Hallo,
jemand erhielt als Kraftfahrer 6 €/Arbeitstag Spesen.
Brutto 1600 €/Monat. Netto ca. 1140 €/Monat + 20 Arbeitstage x 6 € = 1260 € Überweisungsbetrag.
Wird bei der AlG I-Berechnung das Nettoeinkommen ohne Spesen als Einkommen herangezogen oder das höhere Überweisungsnetto inkl. Spesen?
Bitte um eure Antworten.
Vielen Dank im Voraus.
Schön Grüße
Hi!
Wird bei der AlG I-Berechnung das Nettoeinkommen ohne Spesen als Einkommen herangezogen oder das höhere Überweisungsnetto inkl. Spesen?
Für die Alg-Berechnung wird ausschließlich sozialversicherungspflichtiges Einkommen berücksichtigt.
Wenn also auf Spesenzahlungen keine SV (also auch keine Arbeitslosenversicherung) abgeführt wird, dürfen diese auch nicht in der Arbeitsbescheinigung (AB) auftauchen. Dort darf der AG nur das SV-pflichtige Netto eintragen.
Wenn die Spesen allerdings SV-pflichtig waren (keine Ahnung, wie das „normalerweise“ ist), werden sie aber auch (sofern korrekt in der AB bescheinigt) für die Alg-Berechnung berücksichtigt.
LG
Liza