Hallo,
angenommen, eine Angestellte, die nebenberuflich ein Kleingewerbe betreibt und damit ca. 50-100 Euro Gewinn im Monat macht und zudem von ihren Eltern jeden Monat 280 Euro „Unterhalt“ bekommt, wird arbeitslos. Da sie über 360 Tage angestellt war, hat sie ja Anspruch auf Arbeitslosengeld 1.
Spielen die 280 Euro in irgendeiner Weise eine Rolle? Mir ist bekannt, dass man bis 165 Euro dazu verdienen darf. Mit den 50-100 Euro des Gewerbes würde man ja darunter liegen. Oder zählen die 280 Euro auch als eine Art Verdienst/Einkommen?
Danke im Voraus für eure Antworten.
Viele Grüße
Katrin
und wie sieht es aus, wenn die Eltern die Zahlungen vor Beantragung des Arbeitslosengelds beenden?
und wie sieht es aus, wenn die Eltern die Zahlungen vor
Beantragung des Arbeitslosengelds beenden?
Diese Frage meinst du jetzt nicht ernst, oder?
Seitwann sind Einnahmen die man (wirklich!) nicht hat Einnahmen?
Bitte? Verstehe Deine Frage nicht!
Bitte? Verstehe Deine Frage nicht!
Dann kann ich dir leider auch nicht weiter helfen 
aber vielleicht meldet sich unsere Alg 1 Expertin Jadzia noch.
http://dejure.org/gesetze/SGB_III/141.html
http://dejure.org/gesetze/SGB_III/119.html
Eventuell habe ich doch Alg 1 und 2 verwechselt und bin mir doch nicht so sicher, ob bei Alg 1 Zuwendungen Dritter als EK angerechnet wird.
Sorry!
Bin ja schon da! 
angenommen, eine Angestellte, die nebenberuflich ein Kleingewerbe betreibt und damit ca. 50-100 Euro Gewinn im Monat macht
Solange dies unter dem grundsätzlichen monatl. Freibetrag von 165 € bleibt, wird davon nichts angerechnet.
Näheres dazu findest Du in FAQ:1769 und FAQ:2638.
Da sie über 360 Tage angestellt war, hat sie ja Anspruch auf Arbeitslosengeld 1.
Wenn die 12 Monate in den letzten 2 Jahren liegen, dann in der Tat ja.
Spielen die 280 Euro in irgendeiner Weise eine Rolle?
Da es sich um Unterhaltszahlungen handelt und nicht um Erwerbseinkommen, ist das unerheblich, solange Alg I bezogen wird! (Sollte man irgendwann in Alg II rutschen, hat musstesein in der Tat Recht, dass erstmal nicht zwischen verschiedenen Einkommensarten unterschieden wird, sondern halt alles, was so auf dem Konto eingeht, als Einkommen zählt und damit grundsätzlich angerechnet wird. Aber das ist (und bleibt hoffentlich) hier erstmal Zukunftsmusik.)
LG
Jadzia