Hallo, ab wann hat man einen anspruch auf einen Vermittlungsgutschein? Amt sagt nach 2 monaten, Vermittler sagen nach 6 wochen. Mal angenohmen person A ist seit dem 14.01.2009 im ALG1, ab wann betseht anspruch auf den schein?
Gruß
Hallo, ab wann hat man einen anspruch auf einen Vermittlungsgutschein? Amt sagt nach 2 monaten, Vermittler sagen nach 6 wochen. Mal angenohmen person A ist seit dem 14.01.2009 im ALG1, ab wann betseht anspruch auf den schein?
Gruß
Hi!
ab wann hat man einen Anspruch auf einen Vermittlungsgutschein?
http://www.arbeitsagentur.de/nn_26260/zentraler-Cont…
Amt sagt, nach 2 Monaten, Vermittler sagen, nach 6 Wochen.
Wie ziehst Du den Unterschied zwischen „Amt“ und „Vermittler“??
Person A ist seit dem 14.01.2009 im ALG I: Ab wann besteht Anspruch auf den Schein?
Bezugnehmend auf obigen Link wäre also eine VGS-Beantragung grundsätzlich ab 14. März 2009 möglich.
Eine Ausstellung ist grundsätzlich unmittelbar nach Antragstellung (also noch am 14.03.) möglich, sofern die sonstigen Voraussetzungen (zu diesem Zeitpunkt besteht ein Alg-Anspruch und man wurde noch nicht vermittelt) vorliegen.
Gruß
Liza