Familie X hat ein sehr großes Problem, was sie hier beschreiben möchten, in der Hoffnung einen Rat von Ihnen zu bekommen.
Also EheFrau und Ehemann X haben ein GmbH mit einem Geschäft, Herr X war während der letzten 6 Jahren Geschäftsführer und Frau X Gesellschafter.Herr X hat in all diesen Jahren alle sozialpflichtbeiträgen bezahlt und war bei KKH(eine gesetzliche Krankenkasse) versichert.Nach so viel Jahren und Aufgrund der wirtschaftlichen Schwierigkeiten, waren sie gezwungen für ihr GmbH insolvenz anzumelden. Da in dem Arbeitsvertrag von Herr X eine Kndigungsfrist von einem Monat vereinbart worden ist,ist er gekündigt worden und deshalb war er beim Arbeitsamt um sich arbeitslos zu melden und alle Formulare abzugeben.Seitdem ist es 4 Monate her und er hat immer noch keine Antwort vom Arbeitsamt bekommen.err geht mindestens 2mal in der Woche persönlich dahin und bekomme nur zu hören,dass es noch länger dauern kann mit der bearbeitung, da aufgrund der familieren Verhältnissen und seine Stelle als GmbH Geschäftsführer Status noch die Überprüfungen, die durch seine Rentenversicherungsträger in Berlin geschieht, noch nicht durchgeführt worden ist(die wollen überprüfen, ob er die beiträge zu recht gezahlt habe oder er doch als selbstständig gezählt werde).
Frage ist, wie lange es noch dauern kann?er hat seit 5 Monaten weder Lohn noch leider eine Arbeit(er ist 53 Jahre alt und es ist schwierig eine Stelle zu finden).seine Frau arbeitet jetzt für 500 Euro netto im Monat, deshalb können die Kinder und er sich durch seine Frau krankversichern.aber mittlerweile haben sie all ihr gespartes verbraucht.er musste meine Lebensversicherung kündigen, damit er Geld für Lebensunterhalt und laufende Verbindlichkeiten bekomme.Mittlerweile ist es so, dass er die Miete für den nächsten Monat nicht zahlen kann.Was können sie denn tun?Ist es richtig, dass alles so lange dauert?
er war auch bei Arge und hat einen Antrag gestellt, es wurde aber abgelehnt, da er noch auf mein ALG1 bescheid warten muss(bzw. Ablehnungsbescheid).was sollen sie jetzt machen?er hat richtig angst, wie sie ihre 2 Kinder ernähren soll. Ist es auch richtig, dass er nur deshlab kein Hartz vier bekommen kann?
Vielen Dank
Hallo,
Man kann auch auf das Sozialgericht gehen und sich bezüglich
http://www.sozialgesetzbuch.de/gesetze/15/index.php?..
beraten lassen.
ein Gericht ist eine den Streitparteien gegenüber neutrale Stelle. Daher gehört es grundsätzlich nicht zur Aufgabe eines Gerichtes, eine Prozesspartei zu beraten.
Gruß
S.J.
Hallo,
ein Gericht ist eine den Streitparteien gegenüber neutrale
Stelle. Daher gehört es grundsätzlich nicht zur Aufgabe eines
Gerichtes, eine Prozesspartei zu beraten.
Jein. Es hilft jedenfalls bei der Klageschrift. Diesbezüglich findet eine Beratung statt.
Sollte eine Klage nach § 86b SGG nicht möglich sein, wird dies sicher auch mitgeteilt/aqbgelehnt werden.
Insofern war mein Begriff „beraten lassen“ missverständlich gewählt.
ms
Hallo,
Jein. Es hilft jedenfalls bei der Klageschrift. Diesbezüglich
findet eine Beratung statt.
auch das wäre mir neu. Richter und Rechtspfleger sind kraft Gesetzes nicht berechtigt, Rechtsberatung zu erteilen. Hilfestellung bei der Verfassung der Klageschrift gehört wohl unzweifelhaft dazu.
Gruß
S.J.
Hallo,
es mag ja durchaus sein, dass dein Hauptaugenmerk stärker dartauf gerichtet ist, andere Schreiber zu hinterfragen, statt dem Ratsuchenden konkrete Hilfe zuteil werden zu lassen.
auch das wäre mir neu. Richter und Rechtspfleger sind kraft
Gesetzes nicht berechtigt, Rechtsberatung zu erteilen.
Hilfestellung bei der Verfassung der Klageschrift gehört wohl
unzweifelhaft dazu.
Dann informiere dich doch einfach, bevor du behauptest, ich würde mist erzählen 
auf dem Arbeitsgericht ist es übrigens genau so. Da wird auch bei der Formulierung der Klageschrift geholfen!
http://www.justiz.nrw.de/BS/Gerichte/Sozialgericht/E…
Wie? Sie können Ihre Klage per Brief an das Sozialgericht schicken. Sie können aber auch zum Sozialgericht gehen und dort die Klage aufnehmen lassen (man nennt das: zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle. Der Urkundsbeamte hilft Ihnen bei der Formulierung Ihrer Klage).
ms
Hallo,
es mag ja durchaus sein, dass dein Hauptaugenmerk stärker
dartauf gerichtet ist, andere Schreiber zu hinterfragen, statt
dem Ratsuchenden konkrete Hilfe zuteil werden zu lassen.
hälst Du es für sinnvoll, Antworten die zumindest falsch zu verstehen sind, einfach stehen zu lassen?
auch das wäre mir neu. Richter und Rechtspfleger sind kraft
Gesetzes nicht berechtigt, Rechtsberatung zu erteilen.
Hilfestellung bei der Verfassung der Klageschrift gehört wohl
unzweifelhaft dazu.
Dann informiere dich doch einfach, bevor du behauptest, ich
würde mist erzählen 
Wo behaupte ich, dass du „Mist erzählst“?
auf dem Arbeitsgericht ist es übrigens genau so. Da wird auch
bei der Formulierung der Klageschrift geholfen!
Du meinst also eine Hilfe bei der Formulierung ist genau das selbe, wie „Man kann auch auf das Sozialgericht gehen und sich bezüglich (einer Untätigkeitsklage) beraten lassen.“?
Ich denke, zwischen einer Beratung und einer Formulierungshilfe liegen Welten. Wenn Du Beratung schreibst und Hilfe bei der Formulierung meinst, musst Du nicht empfindlich reagieren, wenn man das hier richtigstellt.
Gruß
S.J.
Hallo,
auch das wäre mir neu. Richter und Rechtspfleger sind kraft
Gesetzes nicht berechtigt, Rechtsberatung zu erteilen.
Hilfestellung bei der Verfassung der Klageschrift gehört wohl
unzweifelhaft dazu.
Dann informiere dich doch einfach, bevor du behauptest, ich
würde mist erzählen 
Wo behaupte ich, dass du „Mist erzählst“?
Na weil du behauptest, die Hilfestellung bei der Verfassung der Klageschrift fällt unter Rechtsberatung 
Also bezweifelst du ohne Kenntnis der Tatsachen, dass meine Aussage falsch war = Mist erzählen.
Ich denke, zwischen einer Beratung und einer
Formulierungshilfe liegen Welten. Wenn Du Beratung schreibst
und Hilfe bei der Formulierung meinst, musst Du nicht
empfindlich reagieren, wenn man das hier richtigstellt.
Der Ton macht die Musik, außerdem räumte ich ein, dass die Formulierung missverständlich war.
Und zum Thema „Fehler richtigstellen“ wurde ja ersichtlich, dass du keine Ahnung hattest, dass bei der Formulierung geholfen wird. Denn auch dies hast du bezweifelt.
Deine Klarstellung wäre dann annehmbar gewesen, wenn du wirklich klargestellt hättest, dass keine Rechtsberatung stattfindet, sondern nur Formulierungshilfe. Dies hast du mangels eigenem Wissen, aber eben nicht getan. Daher würde ich behaupten, dass du außer in Fragestellen meiner Aussagen mal gar nichts selbst klargestellt hast.
ms
Hallo,
Vorschuss kann beantragt werden.
Das ist der Königsweg. Alles andere führt nur zum Verhungern.
Ansonsten kann man auch auf http://www.arbeitsagentur.de/, dann Agentur vor Ort, dann
- „Beschwerden…“ sein anliegen los lassen.
oder
- „Über uns“, Organisation den Vorgesetzten ermitteln und diesen konsultieren.
Gruß
Otto
Generell ist es so, dass Arbeitslosengeld II (Harzt IV) als Vorschuss gewährt werden kann, wenn sich die Bearbeitungsdauer des Arbeitslosengeldes herauszögert. Am besten nochmal bei der ARGE vorsprechen. Sie darf jemanden nicht abweisen, wenn Hilfebedürftigkeit vorliegt!
[MOD] off-topic bzw. falsches Brett
So, das reicht hier jetzt.
Klärt das mit den Aufgaben von Gerichten und wer wem beim Klage formulieren hilft doch bitte bei weiterem Interesse im Brett " Allgemeine Rechtsfragen"!
Vielen Dank.
LG
Jadzia Dax
MOD