Hallihallo,
ich (männlich, Arbeitnehmer) möchte meine beste Freundin (sie
ist schwanger, Geburt vorauss. am 30.07.09, kein Paar)
in meine Wohnung aufnehmen. Ich habe eine 3-Zimmer-Wohnung,
und sie hätte ihr eigenes Zimmer. Küche, Bad und Wohnzimmer
würden geteilt. Einen Untermietvertrag können wir aufsetzen.
Das ist schon mal nicht verkehrt. Aber auch darauf achten, dass die Untermieterin dann auch regelmäßig ihre Miete auf Dein Konto überweist.
So, nun würde ich gerne wissen, auf was wir bei der ARGE
achten müssen.
Sie kann nicht bei ihrer Oma wohnen bleiben (die Wohnung ist
einfach zu klein) und hat sich vor kurzem von ihrem Freund
getrennt. Jetzt besteht natürlich die Sorge, dass uns das Amt
einen Strich durch die Rechnung macht.
Hier stellt sich natürlich erstmal die Frage, ob die Wohnung wirklich zu klein ist.
Wie sollen wir vorgehen, was sagen und so?
Eigentlich genau so, wie ihr es vorhabt. Wichtig ist eben der Untermietvertrag, die regelmäßige Zahlung der Untermiete auf´s Konto, sowie überhaupt getrennte Konten. Weiterhin sollten sich alle persönlichen Gegenstände der Untermieterin in deren Zimmer befinden (abgesehen von Dingen, die in Küche oder Bad gehören).
Außerdem keinesfalls ein Darlehen oder ähnliches gewähren. Dies würde zum einen als verfügbares Einkommen und kann zum anderen als Indiz für eine Bedarfsgemeinschaft gewertet werden.
Getrennter Kühlschrank und solche Faxen sind nicht notwendig, da man davon ausgehen darf, dass jeder weiss, was ihm gehört.
Falls dann das Amt trotzdem behauptet, dass eine Bedarfsgemeinschaft vorläge, bleibt einem nur der Rechtsweg, also Widerspruchsverfahren und notfalls Klage beim Sozialgericht. Die Ämter bauen häufig darauf, dass sich das niemand traut. Ich kenne aber Fälle, bei denen das Amt am Tage der Verhandlung ein Fax ans Gericht geschickt und alle Ansprüche anerkannt hat. Für mich ein starkes Indiz dafür, dass die wissen, dass sie im Unrecht sind. Aber wenn sich jeweils nur 10% von einem negativen Bescheid beeindrucken lassen, hat es sich für die schon gelohnt.
Bin für alle Ratschläge und Erfahrungen dankbar.
Vielen Dank schon mal.
MfG
Henning/Anne
MfG
MOD:
– wg. FAQ:1129 „Ratschläge und Erfahrungen“ hervorgehoben!
– Titel archivtauglich gemacht