WG von Arbeitnehmer + Hartz-IV-Empfängerin

Hallihallo,

ich (männlich, Arbeitnehmer) möchte meine beste Freundin (sie ist schwanger, Geburt vorauss. am 30.07.09, kein Paar) in meine Wohnung aufnehmen. Ich habe eine 3-Zimmer-Wohnung, und sie hätte ihr eigenes Zimmer. Küche, Bad und Wohnzimmer würden geteilt. Einen Untermietvertrag können wir aufsetzen.

So, nun würde ich gerne wissen, auf was wir bei der ARGE achten müssen.
Sie kann nicht bei ihrer Oma wohnen bleiben (die Wohnung ist einfach zu klein) und hat sich vor kurzem von ihrem Freund getrennt. Jetzt besteht natürlich die Sorge, dass uns das Amt einen Strich durch die Rechnung macht.

Wie sollen wir vorgehen, was sagen und so?

Ich möchte hier ausdrücklich betonen, dass wir wirklich nicht zusammen sind und daher auch keine Angst vor irgendwelchen Hausbesuchen haben, trotzdem würden wir natürlich gerne wissen, welche Änderungen wir in der Wohnung vornehmen müssen.
So z. B. ein getrennter Kühlschrank und so.

Bin für alle Ratschläge und Erfahrungen dankbar.

Vielen Dank schon mal.

MfG
Henning/Anne

MOD:
– wg. FAQ:1129 „Ratschläge und Erfahrungen“ hervorgehoben!
– Titel archivtauglich gemacht

Hallo

Es könnte schwierig werden.

Es wird eine Bedarfsgemeinschaft vermutet, wenn Kinder … im Haushalt versorgt werden.

Es scheint schon gar keine Rolle mehr zu spielen, wie man zueinander steht und wessen Kind es ist.

Ich würde das ehrlich gesagt nur machen, wenn ich vorher mit der zuständigen Arge selber - unter Zeugen! - gesprochen hätte und mir die Sache genau erläutert wurde. Ansonsten muss deine Mitbewohnerin am Ende noch versuchen, von dir Unterhalt einzuklagen, damit sie beweisen kann, dass ihr keine eheähnliche Gemeinschaft seid. Ich wüsste jedenfalls nicht, wie man das sonst beweisen kann.

Und so sieht es aus: Sie muss das beweisen, dass ihr keine eheähnliche Gemeinschaft seid!

Es ist wirklich sehr schwierig. Es ist praktisch so, dass du nur Probleme kriegst oder kriegen kannst, wenn du mit einem Alg-2-Empfänger zusammenwohnst. Ich frag mich manchmal, ob das so beabsichtigt ist, dass die isoliert werden.

Viele Grüße

MOD: Titel analog zu Ursprungsposting editiert

… du fäällst in letzter Zeit immer wieder drauf rein :wink:

[MOD] Gar nich!

… du fäällst in letzter Zeit immer wieder drauf rein :wink:

Hast Du eigentlich obigen Artikel bis GANZ ZUM ENDE gelesen? :wink:

Nicht jede persönliche Frage ist nun mal zwangsläufig eine Rechtsfrage.

Hallihallo,

ich (männlich, Arbeitnehmer) möchte meine beste Freundin (sie
ist schwanger, Geburt vorauss. am 30.07.09, kein Paar)
in meine Wohnung aufnehmen. Ich habe eine 3-Zimmer-Wohnung,
und sie hätte ihr eigenes Zimmer. Küche, Bad und Wohnzimmer
würden geteilt. Einen Untermietvertrag können wir aufsetzen.

Das ist schon mal nicht verkehrt. Aber auch darauf achten, dass die Untermieterin dann auch regelmäßig ihre Miete auf Dein Konto überweist.

So, nun würde ich gerne wissen, auf was wir bei der ARGE
achten müssen.
Sie kann nicht bei ihrer Oma wohnen bleiben (die Wohnung ist
einfach zu klein) und hat sich vor kurzem von ihrem Freund
getrennt. Jetzt besteht natürlich die Sorge, dass uns das Amt
einen Strich durch die Rechnung macht.

Hier stellt sich natürlich erstmal die Frage, ob die Wohnung wirklich zu klein ist.

Wie sollen wir vorgehen, was sagen und so?

Eigentlich genau so, wie ihr es vorhabt. Wichtig ist eben der Untermietvertrag, die regelmäßige Zahlung der Untermiete auf´s Konto, sowie überhaupt getrennte Konten. Weiterhin sollten sich alle persönlichen Gegenstände der Untermieterin in deren Zimmer befinden (abgesehen von Dingen, die in Küche oder Bad gehören).
Außerdem keinesfalls ein Darlehen oder ähnliches gewähren. Dies würde zum einen als verfügbares Einkommen und kann zum anderen als Indiz für eine Bedarfsgemeinschaft gewertet werden.
Getrennter Kühlschrank und solche Faxen sind nicht notwendig, da man davon ausgehen darf, dass jeder weiss, was ihm gehört.

Falls dann das Amt trotzdem behauptet, dass eine Bedarfsgemeinschaft vorläge, bleibt einem nur der Rechtsweg, also Widerspruchsverfahren und notfalls Klage beim Sozialgericht. Die Ämter bauen häufig darauf, dass sich das niemand traut. Ich kenne aber Fälle, bei denen das Amt am Tage der Verhandlung ein Fax ans Gericht geschickt und alle Ansprüche anerkannt hat. Für mich ein starkes Indiz dafür, dass die wissen, dass sie im Unrecht sind. Aber wenn sich jeweils nur 10% von einem negativen Bescheid beeindrucken lassen, hat es sich für die schon gelohnt.

Bin für alle Ratschläge und Erfahrungen dankbar.

Vielen Dank schon mal.

MfG
Henning/Anne

MfG

MOD:
– wg. FAQ:1129 „Ratschläge und Erfahrungen“ hervorgehoben!
– Titel archivtauglich gemacht

Erstmal danke für die ausführliche Antwort. Die Wohnung der Oma, die mit ihrem Mann zusammen wohnt, ist zu klein. Ein Schlafzimmer, Wohnzimmer, Bad und Diele. Etwa 45 m2 für 4 Personen ist zu klein.
Wenn die Arge sich querstellt, so dachte ich an die Presse um den Fall öffentlich zu machen, aber die Idee mit der Klage hört sich auch gut an. Werde das, sollte es soweit kommen, auch schon in einem eventuellen persöhnlichen Gespräch ansprechen. Nochmals vielen Dank.

LG
Henning

Erstmal danke für die ausführliche Antwort. Die Wohnung der
Oma, die mit ihrem Mann zusammen wohnt, ist zu klein. Ein
Schlafzimmer, Wohnzimmer, Bad und Diele. Etwa 45 m2 für 4
Personen ist zu klein.

Ja. Das dürfte dann auch kein Problem sein.

Wenn die Arge sich querstellt, so dachte ich an die Presse um
den Fall öffentlich zu machen, aber die Idee mit der Klage
hört sich auch gut an. Werde das, sollte es soweit kommen,
auch schon in einem eventuellen persöhnlichen Gespräch
ansprechen.

Presse kann man i.d.R. vergessen, da es zu viele Fälle davon gibt. Falls es zu Problemen kommt, am besten sofort einen Beratungsgutschein (oder wie das heißt; der Anwalt weiss das schon) besorgen und einen Anwalt für Sozialrecht aufsuchen. Die wissen dann schon, was man machen muss und wie man ggf. die Sache beschleunigt. Nur das Ansprechen bringt i.d.R. nichts. Wie ich schon beschrieben hatte, bauen die Ämter darauf, dass sich niemand vor Gericht traut. Das kann sich aber von Fall zu Fall auch unterscheiden. Es gibt genauso Bearbeiter, die sich wirklich kümmern und sehen, dass da jemand Hilfe braucht.
Es kann aber auch zu vollkommen haltlosen Vorwürfen kommen.
Für mein Studium hatte ich mir ein Zimmer am Hochschulstandort gemietet. Die Vermieterin war Hartz-4-Empfängerin und prompt hat das Amt ihr unterstellt, es handele sich um eine eheähnliche Gemeinschaft. Sie hatte dann ziemlich viel Stress mit dem Amt, der dann eben wie im ersten Posting beschrieben ausging. Also obwohl ich ganz offensichtlich nichts mit der Vermieterin zu tun hatte (nach wie vor die eigene Wohnung am Hauptwohnsitz ca. 70km entfernt, eigenes Konto etc.), hat es das Amt eben versucht.
Also ich kann wirklich nur noch einmal dazu raten, sich bei Problemen sofort an einen Anwalt zu wenden. Alles andere fruchtet i.d.R. nicht.

MfG