Arbeitnehmer kündigen nach Eingliederungszuschuss?

Hallo, angenommen eine Firma X beschäftigt eine Person (also insgesamt nur ein/e Angestellte/r) und bezieht für die Person Eingliederungszuschuss…

Das Jahr der Förderung ist fast vorbei und es ist so, dass die Firma noch nicht genug Umsatz erwirtschaftet, um die Arbeitsstelle auch ohne Förderung zu erhalten (und das ließe sich buchhalterisch beweisen)

Muss die Firma X den Eingliederungszuschuss zurückzahlen? Ich meine wenn es so aussieht, dass die Firma auf gut Deutsch gesagt „dicht“ machen muss, wenn es sowohl den Arbeitsplatz erhält oder aber die Förderung zurück zahlt…

Sollte das Gesetz so hart sein???

Stichwort: Nachbeschäftigungszeit
Hi!

Das Jahr der Förderung ist fast vorbei

Wie lange war die Förderdauer? Denn grundsätzlich besteht nach § 221 (2) S. 1 + S. 5 SGB III eine Pflicht zur Nachbeschäftigung so lange, wie man gefördert wurde (max. aber 12 Monate), sonst muss man die Förderung teilweise zurückzahlen.

Muss die Firma X den Eingliederungszuschuss zurückzahlen? Ich meine wenn es so aussieht, dass die Firma auf gut Deutsch gesagt „dicht“ machen muss, wenn es sowohl den Arbeitsplatz erhält oder aber die Förderung zurück zahlt…

Ausnahmen von o. g. Vorschrift (also, wann man NICHTS von der Förderung zurückzahlen muss) sind in _ S. 2 _ geregelt, und ich würde sagen, dass hier sehr wahrscheinlich _ Nr. 2 _ greift, welcher besagt, dass die obige Vorschrift nicht gilt, wenn „eine Kündigung aus dringenden betrieblichen Erfordernissen, die einer Weiterbeschäftigung im Betrieb entgegenstehen, berechtigt war“. Das dürfte hier wirklich der Fall sein!

Ich weiß jetzt nicht, um welchen EGZ es sich handelt (es gab mal verschiedene), aber evtl. könnte auch _ Nr. 5 _ greifen, wenn „der Eingliederungszuschuss für die Einstellung eines besonders betroffenen schwerbehinderten Menschen geleistet“ wurde.

Ich würde mich aber an Stelle des fiktiven AGs trotzdem bei meinem Arbeitgeber-Vermittler rückversichern (geht vllt. auch telefonisch, auch wenn man vllt. übers ServiceCenter (Hotline) gehen muss, wenn man keine Durchwahl hat), bevor ich dem AN kündige!

Der gesamte Paragraf 221 ist im Übrigen hier nachzulesen: http://bundesrecht.juris.de/sgb_3/__221.html

LG
Jadzia