Aufhebungsvertrag schädlich für ALG/Rente?

Hallo,

es wird euer Fachwissen zum folgenden Sachverhalt benötigt:

Mit einem 63-jährigen Arbeitnehmer wird ein Aufhebungsvertrag geschlossen. Dieser steht 2 Jahre vor seinem Ruhestand/ seiner Rente.

Folgende Formulierung beinhaltet der Aufhebungsvertrag:
„Der Arbeitsvertrag der Parteien wird betriebsbedingt auf Veranlassung der Firma, jedoch im gegenseitigen Einvernehmen, aufgehoben zum x.x.20xx.“
Das Arbeitsverhältnis endet in 7 Monaten. Die 7 Monate richten sich nach den gesetzlichen Kündigungsfristen gem. §622 BGB, aufgrund seiner langjährigen Betriebszugehörigkeit von über 20 Jahren.
-Eine Abfindung erhält der AN nicht.
-Der AN wird zu sofort von seinen arbeitsvertraglichen Verpflichtungen freigestellt.

Fraglich ist nunmehr, inwiefern ist die Formulierung im Aufhebungsvertrag schädlich für die Beantragung des Arbeitslosengeldes. Wird eine Sperrfrist in diesem Fall vom AA auferlegt? Der AN wäre wie oben erwähnt in 2 Jahren in den Ruhestand verabschiedet worden. Es ist bekannt, dass das AA versucht, solche AN, die kurz vor der Rente stehen, in die Frührente zu überreden. Ist eine Frührente sinnvoller (finanziell) als die Beantragung von ALG? Zudem wäre interessant zu wissen, wie lange der AN (63 Jahre) ALG erhält?

Danke schon im Voraus für jede Rückinfo,
Phoenixx3

Aufhebungsvertrag meist schädlich für ALG
Hi!

Fraglich ist nunmehr, inwiefern ist die Formulierung im Aufhebungsvertrag schädlich für die Beantragung des Arbeitslosengeldes. Wird eine Sperrfrist in diesem Fall vom AA auferlegt?

Da die Antwort auf den Einzelfall ankommt und sehr umfangreich wäre, habe ich dazu schon einmal eine FAQ erstellt; und zwar ist das FAQ:2972. Dort müsstest Du Deine Antworten finden.

Nachfragen, wo etwas unverständlich ist, sind natürlich erlaubt! :smile:

Es ist bekannt, dass das AA versucht, solche AN, die kurz vor der Rente stehen, in die Frührente zu überreden.

Das war einmal. Für Neuarbeitslose sind die Zeiten des § 428 SGB III (http://bundesrecht.juris.de/sgb_3/__428.html; Abs. 1 S. 3) – die sog. „58er-Regel“ – vorbei.

Ist eine Frührente sinnvoller (finanziell) als die Beantragung von ALG?

Diese Frage bitte ich Dich (als MOD), am besten im Brett „Versicherungen“ zu klären, da dort die Fachleute zur gesetzlichen Rentenversicherung sitzen.

Zudem wäre interessant zu wissen, wie lange der AN (63 Jahre) ALG erhält?

Das hängt neben dem Alter auch von der Dauer der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung in den letzten 3 Jahren vor Entstehung des Alg-Anspruchs ab.
Wie lange die Alg-Anspruchsdauer in diesem fiktiven Fall ist, kannst Du in der Tabelle von § 127 (2) SGB III (http://bundesrecht.juris.de/sgb_3/__127.html) nachschauen.

LG
Jadzia