Guten Tag,
also, ich hätte da einen Fall und ich hoffe, mir kann hier jemand weiterhelfen.
Angenommen, eine Person leidet seit 2007 an einer chronischen Darmkrankheit, wobei sie seitdem immer wieder krankgeschrieben ist, Rehamaßnahmen abgeschlossen hat und wieder erneute OPs durchleiden musste.
Da sie Verkäuferin ist und in ihrem jetzigen Beruf nicht mehr arbeiten kann (zumindest laut diversen Ärzten und Gutachten), ist sie mittlerweile ausgesteuert, obwohl sie immer noch nicht gekündigt wurde, also das Arbeitsverhältnis noch besteht.
Des Weiteren hat sie schon eine Behinderungsgrad (GdB) von 80 zugesprochen bekommen (ist also schwerbehindert).
Der Rentenantrag wurde zunächst abgelehnt, läuft aber gerade im Widerspruchsverfahren, da den Ärzten nicht alle Gutachten vorlagen.
Die Arbeitsagentur wollte, dass die Person arbeitet, da der Rentenantrag abgelehnt wurde, und sieht die Person als „gesund“ an. Dort hat die Person sich jetzt abgemeldet, da man nicht gesund ist und auch nicht arbeitsfähig.
Nun meine Fragen:
Wer kommt denn für besagte Person auf? Keiner will auch nur im entferntesten bezahlen…
Kann man von irgendeiner Stelle Geld bekommen oder muss sie zuerst ihre Reserven aufbrauchen?
Vielen, vielen Dank für Eure Mühen und Hilfen…
Hallo
Gibt es denn nun ein ärztiches Gutachten, daß die Arbeitsfähigkeit von 3 Stunden oder mehr pro Tag verneint? Ist der Alose jetzt also „offiziell“ als nicht arbeitsfähig eingestuft?
Gruß,
LeoLo
Hi!
Die Arbeitsagentur wollte, dass die Person arbeitet, da der Rentenantrag abgelehnt wurde, und sieht die Person als „gesund“ an. Dort hat die Person sich jetzt abgemeldet, da man nicht gesund ist und auch nicht arbeitsfähig.
Die Abmeldung war m. E. ein Fehler und sollte schnellstmöglich rückgängig gemacht werden, sprich: Die Person sollte sich erneut arbeitslos melden und wieder Alg beantragen!
Grund: Alg nach § 125 SGB III (also bei Ausgesteuerten) muss weiterbewilligt werden, solange über den Rentenantrag noch nicht abschließend entschieden wurde. Dies ist hier aufgrund des eingelegten Widerspruchs noch nicht der Fall!
Nötigenfalls über den Teamleiter gehen!
Sollten (unwahrscheinlichenfalls) alle Bemühungen in diese Richtung scheitern, könnte evtl. die Beantragung von „Grundsicherung bei Erwerbsminderung“ (EM-Grusi) beim Sozialamt möglich sein (http://de.wikipedia.org/wiki/Grundsicherung_im_Alter…).
Aber auf diesem Gebiet kenne ich mich nicht weiter aus. Über dementsprechende (Un-)Möglichkeiten können hoffentlich andere was beitragen.
LG
Jadzia
Hallo vielen Dank für die Antwort.
Das es ein Fehler ist in Bezug auf das Geld dachten wir uns schon, aber diese Person ist nicht in der Lage an Schulungen oder Fortbildungsmassnahmen teilzunehmen (aufgrund dieser chronischen Krankheit - weil sie in einer solchen keine Möglichkeit hätte schnellstens auf Klo zu gehen und so ggf sich hinterher sauber zu machen).
Das Arbeitsamt nimmt darauf aber keine Rücksicht, da es sich an das Gutachten der Rentenkasse heftet und macht sogar noch psychischen Druck, indem man sagt, wenn man zu den Beratungsterminen nicht erscheint hat das rechtliche Konsequenzen.
Angeblich hat das mit dem ALG I Geld auch erstmal keine Konsequenzen, da man zur Zeit als „ruhend“ zählt und man innerhalb von 4 Jahren das ALG I Geld nochmal beantragen kann ohne das man dadurch Verluste hätte, ausser dass man zur Zeit nur über andere Quellen über Wasser bleiben kann.
Ich versuch dann nochmal weiter zu suchen.
Hallo,
in der Form leider noch nicht, da der Rentenkasse beim letzten Mal nicht alle Gutachten und Reha - Maßnahmen der Ärzte vorlagen. Deshalb zählt die Person für das Arbeitsamt ja auch als Gesund.
Leider schafft sie es nicht mal 15 min in die Stadt zu fahren (hat selber keinen Führerschein) ohne sich Gedanken machen zu müssen, ob sie nicht ihre Hose gerade vollgemacht hat. (bitte um Entschuldigung für den Ausdruck, aber so ist es leider)
Deshalb und weil sie nicht weiß wie lange sie sitzen kann, ist sie ggf auch nicht in der Lage an Fotbildungsmaßnahmen bzw Jobsuche / Bewerbungsgespräche teilzunehmen.
Hallo
Dann sehe ich das wie Jadzia. Sich abzumelden dürfte ein großer Fehler gewesen sein.
Gruß,
LeoLo
Hi!
Das es ein Fehler ist in Bezug auf das Geld dachten wir uns schon, aber diese Person ist nicht in der Lage an Schulungen oder Fortbildungsmaßnahmen teilzunehmen (aufgrund dieser chronischen Krankheit - weil sie in einer solchen keine Möglichkeit hätte schnellstens auf Klo zu gehen und so ggf sich hinterher sauber zu machen).
Die AA schickt jemanden, der Alg nach § 125 SGB III bekommt, zu Schulungen und Fortbildungsmaßnahmen??? Da muss was ganz gewaltig schiefgelaufen sein!! Denn „125er“ (sogar die, die bislang nur auf 125 geprüft werden, also, wo’s noch nicht „durch“ ist) fallen nicht nur aus der Statistik raus, sondern auch aus der Vermittlung!
Kann es sein, dass hier entweder ein großes Missverständnis vorliegt oder dass hier bei der AA jemand Mist gebaut hat?
Und da kommt wieder mein dringender Rat: Erneut alo nach § 125 SGB III melden und bei Problemen (worunter auch Aufforderungen zu Trainingsmaßnahmen oder Vorstellungsgesprächen gehören) über den Teamleiter gehen!
Das Arbeitsamt nimmt darauf aber keine Rücksicht, da es sich an das Gutachten der Rentenkasse heftet und macht sogar noch psychischen Druck, indem man sagt, wenn man zu den Beratungsterminen nicht erscheint hat das rechtliche Konsequenzen.
Zu Beratungsterminen zu erscheinen oder zu Trainingsmaßnahmen sind zwei völlig verschiedene paar Schuhe! Zu den Terminen in der AA (Vermittler oder Ärztlicher Dienst) sollte man natürlich tunlichst gehen, da dies im Rahmen der § 125 SGB III nicht nur zulässig ist, sondern zu dessen Überprüfung teilweise sogar geboten ist!
(Sorry, aber so langsam frage ich mich, ob die Überschrift nicht lauten müsste: „Krank und sich der AA nicht wenigstens ein Minimum zur Verfügung stellen müssen“…)
Angeblich hat das mit dem ALG I Geld auch erstmal keine Konsequenzen, da man zur Zeit als „ruhend“ zählt und man innerhalb von 4 Jahren das ALG I Geld nochmal beantragen kann, ohne dass man dadurch Verluste hätte, außer dass man zur Zeit nur über andere Quellen über Wasser bleiben kann.
Wenn für Dich auch keine Konsequenz ist, dass man (zumindest über die AA) nicht mehr kranken-, pflege- und rentenversichert ist, dann stimmt das sicherlich.
Gruß
Jadzia
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Hi,
Die AA schickt jemanden, der Alg nach § 125 SGB III bekommt,
zu Schulungen und Fortbildungsmaßnahmen??? Da muss was ganz
gewaltig schiefgelaufen sein!! Denn „125er“ (sogar die, die
bislang nur auf 125 geprüft werden, also, wo’s noch
nicht „durch“ ist) fallen nicht nur aus der Statistik raus,
sondern auch aus der Vermittlung!
Der Fehler hierbei, sie ist normal als 117 eingestuft und man gab ihr die Antwort den anderen bekommt man nicht wenn man einmal in einen Paragraphen eingestuft wurde.
Kann es sein, dass hier entweder ein großes Missverständnis
vorliegt oder dass hier bei der AA jemand Mist gebaut hat?
Und da kommt wieder mein dringender Rat: Erneut alo nach § 125
SGB III melden und bei Problemen (worunter auch Aufforderungen
zu Trainingsmaßnahmen oder Vorstellungsgesprächen gehören)
über den Teamleiter gehen!
Person hat morgen einen Termin und versucht das zu klären bzw sich richtig einstufen zu lassen.
Zu Beratungsterminen zu erscheinen oder zu Trainingsmaßnahmen
sind zwei völlig verschiedene paar Schuhe! Zu den Terminen in
der AA (Vermittler oder Ärztlicher Dienst) sollte man
natürlich tunlichst gehen, da dies im Rahmen der § 125 SGB III
nicht nur zulässig ist, sondern zu dessen Überprüfung
teilweise sogar geboten ist!
Hätte man gerne gemacht, Problem bei dem einmaligen Beratungstermin war: Brief hatte Datum von einem Mittwoch, Donnerstags ist der Brief angekommen und montags darauf sollte man sich melden.
- wenn Person den Brief als Verwaltungsakt ansehen würde, könnte man sagen schlägt er wegen 72 Stundenfrist fehl (aber darauf wollte Person gar nicht hinaus)
- war Person bis montags einschließlich krank geschrieben und hatte an diesem Tag einen wichtigen Arzttermin auch in Bezug auf ein Gutachten was die Rentenkasse angefordert hatte
- wäre Person ohne fremde Hilfe nicht zum AA gekommen, weil kein eigener FS und Bus/Bahn teilweise schwierig sind wegen der Krankheit
(Sorry, aber so langsam frage ich mich, ob die Überschrift
nicht lauten müsste: „Krank und sich der AA nicht wenigstens
ein Minimum zur Verfügung stellen müssen“…)
Soll nicht so aussehen, dass man nicht will, nur leider nicht konnte und wenn man dann die Auskunft bekommt „das hat rechtliche Konsequenzen“ dann bekommt man dann schnell Angst. Zudem hat freitags nochmal n netter Mann vom AA angerufen, der Person aufforderte den Termin beim AA wahrzunehmen, weil der Arzttermin nicht so wichtig sei und die Gesundheit der Person nicht vorgehe.
Grüsse und vielen Dank DU hast echt weitergeholfen
ich hoffe, dass der morgige Termin bei besagter Person Erfolg bringt und sie richtig eingestuft wird…
Hi!
Der Fehler hierbei, sie ist normal als 117 eingestuft und man gab ihr die Antwort den anderen bekommt man nicht wenn man einmal in einen Paragraphen eingestuft wurde.
Diese Auskunft ist Unsinn.
Person hat morgen einen Termin und versucht das zu klären bzw. sich richtig einstufen zu lassen.
Wie gesagt: ggf. über den/die Vorgesetzten gehen und sich dabei nicht abwimmeln lassen! Eine Auskunft: „Der Teamleiter ist nicht zu sprechen!“ o. ä. muss nicht hingenommen werden! Dann besteht man auf den nächsthöheren Vorgesetzten. Im Rahmen der Vorschriften des Kundenreaktionsmanagements muss der Sachbearbeiter dem nachkommen!
Grüße und vielen Dank DU hast echt weitergeholfen
Bitte, gern geschehen!
ich hoffe, dass der morgige Termin bei besagter Person Erfolg bringt und sie richtig eingestuft wird…
Ich kann mich natürlich nur auf das berufen, was ich bislang über den Fall gehört habe, aber meine Meinung ist: Wenn hier nicht wenigstens auf § 125 SGB III geprüft wird, dann wüsste ich nicht, wo sonst…
Viel Erfolg!
Jadzia
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