vermögende verwandtschaft

Hallo,
Person S lebt von Alg2, ist Langzeitarbeitslos und macht einen Minijob.
Nach 30 Jahren stellt nun S fest das seine Verwandtschaft (Bruder)nicht unvermögend ist. Person S will nun Kontakt mit dem Bruder herstellen.Gleichzeitig fürchtet er sich aber etwas, das evtl. Ansprüche seitens des Amtes gegenüber dem Bruder bestehen., oder Nachforschungen(finanzieller Art ect.) gemacht werden was seinen Bruder betrifft.Der besagte Bruder lebt in einer anderen Stadt, ist Geschäftsmann mit Familie.Der Bruder ist bei der Mutter aufgewachsen, S bei den Großeltern (wegen Scheidung)Sind die Sorgen hier unbegründet?
Gruß

Hallo,
hier hat wohl etwas nicht funktioniert? Was ist ja ot?
Gruß

Ohne Text!

LG(Lieben Gruß)

Soll es heißen ja die Sorgen sind unbegründet oder teilweise unbegründet? Da S der Kontakt zu seinem Bruder sehr wichtig wäre(nicht aus finanziellen Erwägungen heraus)er aber auch keinesfalls möchte das Forderungen an seinen Bruder gestellt werden, bittet er um eine etwas präzisere Auskunft
vielen Dank und Gruß

Hallo,
Es gibt keine Unterhalts(„Unterstützungs“)pflicht gegenüber Geschwistern.

Beatrix

ot: Wobei …
… „ot“ ja eigentlich die Abkürzung für „off-topic“ ist!
„ohne (weiteren) Text“ = „owT“. :wink:

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