hi,
wer zahlt ab wann?
arbeitsverh. endet zum 30.06.; ab den 09.06.- 30.06. wird resturl. genommen;
ab 17.06.- 06.07. AU wegen nicht geplanter op. muss der AG den resturlaub auszahlen oder wird er hinten ran gehängt? nach der krankschrift oder ab den 01.07., wann tritt nun wirkl. die ALigkeit ein? bitte nur antworten, wer es wirklich weiß. vermutungen helfen uns da nicht weiter. herzliche dank konstanze
Hallo
Urlaub, der aufgrund von Krankheit nicht in Natura genommen werden kann, ist im Falle der Gesundung abzugelten. Ein Arbeitsverhältnis verlängert sich dadurch nicht. Zu der Zeit danach könnte man auch einfach mal einen Blick auf die Seiten der Bundesagentur werfen, wenn man Vermutungen vermeiden will. Da steht nämlich:
_Grundsätzliches
Bei Arbeitsunfähigkeit wird Ihnen - in Anlehnung an das für beschäftigte Arbeitnehmer geltende Entgeltfortzahlungsgesetz - Arbeitslosengeld bis zur Dauer von sechs Wochen weitergezahlt.
Voraussetzung hierfür ist, dass die Arbeitsunfähigkeit während des rechtmäßigen Leistungsbezuges eingetreten ist. Eine Leistungsfortzahlung kommt auch in Betracht bei Arbeitsunfähigkeit wegen einer durch Krankheit erforderlichen Sterilisation, nicht rechtswidrigem Schwangerschaftsabbruch oder bei stationärer Behandlung.
**Eine Leistungsfortzahlung erfolgt demnach nicht, wenn
* die Arbeitsunfähigkeit vor Leistungsbeginn oder
* während einer Zeit eingetreten ist, für die der Anspruch auf Leistung ruht (zum Beispiel während einer Sperrzeit).**_
Verbindliche Auskünfte gibt es übrigens beim Anwalt.
Gruß,
LeoLo
Arbeitslosigkeit, Alg + Urlaubsabgeltung
Hi!
arbeitsverh. endet zum 30.06.; ab den 09.06.- 30.06. wird resturl. genommen;
ab 17.06.- 06.07. AU wegen nicht geplanter op. muss der AG den
resturlaub auszahlen oder wird er hinten ran gehängt?
Mein Statement als MOD : Das ist eine ARBEITSRECHTLICHE Frage, weswegen dies bitte im Brett " Arbeitsrecht" geklärt werden sollte!
nach der krankschrift oder ab den 01.07., wann tritt nun wirkl. die ALigkeit ein?
Frühestens ab dem 1. Tag der Genesung, sprich: dem 07.07.09.
Da eine Arbeitslosigkeit jedoch auch erst frühestens ab dem Tag der persönlichen Meldung bestehen kann (und das hier erstmal nicht danach aussieht, als sei dies schon geschehen), sollte diese im eigenen Interesse morgen umgehend nachgeholt werden, weil auch erst ab dann ein evtl. Alg-Anspruch entsteht!
Sollte sich herausstellen, dass der Arbeitgeber noch Urlaub abzugelten hat, steht dies einer Arbeitslosigkeit nicht entgegen. Sollte der Abgeltungszeitraum jedoch in die Arbeitslosigkeit hineinreichen, würde solange der Alg-Anspruch ruhen (vgl. § 143 (2) SGB III).
Gruß
Jadzia
P. S.: Bitte bitte vermeide doch in Zukunft diese Abkürzungen! Das ist echt schwierig zu lesen!