Hallo
Die Frage ist wohl eher, wozu brauchen Hilfebedürftige einen Neuwagen?
Das war hier aber nicht die Frage, und wenn, dann müsste die Frage hier wohl eher lauten: Wozu brauchen Hilfebedürftige die Abwrackprämie?
Reicht nicht vielleicht auch ein billiger Gebrauchtwagen?
Da ja nicht nur Neuwagen, sondern auch Jahreswagen mit der Abwrackprämie gesponsert werden, so würde ich sagen, dass ein solcher unterm Strich nach 12 Jahren gerechnet wahrscheinlich billiger ist als ein Gebrauchtwagen (Reparaturkosten, Benzinverbrauch, nächstes Auto), insbesondere wenn dieser durch eine Abwrackprämie gesponsert wurde.
Ich ging sicher nicht davon aus, dass sich zwei wildfremde Menschen ein Auto zusammenkaufen.
Zwischen ‚wildfremd‘ und ‚verheiratet‘ gibt es ja noch ein paar Abstufungen.
Zudem gilt der Freibetrag nur für Hilfebedürftigen und dessen Partner.
Was will uns das hier sagen?
Ich glaube, du hast den Kern der Sache noch nicht verstanden: Die Abwrackprämie gilt als Einkommen und wird als solches angerechnet. Das hat mit dem Freibetrag fürs Schonvermögen gar nichts zu tun. -
Daher ging ich davon aus, …
Daher? Weil der Freibetrag nur für den Hilfebedürftigen gilt? Oder wie?
… wenn man sich hier zu Wort meldet und Ratschläge erteilen will, dass man wenigstens etwas mit der Materie vertraut ist und auch ggf. den entsprechenden Paragraphen kennt…
Welchen Paragraphen meinst du denn jetzt genau?
Und welchen Ratschlag wollte ich erteilen? Oder meintest du damit nicht mich?
MfG
Simsy Mone