Keine krankenversicherung trotz arbetslosigkeit

hallo,
folgende frage,
was kann man tun wenn jemand arbeitslos geworden ist.
und trotz arbeitslosigkeit keine krankenversicherung erhält.
kann das arbeitsamt sagen. das das einkommen der eltern zu hoch ist, und deshalb die versicherung von den eltern übernommen werden muss?
auch wenn die eltern nur ein mindesteinkommen haben.
insbesondere wenn der nicht versicherte allergiker ist.
und somit jeder bienenstich oder ähnliches lebensgefährlich sein könnte.
ist das nicht irgendwo unterlassene hifleleistung?
hartz4 wurde abgelehnt und versicherung verweisst auf arbeitsamt.
kommunikation sinnlos.

gruss und danke im vorraus.

Hallo koma,

nenn mich jetzt ruhig altmodisch, aber ein bisserl sinnvoll eingestreute Gross- und Kleinschreibung sowie der eine oder andere Absatz würden Dein Posting etwas besser lesbar gestalten.

Für mein Verständnis habe ich noch ein paar Fragen:

was kann man tun wenn jemand arbeitslos geworden ist.

Das heisst, unser „jemand“ hat vorher gearbeitet? Wie lange? Angestellter? Selbstständig? Auszubildender?

Seit wann ist der jemand arbeitslos? Wie und wo war er vorher krankenversichert?

und trotz arbeitslosigkeit keine krankenversicherung erhält.

Warum nicht? Erhält er denn Leistungen vom Arbeitsamt? Wenn nein, warum nicht?

Wohnt unser jemand denn noch bei den Eltern? Wie alt ist der jemand denn? Wäre eine Krankenversicherung im Rahmen der Familienversicherung bei der Krankenkasse der Eltern eine Möglichkeit?

kommunikation sinnlos.

Warum das denn?

*wink*

Petzi

als 1tes sry das ich nur kleinschreib^^
dauert mir einfach zu lang.

also der jemand hat zuvoer exakt 11 monate als angestellter gearbeitet.
musste dann aus persönlichen gründen dort kündigen. er war vor der arbeitsstelle familienversichert. und ist durch die arbeitstelle darausgekommen. er ist 24 und war bei der aok. er ist jetzt ca 6 monate arbeotslos und nicht versichert.

er bekommt keinerlei leistungen vom amt. da das amt meint seine eltern verdienen zuviel. wobei 1200€ für 5 mann nicht viel sondern eher wenig ist. aber naja.
er ist 24 wohnt wieder bei seinen eltern und die aok verweigert die wiederaufnahme in die familienversicherung.

kommuinkation sinnlos. einfach weil die aa nicht weiss was sie machen.
bzw ihnen egal ist wo oder was mit den menschen ist.
trotz aller bemühungen kam am schluss nichts raus auser monate streiten um nichts.
aufjedenfall ist das problem das die aa sagen kann es ist so. und man als kleiner mann nichts dagegen machen. das nutzen die agenturen meiner meinung nach aus.

ps. der nicht versicherte ist allergiker in hinsicht auf insekten. und jeder weiss wie schnell sowas im sommer unbeabsichtigt gehn kann.

gruss

Hallo Koma,

als 1tes sry das ich nur kleinschreib^^
dauert mir einfach zu lang.

und von meiner Seite auch ein „sry“, mir wird das Lesen langsam zu mühsam.

musste dann aus persönlichen gründen dort kündigen.

…ohne einen anderen Job zu haben, nehme ich an? Und weiters nehme ich an, dass der Herr X sich sofort nach der Kündigung beim Arbeitsamt gemeldet hat? Und er hat sicherlich auch erfahren, dass er wegen der Eigenkündigung eine Sperre von y Wochen bekommt. Ist diese Sperre denn inzwischen abgelaufen? Wurde ihm denn mitgeteilt wie lange er Anspruch auf Arbeitslosengeld hat? Hat er, als er von der Sperre erfahren hat, gleich mal nach ner Krankenversicherung gefragt?

er bekommt keinerlei leistungen vom amt.

Aha - das heisst, er hat keinen Anspruch auf ALG? Und Hartz IV kriegt er nicht, weil unter 25?

seine eltern verdienen zuviel. wobei 1200€ für 5 mann nicht
viel sondern eher wenig ist.

Das kann ich nicht beurteilen.

die aok
verweigert die wiederaufnahme in die familienversicherung.

Warum?

Wie auch immer - ich weiss nicht wie das in Deutschland ist. Aber sowohl in Österreich als auch in der Schweiz bieten die Kassen für solche „Sonderfälle“ eine recht günstige Krankenversicherung an. Hast nach sowas mal gefragt? Irgendwie nach „Krankenversicherung ohne eigenes Einkommen“ oder so würde ich fragen, weiss die genaue Bezeichnung nimmer. Und wenn nicht AOK, dann DAK, BKK oder was auch immer.

aufjedenfall ist das problem das die aa sagen kann es ist so.
und man als kleiner mann nichts dagegen machen. das nutzen die
agenturen meiner meinung nach aus.

Nun, diese Meinung sei Dir unbenommen.

ps. der nicht versicherte ist allergiker in hinsicht auf
insekten. und jeder weiss wie schnell sowas im sommer
unbeabsichtigt gehn kann.

Ja, Du hast das erwähnt. Ich bin nur nicht darauf eingegangen, weil das so gar nix zur Sache beiträgt. Du kannst auch als Nicht-Allergiker überraschend und schlimm krank werden.

*wink*

Petzi

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Hallo,

als 1tes sry das ich nur kleinschreib^^
dauert mir einfach zu lang.

und von meiner Seite auch ein „sry“, mir wird das Lesen
langsam zu mühsam.

Mir auch, daher nur kurz.

musste dann aus persönlichen gründen dort kündigen.

…ohne einen anderen Job zu haben, nehme ich an? Und weiters
nehme ich an, dass der Herr X sich sofort nach der Kündigung
beim Arbeitsamt gemeldet hat? Und er hat sicherlich auch
erfahren, dass er wegen der Eigenkündigung eine Sperre von y
Wochen bekommt. Ist diese Sperre denn inzwischen abgelaufen?

Das liegt daran, daß man nach 11 Monaten noch keine Ansprüche hat. Geschickt wäre es sich noch irgendeine versicherungspflichtige Arbeit für ein paar Moante zu suchen, damit man zumindest minimale Ansprüche hätte, dann wäre man auch automatisch krankenversichert.

Krankenversicherung an. Hast nach sowas mal gefragt? Irgendwie
nach „Krankenversicherung ohne eigenes Einkommen“ oder so

Sie MUSS ihn als freiwilliges Mitglied aufnehmen, das kostet aber inklusive Pflegeversicherung ca. 140 Euro im Monat, das ist der Mindestbeitrag. Abgesehen davon MUSS inzwischen eigentlich jeder in Deutschland krankenversichert sein.

Cu Rene

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Keine Krankenversicherung trotz Arbeitslosigkeit
Hi!

(Schon alleine, damit man den Thread später mal im Archiv finden kann, muss ich antworten. :wink:

was kann man tun wenn jemand arbeitslos geworden ist.
und trotz arbeitslosigkeit keine krankenversicherung erhält.

  1. Liegt denn überhaupt Arbeitslosigkeit vor (nach Gesetzesdefinition), sprich: ist man denn – wenn schon keine Leistungen bezogen werden – wenigstens bei der AA arbeitslos ohne Leistungen (o.L.) gemeldet, oder ist man nur _beschäftigungs_los?

Nicht, dass das hier KV-rechtlich erheblich wäre; ich sage das vor allem, um 1. deutlich zu machen, dass Äpfel keine Birnen sind, und 2. um dem Jemand dringend zu raten, dies ggf. schnellstens nachzuholen, da Zeiten der Alokeit o.L. der Rentenversicherung wenigstens als Anwartschaftszeit gemeldet werden, wenn schon keine Beitragszahlungen stattfinden!

kann das arbeitsamt sagen, das das einkommen der eltern zu hoch ist, und deshalb die versicherung von den eltern übernommen werden muss?

Das kann es, solange unser Jemand noch unter 25 ist und bei seinen Eltern lebt, sprich: mit ihnen eine Bedarfsgemeinschaft bildet. Da wird der Bedürftigkeitsprüfung das _Haushalts_einkommen zugrundegelegt.
Und wie es scheint, sind 1 500 €/Monat verfügbares Geld nach dem Gesetz zuviel, um als bedürftig zu gelten, somit, um einen Alg-II-Anspruch zu haben, und damit auch, um über dieses krankenversichert sein zu können.
(Und nicht denken, dass man das mit einem Auszug bei den Eltern regeln könnte! Bis man nicht bis mindestens 25 wartet, um zu Hause auszuziehen, UND Alg II haben möchte, kann und wird die Alg-II-Behörde einen Alg-II-Antrag ablehnen.)

Mal ganz davon abgesehen ist es nicht die Arbeitsagentur die das sagt, sondern die zuständige Alg-II-Stelle, also entweder Jobcenter, ARGE oder Sozialamt der Kommune. Das ist ein Unterschied!

insbesondere wenn der nicht versicherte allergiker ist.
und somit jeder bienenstich oder ähnliches lebensgefährlich sein könnte.

Das ist unerheblich (zumindest für die Feststellung eines grundsätzlichen Alg-II-Anspruchs).

ist das nicht irgendwo unterlassene hifleleistung?

Sorry, aber da muss ich echt lachen… Nein, natürlich nicht! Zumal in Deutschland inzwischen für fast JEDEN (und in diesem Fall gehört auch unser Jemand dazu!) eine Krankenversicherung Pflicht ist! (Siehe diesbezüglich die Antwort von René unten.)

Daher ist es auch gar nicht möglich, dass sich die KK weigert, unseren Jemand überhaupt zu versichern.
Evtl. ist eine Familienversicherung nicht möglich (das ist nicht mein Gebiet; deswegen kann ich dazu sonst nichts sagen), eine selbständige Versicherung von Jemand muss dann aber auf jeden Fall möglich sein!
(Diesbezügliche (Nach-)Fragen bitte unbedingt im Brett „Versicherungen“ stellen und NICHT HIER in diesem Brett oder gar diesem Thread!!! (Das sage ich jetzt als MOD, nicht als User.))

hartz4 wurde abgelehnt und versicherung verweist auf arbeitsamt.

Letzteres (und analog dazu die Alg-II-Behörde) ist hier definitiv nicht zuständig, da offensichtlich weder ein Alg-I- noch ein Alg-II-Anspruch bestehen!
(Alg I deshalb nicht, weil (wie René schon richtig sagte) die Anwartschaftszeit nicht erfüllt (= nicht mind. 12 Monate in den letzten 2 Jahren gearbeitet) wurde.)

Hat Jemand denn der KK seine Alg-I- und Alg-II-Ablehnungsbescheide vorgelegt?
Mir fehlt einfach das Vorstellungsvermögen, dass sich die KK in diesem Falle weigern könnte, Jemand zu versichern…

Noch eine Bemerkung zum Schluss:
Die Situation würde vermutlich enorm vereinfacht, wenn es Jemand schnellstmöglich gelänge, noch mind. 1 Monat sozialversicherungspflichtig zu arbeiten, um seinen Alg-I-Anspruch (und damit Versicherung sowohl in KV, PV als auch RV) zu erwerben!

Gruß
Jadzia

Hi,

Sie MUSS ihn als freiwilliges Mitglied aufnehmen, das kostet
aber inklusive Pflegeversicherung ca. 140 Euro im Monat, das
ist der Mindestbeitrag. Abgesehen davon MUSS inzwischen
eigentlich jeder in Deutschland krankenversichert sein.

Die Person ist sogar pflichtversichert in der GKV, siehe §5 (1) Nr. 13 a:

http://bundesrecht.juris.de/sgb_5/__5.html

Die Beiträge werden also geschuldet und ggf. irgendwann von der KK gefordert.

Noch eine Frage (oder hab ich das überlesen?): greift denn die Familienversicherung nicht mehr?

http://bundesrecht.juris.de/sgb_5/__10.html

Gruß
Kristin