Hi!
ich habe auf den Seiten der Arbeitsagentur gelesen, dass man, wenn man sich mit 58 Jahren arbeitslos meldet, Arbeitslosengeld für 24 statt für 18 Monate bekommen kann.
Ja, für den Fall, dass man vorher mind. 48 Monate (also 4 Jahre) sozialversicherungspflichtig beschäftigt war.
Arbeitnehmer wird beispielsweise zum 30. September gekündigt, am 31. Oktober wird er 58 Jahre alt. Kann der jetzt Arbeitslose Arbeitslosengeld für 24 Monate bekommen, wenn er nicht im September zum Arbeitsamt geht sondern erst am 1. November?
Ja, das ist möglich (sofern die o. g. Beschäftigungszeit erfüllt ist).
Man kann prinzipiell selber bestimmen, ab wann Arbeitslosigkeit (und damit der Alg-Anspruch) eintreten soll (sofern dieses Datum nach dem frühest möglichen Anspruchsbeginn liegt – was hier der Fall wäre).
Um jedoch eine 1-wöchige Sperrzeit wegen verspäteter Meldung einzuhandeln, sollte darauf geachtet werden, dass man sich sofort nach Erhalt der Kündigung bzw., wenn die Kündigung früher als 3 Monate vor Beginn der Alokeit ausgesprochen wird, frühestens 3 Monate vor Eintritt der Alokeit (wäre hier der 01.08.).
Wie wäre dieser Fall, wenn der Arbeitnehmer sich bereits bei der Arbeitsagentur gemeldet hat (zum Beispiel im Mai), jedoch nicht arbeitslos in der Zwischenzeit war, sondern krank gemeldet bis 1 Monat, bevor er 58 Jahre alt wird?
Das soll heißen, dass sich derjenige im Mai „nur“ arbeitsuchend gemeldet hat? (Kann ja eigentlich nicht anders sein, wenn das Ende des Beschäftigungsverhältnisses (BV) erst zum 30.09. ist?!)
Und dann wurde er für längere Zeit krank (und wenn er das der AA gesagt hat, haben die ihn auch wieder abgemeldet?!) bis zum Ende des BV (was ja laut obiger Angaben einen Monat vor dem Geburtstag ist).
Also, solange noch noch keine Arbeits los meldung erfolgt ist, kann der Beginn der Alokeit immer noch selbst bestimmt werden.
LG
Liza