Schadenersatz der Arge melden

Wenn man mit dem Auto einen Unfall hatte, an dem man nicht schuld ist, und man sich außerhalb der Versicherung einigt, muß dieser Betrag der Arge gemeldet werden? Wenn ja, muß die Reparatur durch Rechnungen nachgewiesen werden? Sollte vielleicht ein Schriftstück aufgesetzt werden, dass es zu einer Einigung außerhalb der Versicherung kam?

Der Kostenvoranschlag würde sich auf ca. 1000 EUR belaufen, geeinigt wurde sich auf ca. 600 EUR, da das Unfallopfer einen Bekannten hat, der handwerklich sehr begabt ist und keine Rechnungen ausstellt

Hi

ob dem Bekannten das recht ist das er in dem Zusammenhang erwähnt wird… solltest du Ihn erstmal fragen :smile: nicht dass im Anschluss noch wegen Schwarzarbeit ermittelt wird…

A

Es gibt tatsächlich noch Menschen, die anderen Menschen einen Gefallen tun, und sich diesen nicht mit Geld bezahlen lassen, sondern zB. zu einem leckeren Essen eingeladen werden. Wenn man jetzt einer Freundin, Verwandte ect bei einem Umzug hilft, lässt man sich das doch auch nicht bezahlen. Das hat mit Schwarzarbeit wenig zu tun, wenn es jemandem Hobby ist, an Autos zu schrauben

Hi
naja, ob bei einem geschätzten Schaden von 1000€ die ARGE da derselben Meinung ist?

Es geht weder um Meine noch Deine Meinung wie das einzuschätzen ist, sonern rein darum wie die ARGE das uU einschätzen könnte.
ICH jedenfalls würde mir verbitten, wenn ich den Schaden für ein „Mittagessen“ repariert hätte, da Erwähnung zu finden.

A

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Hi, es ist nun eigentlich einerlei, ob man einen schrauberischen Hobby-Bekannten hat, der einem einen Gefallen tut oder man den Schaden ggf. auch selbst repariert.
Es geht eigentlich um die Frage, um man die Reparatur belegen muß? Ggf. mit Quittungen von den Ersatzteilen, die sich auf einen Wert von ca. 500 EUR belaufen

[MOD] Teil-Thread wg. off-topic abgeschlossen:
Im Übrigen ist die Schwarzarbeitdiskussion um den „Bekannten“ hier schon allein deshalb müßig, da dieser SICHERLICH nicht existiert, sondern im Sachverhalt nur der FAQ:1129-konformen Veranschaulichung des rein fiktiven Problems dient, gelle!?

Solltet Ihr das Thema nichtsdestotrotz vertiefen wollen (was ich allerdings nicht glaube…), kann dies gerne im Brett „Ämter & Behörden allgemein“ getan werden (da seit ein paar Jahren nicht mehr die BA, sondern der Zoll für die Schwarzarbeitkontrolle zuständig ist).

Gruß
MOD Liza

Wenn man mit dem Auto einen Unfall hatte, an dem man nicht schuld ist, und man sich außerhalb der Versicherung einigt, muß dieser Betrag der Arge gemeldet werden?

So hohe Summen, die auf dem Konto landen und eventuell leistungsrelevant sind, sollte man immer melden. Eventuell wäre es gut, dies dem SB mündlich zu sagen und danach zu fragen. Es kann nämlich auch sein, dass er gar nichts weiter davon wissen will.

Sollte vielleicht ein Schriftstück aufgesetzt werden, dass es zu einer Einigung außerhalb der Versicherung kam?

Die Frage wäre ja, ob dieses Geld als Einkommen zählt, wenn es nicht für die Reparatur ausgegeben wird. Wenn es nämlich so wäre, dann könnte es ja sein, dass sie eine Rechnung sehen wollen, dass das Geld ausgegeben wurde. - Also, EIGENTLICH und normalerweise gilt sowas nicht als Einkommen; bei allen anderen Leuten gilt das ja praktisch als Schmerzensgeld, wenn sie das Geld lieber behalten als ihr Auto reparieren zu lassen. Aber bei der Arge weiß ich es nicht.

Mir fällt als Lösung nur ein, entweder dem Sachbearbeiter das mündlich erzählen, am besten eher nebenbei, wenn auch noch andere Sache besprochen werden, die vielleicht interessanter und wichtiger erscheinen, und gucken was er sagt. Dann müsste man eventuell doch den offiziellen Weg mit Versicherung und Werkstatt gehen. Oder sich noch richtig erkundigen und klagen.

Oder die Sache so regeln wie seinerzeit Kohl und seine Parteifreunde.

Es soll ja nicht die Arge geschädigt werden. Denen kann das eigentlich egal sein.

Viele Grüße

Falsch

Also, EIGENTLICH und normalerweise gilt sowas nicht als Einkommen; bei allen anderen Leuten gilt das ja praktisch als Schmerzensgeld, wenn sie das Geld lieber behalten als ihr Auto reparieren zu lassen.

Da habe ich Quatsch geschrieben, es ist natürlich der Ausgleich für den Wertverlust des Autos. Und in dem Moment muss es auch die Arge nicht mehr interessieren, da es ja um vorhandenes Vermögen (Wert des Autos) geht, das durch den Unfall vermindert und die Zahlung nur wieder auf den alten Wert erhöht wurde.