Hi!
1.) Muss man der Krankenkasse die Arbeitslosigkeit gesondert melden?
Man muss nicht, in diesem Falle ist es jedoch ratsam, da ja der Alg-Antrag in der Bewilligung ist (auch MIT Sperrzeit würden Beiträge an KV und PV abgeführt, wenn auch (wegen der gesetzlichen Nachversicherungspflicht (s. Pkt. 2)) erst ab dem 2. Sperrzeitmonat; siehe http://bundesrecht.juris.de/sgb_5/__5.html, Abs. 1 Nr. 2!); dann halten die nämlich auch nach den 4 Wochen die Füße still, weil sie wissen, dass da noch was kommt. (Die kennen das schon, weil Situationen, wie die geschilderte, sehr oft vorkommen.)
Hat man denn einen Zwischenbescheid von der AA bekommen? So nach dem Motto: „Aus dem und dem Grund kann Ihr Antrag noch nicht abschließend bearbeitet werden…“? Dann Kopie machen und der KK als Nachweis über die Alg-Beantragung einreichen, wenn sie die einfache Ankündigung (fernmündlich, schriftlich oder persönlich), dass da noch was kommt, nicht ohne Nachweis akzeptieren wollen.
Wenn kein Zwischenbescheid vorliegt, die KK aber was Schriftliches haben will: sich in der Eingangszone eine Bestätigung über die Alokeit + Alg-Beantragung aushändigen lassen. (Dafür gibt’s extra Vordrucke im PC.)
2.) Kann die Krankenkasse die Nachversicherungspflicht verweigern, wenn eine Ehefrau da ist, die sozialversicherungspflichtig arbeitet?
Nein, die ist gesetzlich festgeschrieben. Siehe http://bundesrecht.juris.de/sgb_5/__19.html, Abs. 1. Darauf gründet sich ja auch die Tatsache, dass bei Eintritt einer Sperrzeit KV-/PV-Beiträge erst ab dem 2. Kalendermonat (s. o.) und nicht schon von Beginn an abgeführt werden.
3.) Müsste die Krankenkasse der Ehefrau den Ehemann für die 6 Wochen mitversichern?
Nein, s. o.
4.) Wenn die Nachversicherungspflicht eintritt und der Arbeitslose aber keine ALG1 bekommt, was ist dann mit den restlichen 2 Wochen?
Hm, jetzt muss ich aber doch nachfragen: Ich dachte, es stünde allenfalls eine Sperrzeit im Raum und nicht, dass GAR KEIN Alg-Anspruch besteht.
Was denn nun??
Muss er dann die Beiträge selbst zahlen?
Dann kann er sich immer noch – ggf. rückwirkend – über die Ehefrau familienversichern (was ja bekanntlich kostenlos ist).
LG
Jadzia