nehmen wir mal an, jemand hat gerade den Bescheid der Familienkasse bekommen: Das Kindergeld für 2008 wurde abgelehnt.
Nehmen wir weiterhin an, der Sohn dieser Familie hatte sich im Okt. '08 einen Computer für seine schulische Ausbildung gekauft. Abgeschrieben wird 3 Jahre, es wurden aber nur diese 3 Monate für 2008 anerkannt. (Für 2009 steht diesem jungen Mann kein Kindergeld mehr zu! Kosten Laptop: 900 €, anerkannt: nur 85 €). Ich gehe mal davon aus, dass dies so korrekt ist.
Wie sieht es aber aus, wenn die Schule, weshalb der Laptop gekauft wurde (ausschließlich für die Schule, für privat steht ein anderer Computer zur Verfügung!), nur bis zum Sommer 2009 ging?
Ist dann die Abschreibung auf 3 Jahre korrekt, oder muss irgendwie anerkannt werden, dass das Teil gar nicht für drei Jahre im Einsatz ist (war)?
Jetzt hab ich’s kapiert. Es geht um die Abschreibungshöhe bzgl des Kindergeldantrags. Mit einem höheren IQ hätte ich auch schneller drauf kommen können )))
Meines Erachtens hat es keinen Einfluss darauf, ob das Gerät nur 1 Jahr schulisch genutzt wird, denn die Nutzungsdauer an sich verringert sich ja dadurch nicht. Dazu müsste schon ein Selbstzerstörungsmechanismus drin sein, der mit Schulende das Notebook explodieren lässt.
Jetzt hab ich’s kapiert. Es geht um die Abschreibungshöhe bzgl. des Kindergeldantrags. Mit einem höheren IQ hätte ich auch schneller drauf kommen können )))
Ich bin mir nicht sicher, ob das was mit Deinem IQ zu tun hat. Nachdem ich das Ursprungsposting jetzt genau durchgelesen habe, stelle ich fest, dass aus diesem einfach nicht hervorgeht, um welche Abschreibung es sich jetzt handelt: Finanzamt oder FamKa?
@Jadzia: Vielleicht wäre eine Verschiebung in Steuern oder Ämter und Behörden sinnvoll?
Wenn „Steuern“. Aber um das zu klären, hätte ich von Cetebe gerne ein kurzes Statement, von welcher Absetzung er hier schreibt:
Abgeschrieben wird 3 Jahre, es wurden aber nur diese 3 Monate für 2008 anerkannt.
Kosten Laptop: 900 €, anerkannt:
nur 85 €). Ich gehe mal davon aus, dass dies so korrekt ist.
Ist für das Anschaffungsjahr korrekt. Auch wenn das Teil später weiterbenutzt oder verkauft wurde.
Vielleicht gibt es aber auch noch andere Werbungskosten, die versehentlich nicht angegeben wurden.
Z. B.: Fahrt zum Aussuchen des Laptops, zum Bestellen, zum Kauf.
Wurde sämtliches gekaufte Zubehör (da „nicht selbstständig nutzbar“) mit in den Anschaffungspreis genommen?