Sie hat am 15.7. ein Vorstellungsgespräch, welches 260 km entfernt ist und am 22.7. ein anderes, welches 430 km entfernt ist. In der Einladung zum 2. Vorstellungsgespräch steht, dass Fahrtkosten nicht übernommen werden.
Die Agentur für Arbeit übernimmt doch die Fahrtkosten zu Vorstellungsgesprächen. Oder?
Welchen Antrag muss man stellen und auf welche Gesetzesgrundlage kann die Person sich berufen?
Diese entsprechende Person sollte sich schnellstmöglich bei der Agentur melden. Im Falle des ersten Vorstellungsgespräches müsste/könnte der Arbeitgeber für die anfallenden Kosten aufkommen. Im Falle des Zweiten die Agentur für Arbeit. Es kommt dann zu einer Vorbereitung des Gespräches, also eine Beratung, Durchsicht der Bewerbungsunterlagen etc. dann bekommt der Leistungsempfänger einen Antrag, den er auszufüllen hat, an dieser Stelle sollte er sich genauestens erklären lassen, was er wann wo einreichen muss. Die Fahrtkosten müssen von dem Antragsteller zunächst vorgestreckt werden und werden dann entsprechend erstattet, dabei ist darauf zu achten, dass man versucht hat, so günstig, wie möglich zu reisen, damit die Kosten erstattet werden. Belege von Hotels, Fahrkarten etc. und eine Bestätigung des Arbeitgebers müssen auf jeden Fall beigefügt werden.
Schnellstmöglich zur Agentur gehen, weil es meistens etwas dauert, bis man einen Termin bekommt und dieser muss noch vor dem Vorstellungsgespräch sein.
Schnellstmöglich zur Agentur gehen, weil es meistens etwas dauert, bis man einen Termin bekommt und dieser muss noch vor dem Vorstellungsgespräch sein.
Gerade weil das bei Fahrtkostenanträgen oftmals schnell gehen muss, benötigt man dazu keinen Termin, weil die Antragsstellung nicht beim Vermittler erfolgen muss (für den man in der Tat i. d. R. einen Termin braucht), sondern der Antrag direkt in der Eingangszone gestellt werden kann (mit Erläuterungen und Antragsaushändigung!).
Was jedoch korrekt ist, ist, dass diese Antragstellung vor Antritt der Fahrt, die man erstattet haben möchte, erfolgen muss, weswegen tatsächlich eine umgehende Vorsprache bei der AA ratsam ist!
bei reichte es telefonisch im Callcenter den Antrag auf Übernahme der Reisekosten anzufordern. Es war aber wirklich eilig. Ich hatte am frühen Nachmittag einen Anruf bekommen, ob ich am nächsten Tag schon kommen könnte.
Nun gut, das kennt man ja. Ich möchte den Mitarbeitern der AA keine Inkompetenz unterstellen, aber ich habe mich schon oft geärgert, weil mir jeder etwas anderes erzählt.
Mein Freund z.B. hat keine Kosten erstattet bekommen, weil er keinen Beratungstermin vorher hatte, was ihm aber auch niemand gesagt hat, dass das nötig wäre!
ein Problem ist auch, dass die Sachbearteiter laufend wechseln, ebenso wie die Durchführungsanweisungen.
Nachdem ich mal am Infotresen eine völlig andere Antwort bekommen habe als im folgenden Beratungsgespräch (ohne Termin, innerhalt ca. 1 Std!) habe ich um ein Gespräch mit dem Teanleiter gebeten.
Auch das klappte problemlos, erfreulicherweise konnte er die Aussage, die für mich günstiger war, bestätigen. Er sagte dann noch, sozusagen entschuldigend, „Es ändert sich alles so schnell, dass wir mit der Schulung der Mitarbeiter nicht nachkommen!“.
Er sagte dann noch, sozusagen entschuldigend, „Es ändert sich alles so schnell, dass wir mit der Schulung der Mitarbeiter nicht nachkommen!“.
das ist die Standardumschreibung dafür, dass nicht die Vorschriften ständig wechseln, sondern dafür, dass die Mitarbeiter immer häufiger nur befristet eingestellt und nicht anständig angelernt werden!
(Sowas geben gerade Führungskräfte (weil’s in der Tat peinlich ist) noch ungerner zu als alles andere, sodass alle anderen Ausreden besser sind…)
Unsere (auch internen) Vorschriften ändern sich meist seltener als die (befristeten) Kollegen ausgetauscht werden…