Keine Krankenversicherung trotz Arbeitslosigkeit
Hi!
(Schon alleine, damit man den Thread später mal im Archiv finden kann, muss ich antworten. 
was kann man tun wenn jemand arbeitslos geworden ist.
und trotz arbeitslosigkeit keine krankenversicherung erhält.
- Liegt denn überhaupt Arbeitslosigkeit vor (nach Gesetzesdefinition), sprich: ist man denn – wenn schon keine Leistungen bezogen werden – wenigstens bei der AA arbeitslos ohne Leistungen (o.L.) gemeldet, oder ist man nur _beschäftigungs_los?
Nicht, dass das hier KV-rechtlich erheblich wäre; ich sage das vor allem, um 1. deutlich zu machen, dass Äpfel keine Birnen sind, und 2. um dem Jemand dringend zu raten, dies ggf. schnellstens nachzuholen, da Zeiten der Alokeit o.L. der Rentenversicherung wenigstens als Anwartschaftszeit gemeldet werden, wenn schon keine Beitragszahlungen stattfinden!
kann das arbeitsamt sagen, das das einkommen der eltern zu hoch ist, und deshalb die versicherung von den eltern übernommen werden muss?
Das kann es, solange unser Jemand noch unter 25 ist und bei seinen Eltern lebt, sprich: mit ihnen eine Bedarfsgemeinschaft bildet. Da wird der Bedürftigkeitsprüfung das _Haushalts_einkommen zugrundegelegt.
Und wie es scheint, sind 1 500 €/Monat verfügbares Geld nach dem Gesetz zuviel, um als bedürftig zu gelten, somit, um einen Alg-II-Anspruch zu haben, und damit auch, um über dieses krankenversichert sein zu können.
(Und nicht denken, dass man das mit einem Auszug bei den Eltern regeln könnte! Bis man nicht bis mindestens 25 wartet, um zu Hause auszuziehen, UND Alg II haben möchte, kann und wird die Alg-II-Behörde einen Alg-II-Antrag ablehnen.)
Mal ganz davon abgesehen ist es nicht die Arbeitsagentur die das sagt, sondern die zuständige Alg-II-Stelle, also entweder Jobcenter, ARGE oder Sozialamt der Kommune. Das ist ein Unterschied!
insbesondere wenn der nicht versicherte allergiker ist.
und somit jeder bienenstich oder ähnliches lebensgefährlich sein könnte.
Das ist unerheblich (zumindest für die Feststellung eines grundsätzlichen Alg-II-Anspruchs).
ist das nicht irgendwo unterlassene hifleleistung?
Sorry, aber da muss ich echt lachen… Nein, natürlich nicht! Zumal in Deutschland inzwischen für fast JEDEN (und in diesem Fall gehört auch unser Jemand dazu!) eine Krankenversicherung Pflicht ist! (Siehe diesbezüglich die Antwort von René unten.)
Daher ist es auch gar nicht möglich, dass sich die KK weigert, unseren Jemand überhaupt zu versichern.
Evtl. ist eine Familienversicherung nicht möglich (das ist nicht mein Gebiet; deswegen kann ich dazu sonst nichts sagen), eine selbständige Versicherung von Jemand muss dann aber auf jeden Fall möglich sein!
(Diesbezügliche (Nach-)Fragen bitte unbedingt im Brett „Versicherungen“ stellen und NICHT HIER in diesem Brett oder gar diesem Thread!!! (Das sage ich jetzt als MOD, nicht als User.))
hartz4 wurde abgelehnt und versicherung verweist auf arbeitsamt.
Letzteres (und analog dazu die Alg-II-Behörde) ist hier definitiv nicht zuständig, da offensichtlich weder ein Alg-I- noch ein Alg-II-Anspruch bestehen!
(Alg I deshalb nicht, weil (wie René schon richtig sagte) die Anwartschaftszeit nicht erfüllt (= nicht mind. 12 Monate in den letzten 2 Jahren gearbeitet) wurde.)
Hat Jemand denn der KK seine Alg-I- und Alg-II-Ablehnungsbescheide vorgelegt?
Mir fehlt einfach das Vorstellungsvermögen, dass sich die KK in diesem Falle weigern könnte, Jemand zu versichern…
Noch eine Bemerkung zum Schluss:
Die Situation würde vermutlich enorm vereinfacht, wenn es Jemand schnellstmöglich gelänge, noch mind. 1 Monat sozialversicherungspflichtig zu arbeiten, um seinen Alg-I-Anspruch (und damit Versicherung sowohl in KV, PV als auch RV) zu erwerben!
Gruß
Jadzia