MfG Simsy
Hi!
Wie kann man bei einer Kündigung (arbeitnehmerseitig) eine Sperrfrist vom Arbeitsamt verhindern?
Indem man „wichtige Gründe“ für die Eigenkündigung nachweist. Was die AA als wichtigen Grund akzeptiert, kann man hier: http://www.arbeitsagentur.de/zentraler-Content/A07-G…, S. 33 – 40 (9 bis 9.1.4), nachlesen.
Ist es ratsam, einen Aufhebungsvertrag mit dem Arbeitgeber zu schließen?
Oder wird ein solcher Vertrag vom Arbeitsamt nicht akzeptiert und trotzdem eine Sperrfrist verhängt?
Die AA bewertet einen Aufhebungsvertrag grundsätzlich wie eine Eigenkündigung (da ein solcher ohne Mitwirkung des AN nicht hätte zustandekommen können). Es ist wiederum zu prüfen, ob ein wichtiger Grund für den Abschuss eines Aufhebungsvertrages vorlag (s. Link oben; dort wird teilweise zwischen den AV-Beendigungsarten unterschieden).
Oder kann man bei einer befristeten Arbeitsvertrag die Frist vorziehen?
Da auch dies nicht ohne die Mitwirkung des AN geschehen kann: gleiche Sperrzeitprüfung.
Gruß
Liza