Herr Müller ist zu 50 % schwerbehindert und schon 15 Jahre im
Einzelhandel beschäftigt. Nehmen wir mal an, dass sein Chef Arbeits-
kräfte einsparen will und Herr Müller kündigen will.
Falls Herr Müller die Kündigung annimmt: Bekommt er dann sofort
nach der Kündigungsfrist Arbeitslosengeld oder muss er erst von
der Abfindung leben?
Abfindung
Hallo!
Falls Herr Müller die Kündigung annimmt: Bekommt er dann sofort nach der Kündigungsfrist Arbeitslosengeld oder muss er erst von der Abfindung leben?
Hier kommt es einzig und allein darauf an, ob die Kündigungsfrist eingehalten wird oder nicht.
Ist sie es, wird von der Abfindung auch nichts angerechnet.
LG
Liza
Falls Herr Müller die Kündigung annimmt: Bekommt er dann
sofort
nach der Kündigungsfrist Arbeitslosengeld oder muss er erst
von
der Abfindung leben?
Meinst du mit „Kündigung annehmen“ einen Aufhebungsvertrag abschließen?
Wenn ja, dann könnte Herr Müller eine Sperrzeit von 12 Wochen wegen Arbeitsaufgabe erwarten, d.h. 3 Monate lang kein Arbeitslosengeld und die Dauer des Bezugs wird auch noch gekürzt.