Info: Anrechnung der Abwrackprämie ALG II

Hallo an alle Interessierte

Nachdem es zunächst in einem Urteil aus Magdeburg so aussah, daß die Abwrackprämie biem Hartz IV - Bezug nicht angerechnet wird, hat das LSG NRW das ander entschieden.

Be­zie­her von Hartz-​IV müs­sen sich die staat­li­che Ab­wrack­prä­mie für Alt­wa­gen als Ein­kom­men leis­tungs­min­dernd auf ihre Hartz-​IV-​Leis­tun­gen an­rech­nen las­sen. Der ALG-​II-​Emp­fän­ger war gegen die te­le­fo­ni­sche Aus­kunft der zu­stän­di­gen ARGE, er müsse sich die Ab­wrack­prä­mie an­rech­nen las­sen, vor das So­zi­al­ge­richt ge­zo­gen und un­ter­le­gen.

Hier einmal der Volltext:
http://www.justiz.nrw.de/nrwe/sgs/lsg_nrw/j2009/L_20…

Interessant…

Gruß,
LeoLo

Danke für die Info!
Gut zu wissen und auch nachvollziehbar!

Einschränkung?
Hi!

Nachdem es zunächst in einem Urteil aus Magdeburg so aussah, dass die Abwrackprämie beim Hartz-IV-Bezug nicht angerechnet wird, hat das LSG NRW das anders entschieden.

Nur zur Info: Zumindest im Rechtsbereich des SGB III (Alg I) sind nur HÖCHSTrichterliche Urteile für alle AAs bindend und fließen auch nur solche in die entsprechenden DAs mit ein.
Alle anderen Urteile gelten rechtlich als EINZELFALLurteile!

Ich möchte zu bedenken geben, dass das im SGB-II-/Alg-II-Bereich ggf. nicht anders ist! (Das soll mal ein Kollege sagen.)

LG
Jadzia

Hallo,

Nur zur Info: Zumindest im Rechtsbereich des SGB III (Alg I)
sind nur HÖCHSTrichterliche Urteile für alle AAs bindend und
fließen auch nur solche in die entsprechenden DAs mit ein.

Da die ARGEn sehr von der Politik der BA beherrscht sind, ist es im SGB-II-Bereich ebenfalls wie oben beschrieben.
Die Dienstanweisungen hängen zeitlich manchmal sehr den (BSG-)Urteilen hinterher, aber spätestens im Widerspruchsverfahren wird meiner Kenntnis nach bereits BSG-getreu gearbeitet, auch wenn Dienstanweisungen dies noch nicht vorsehen sollten.

Viele Grüße!

Also war das wohl leider nix, LeoLo. :frowning:
Hi!

Nur zur Info: Zumindest im Rechtsbereich des SGB III (Alg I) sind nur HÖCHSTrichterliche Urteile für alle AAs bindend und fließen auch nur solche in die entsprechenden DAs mit ein.

Da die ARGEn sehr von der Politik der BA beherrscht sind, ist es im SGB-II-Bereich ebenfalls wie oben beschrieben.

Also ist Dein gut gemeinter Hinweis leider irrelevant für 99,99 % der Alg-II-Empfänger. Aber vielleicht gibt es diesbezüglich ja auch bald mal ein (hoffentlich positives!) BSG-Urteil.

Die Dienstanweisungen hängen zeitlich manchmal sehr den (BSG-)Urteilen hinterher, aber spätestens im Widerspruchsverfahren wird meiner Kenntnis nach bereits BSG-getreu gearbeitet, auch wenn Dienstanweisungen dies noch nicht vorsehen sollten.

Also exakt wie bei uns.

LG
Jadzia

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… auf welcher Seite des Schreibtisches man sitzt :smile:

Hallo

Also ist Dein gut gemeinter Hinweis leider irrelevant für
99,99 % der Alg-II-Empfänger.

Ganz im Gegenteil. Es ist ein guter Ansatzpunkt für alle betroffenen Hartz IV - Empfänger, gegen eine anderweitige Entscheidung der Leistungsabteilung eine Klage einzureichen. Erst Recht im Zuständigkeitsbereich des LSG NRW.

Aber vielleicht gibt es
diesbezüglich ja auch bald mal ein (hoffentlich positives!)
BSG-Urteil.

Kommt bestimmt. Aber wir wissen ja, wie lange soetwas dauert.

Gruß,
LeoLo

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Hallo

Ich finde das komisch, dass die angerechnet wird.

Angenommen, einer würde wirklich seine alte Karre verschrotten lassen und mit der Abwrachprämie + Ersparnissen einen Neuwagen kaufen wollen. Und dann wird die Abwrackprämie auf einmal angerechnet, und er kann sich den Neuwagen gar nicht mehr leisten, kauft ihn also gar nicht. Dann kriegt er die Abwrackprämie doch gar nicht, d. h. er muss sie zurückzahlen.

Dann hätte er also sein altes Auto verschrottet, und müsste von der Abwrackprämie leben, die er aber schon gar nicht mehr hat. Und dann?

Viele Grüße

Hallo,

Es ist ein guter Ansatzpunkt für alle
betroffenen Hartz IV - Empfänger, gegen eine anderweitige
Entscheidung der Leistungsabteilung eine Klage einzureichen.
Erst Recht im Zuständigkeitsbereich des LSG NRW.

So wie ich es jetzt verstanden habe, hat aber gerade das LSG NRW zum Nachteil der Alg-II-Empfänger entschieden…

Viele Grüße!

Hallo

So wie ich es jetzt verstanden habe, hat aber gerade das LSG
NRW zum Nachteil der Alg-II-Empfänger entschieden…

Ich beantrage sofortige Schuldunzurechnungsfähigkeit wegen geistiger Umnachtung für mich. Ich war in Gedanken ganz woanders und natürlich ist die Quintessenz für die Hartz IV - Empfänger eher die Aussichtslosigkeit einer Klage gegen einen entsprechenden Bescheid.

Und jetzt gehe ich mir mal 10 Liter Wasser durch’s Gehirn laufen lassen…

Danke, o.a.

Gruß,
LeoLo

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Naja, es gibt doch auch Freibeträge für Ersparnisse von Hilfebedürftigen. Da kommt je nach Alter auch einiges zusammen… Zudem noch der Freibetrag für notwendige Anschaffungen. Für ein kleines Auto sollte es also zumindest reichen! Es können ja auch zwei Hilfebedürftige zusammen ein Auto von ihren Ersparnissen zusammen kaufen.

Naja, es gibt doch auch Freibeträge für Ersparnisse von Hilfebedürftigen. Da kommt je nach Alter auch einiges zusammen… Zudem noch der Freibetrag für notwendige Anschaffungen. Für ein kleines Auto sollte es also zumindest reichen!

Generell ja, wenn der Betreffende sparsam genug ist, sich von seinem Alg 2 Satz ein Auto ansparen zu können. Also, so ganz von alleine kommt da nichts zusammen, auch nicht mit höherem Alter.

Hat deine Antwort eigentlich etwas mit meinem Beispiel zu tun?

Es können ja auch zwei Hilfebedürftige zusammen ein Auto von ihren Ersparnissen zusammen kaufen.

Das ist aber Quatsch. Gemeinsam ein Auto kaufen ist genauso wie heiraten, verlangt jedenfalls ungefähr genauso viel Vertrauen und Hingabebereitschaft.

Du gehst scheinbar davon aus, dass jemand sein ganzes Leben lang Arbeitslosengeld II bezieht. Aber es soll auch Menschen geben, die arbeiten gehen und dann hilfebedürftig werden…
Die haben sich ggf. durchaus etwas zusammen gespart und können sich dann ein Auto leisten.

Meine Aussage hat auch sehr wohl etwas mit deinem Besipiel zu tun…
Nehmen wir an, jemand hat einen Freibetrag von 10.000€.
Er hat 7.500€ gespart und bekommt die Abwrackprämie von 2.500€. Mit 10.000€ ist der Kauf eines Neuwagens sicher möglich.

Es soll auch Ehepaare geben, die sich vertrauen und durchaus zusammen ein Auto kaufen (oder sogar ein Haus). Also nicht immer von sich selbst ausgehen…

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Du gehst scheinbar davon aus, dass jemand sein ganzes Leben lang Arbeitslosengeld II bezieht.

Nein, gehe ich nicht, mich hat nur gestört, dass du es so dargestellt hast, als sei es für einen Alg 2 Empfänger doch gar kein Problem, sich einen Neuwagen zu holen.

Meine Aussage hat auch sehr wohl etwas mit deinem Besipiel zu tun…
Nehmen wir an, jemand hat einen Freibetrag von 10.000€.
Er hat 7.500€ gespart und bekommt die Abwrackprämie von 2.500€. Mit 10.000€ ist der Kauf eines Neuwagens sicher möglich.

Mönsch, von so einem ähnlichen Fall bin ich doch ausgegangen. Jetzt werden ihm aber die 2.500€ Abwrackprämie als Einkommen angerechnet.

Es soll auch Ehepaare geben, die sich vertrauen und durchaus zusammen ein Auto kaufen

Dass Ehepaare sich evtl. zusammen ein Auto kaufen, versteht sich doch von selber. So konnte man deinen Vorschlag, sich zu zweit ein Auto zu kaufen, doch nicht verstehen.

Also nicht immer von sich selbst ausgehen…

Du gehst scheinbar davon aus, dass jemand sein ganzes Leben lang Arbeitslosengeld II bezieht.

Nein, gehe ich nicht, mich hat nur gestört, dass du es so
dargestellt hast, als sei es für einen Alg 2 Empfänger doch
gar kein Problem, sich einen Neuwagen zu holen.

Die Frage ist wohl eher, wozu brauchen Hilfebedürftige einen Neuwagen? Reicht nicht vielleicht auch ein billiger Gebrauchtwagen?
Wenn man seinen Lebensunterhalt nicht aus eigenen Kräften sichern kann, muss man bestimmt kein nagelneues Auto kaufen, sondern sollte seine Prioritäten anders setzen.
Ein Auto wird schließlich nur nicht angerechnet, weil es ggf. zur Arbeitsaufnahme dienen kann und das ist auch durchaus bei einem Gebrauchtwagen gegeben…

Es soll auch Ehepaare geben, die sich vertrauen und durchaus zusammen ein Auto kaufen

Dass Ehepaare sich evtl. zusammen ein Auto kaufen, versteht
sich doch von selber. So konnte man deinen Vorschlag, sich zu
zweit ein Auto zu kaufen, doch nicht verstehen.

Ich ging sicher nicht davon aus, dass sich zwei wildfremde Menschen ein Auto zusammenkaufen. Das dürfte wohl für jeden selbstverständlich sein. Zudem gilt der Freibetrag nur für Hilfebedürftigen und dessen Partner. Daher ging ich davon aus, wenn man sich hier zu Wort meldet und Ratschläge erteilen will, dass man wenigstens etwas mit der Materie vertraut ist und auch ggf. den entsprechenden Paragraphen kennt…

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Hallo

Die Frage ist wohl eher, wozu brauchen Hilfebedürftige einen Neuwagen?

Das war hier aber nicht die Frage, und wenn, dann müsste die Frage hier wohl eher lauten: Wozu brauchen Hilfebedürftige die Abwrackprämie?

Reicht nicht vielleicht auch ein billiger Gebrauchtwagen?

Da ja nicht nur Neuwagen, sondern auch Jahreswagen mit der Abwrackprämie gesponsert werden, so würde ich sagen, dass ein solcher unterm Strich nach 12 Jahren gerechnet wahrscheinlich billiger ist als ein Gebrauchtwagen (Reparaturkosten, Benzinverbrauch, nächstes Auto), insbesondere wenn dieser durch eine Abwrackprämie gesponsert wurde.

Ich ging sicher nicht davon aus, dass sich zwei wildfremde Menschen ein Auto zusammenkaufen.

Zwischen ‚wildfremd‘ und ‚verheiratet‘ gibt es ja noch ein paar Abstufungen.

Zudem gilt der Freibetrag nur für Hilfebedürftigen und dessen Partner.

Was will uns das hier sagen?
Ich glaube, du hast den Kern der Sache noch nicht verstanden: Die Abwrackprämie gilt als Einkommen und wird als solches angerechnet. Das hat mit dem Freibetrag fürs Schonvermögen gar nichts zu tun. -

Daher ging ich davon aus, …

Daher? Weil der Freibetrag nur für den Hilfebedürftigen gilt? Oder wie?

… wenn man sich hier zu Wort meldet und Ratschläge erteilen will, dass man wenigstens etwas mit der Materie vertraut ist und auch ggf. den entsprechenden Paragraphen kennt…

Welchen Paragraphen meinst du denn jetzt genau?
Und welchen Ratschlag wollte ich erteilen? Oder meintest du damit nicht mich?

MfG
Simsy Mone

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