ALG bei Eigenkündigung wegen Krankheit

Hallo,

angenommen jemand (mit Pflegeberuf) wäre wegen Schulterproblemen rund 7 Monate arbeitsunfähig und bezieht Krankengeld.

Nun würde seit ein paar Tagen eine Wiedereingliederung mit 50% versucht, die jemand aber wegen obigen Problemen nicht durchhält. Gleichzeitig bekommt jemand eine Jobzusage für mitte Oktober in einem anderen Beruf, in dem er auch mit den Rückenproblemen arbeiten kann.

Die KK bietet nun jemand während eines Telefonates an, bis 30.09. weiterhin Krankengeld zu bezahlen (AU bis 30.09. läge vor), unter der Voraussetzung, die bisherige Arbeitstelle auf 30.09. aus Krankheitsgründen zu kündigen und sich auf diesen Termin hin arbeitssuchend zu melden. Laut KK würde in diesem Fall die Arbeitsagentur „ganz normal“ ALG leisten, bis zur Einstellung bei der neuen Stelle.

Wäre diese Auskunft korrekt, wenn jemand selbst aus Krankheitsgründen kündigt?

Danke und Grüße
Schmidti

Wenn jemand seinen Job kündigt weil er diesen krankheitsbedingt nicht weiterführen kann, muss dies durch ein Attest vom Arzt bestätigt werden. Dann erhält man ganz normal ALG!

Hi!

Die KK bietet nun jemand während eines Telefonats an, bis 30.09. weiterhin Krankengeld zu bezahlen (AU bis 30.09. läge vor), unter der Voraussetzung, die bisherige Arbeitsstelle auf 30.09. aus Krankheitsgründen zu kündigen und sich auf diesen Termin hin arbeitsuchend zu melden. Laut KK würde in diesem Fall die Arbeitsagentur „ganz normal“ ALG leisten, bis zur Einstellung bei der neuen Stelle.
Wäre diese Auskunft korrekt, wenn jemand selbst aus Krankheitsgründen kündigt?

Ja, die Auskunft ist grundsätzlich korrekt. Es sollten jedoch ein paar Details beachtet werden, damit es nicht zu unnötigem Stress mit der AA kommt.

Ich zitiere aus einem älteren Artikel von mir, dessen Aussage nach wie vor Gültigkeit besitzt:

"Eine Sperrzeit tritt dann nicht ein, wenn der behandelnde Arzt vor der Kündigung (Datum auf der Kündigung zählt) eine Bescheinigung erstellt, die überdies möglichst die Formulierung enthält: „… wird aus diesen Gründen (dringend) davon abgeraten, das Arbeitsverhältnis fortzusetzen“ bzw. „… wird aus diesen Gründen (dringend) geraten, das bestehende Arbeitsverhältnis umgehend aufzugeben“, etc. pp.
(Mit solchen Formulierungen ist man bzgl. des Nichteintritts einer Sperrzeit auf der sicheren Seite.)

Der Arzt kann eine solche Bescheinigung selber erstellen oder aber den o. g. Text in den entsprechenden Vordruck der AA („Fragebogen bei Kündigung durch den Arbeitnehmer“) eintragen, der dem AN bei der Arbeitslosmeldung ausgehändigt werden wird, wenn er die Situation schildert."

LG
Jadzia

Danke Euch owt
nüscht