ALG I bei Kündigung der Nebenabrede?

Hallo,

ich würde gerne wissen, ob man, wenn man in einem festen Arbeitsvertrag über 15h mit einer zeitlich begrenzten Nebenabrede über ebenfalls 15h arbeitet, und diese Nebenabrede endet oder gekündigt wird, dann ALGI beantragen muss (es bleiben ja dann nur noch 15h übrig und die reichen nicht für den Lebensunterhalt) oder Wohngeld? Vielen Dank im Voraus für die Hilfe!!!

Teilarbeitslosengeld gm. § 150 SGB III
Hi!

Sofern die sonstigen Voraussetzungen (analog zu einem Alg-I-Anspruch) erfüllt sind – sprich v. a.: auch die „Nebenabrede“ war sozialversicherungspflichtig und wurde mind. 12 Monate lang ausgeübt –, dann wäre das hier m. E. ein klassischer Fall von Teil-Alg nach § 150 SGB III (http://bundesrecht.juris.de/sgb_3/__150.html).
Im Unterschied zur Anspruchsdauerregelung für „normales“ Alg nach § 127 (2) SGB III (http://bundesrecht.juris.de/sgb_3/__127.html) würde es jedoch für längstens sechs Monate gezahlt.

Näheres zum Teil-Alg findest Du hier: http://www.arbeitsagentur.de/zentraler-Content/Veroe…
(Etwas versteckt in Punkt 2.3 (S. 10) steht dann auch genau, wann man bzw. wer teilarbeitslos.)

LG
Jadzia