Hallo,
ich hoffe, ich bin in dieser Kategorie richtig!
Jemand ist seit Dezember '07 aufgrund eines Bandscheibenvorfalles krankgeschrieben. Da er seinen Beruf nicht mehr ausüben kann (von sämtlichen Ärzten bestätigt), wurde durch den Sozialverband ein Rentenantrag gestellt. Im Juni '09 wurde er nun von der Krankenkasse ausgesteuert.
Das Arbeitsamt weiß auch, dass ein Rentenantrag gestellt wurde, und der Sozial-medizinische Dienst hat bestätigt, dass er unvermittelbar ist bzw. nur unter 3 Std. und nur in verschiedenen Lagen (sitzen, stehen, siegen) arbeiten kann, wenn überhaupt.
Der Rentenantrag wurde abgelehnt, und die Person ist jetzt im Widerspruchsverfahren über den Sozialverband.
Als er noch nicht ausgesteuert war, galt ja immer der Zahlschein als Krankschreibung. Meine Frage ist nun, ob er sich weiterhin krankschreiben lassen muss, obwohl das Arbeitsamt weiß,dass er krank ist?!
Das Arbeitsamt hat aber auch noch nicht nachgefragt, und im Beschäftigungsverhältnis steht er auch noch. Als Angestellter – knapp 20 Jahre dabei; ein GdB von 50 liegt auch vor.
Wer kann mir weiterhelfen?
Vielen Dank im Voraus
MfG
Mr.Harley
