selbstständig - frw. Arbeitslosenversicherung

Hallo zusammen,

angenommen, nun träfe die allgemeine Wirtschaftskrise auch Senta Sorglos und sie müsse sich arbeitslos melden, da sie als Selbstständige keine Aufträge mehr bekommt. Glücklicherweise können wir weiter annehmen, dass sie seit Ende 2006 in die freiwillige Arbeitslosenversicherung eingezahlt hat, die nun zum Tragen kommen soll.
So wie es aussieht, bekommt Senta in den kommenden sechs bis sieben Monaten auch keine neuen Aufträge, so dass sie ihr Gewerbe wieder aufnehmen könnte.

Einige Fragen stellt sie sich noch, was das ganze Prozedere angeht, da sie kaum Erfahrungen mit dem Arbeitsamt hat:

  1. In sechs Wochen endet der letzte Auftrag. Könnte Senta sich schon morgen beim Arbeitsamt zum 12. Oktober arbeitslos melden?

  2. Müsste Senta das Gewerbe abmelden? Morgen vor dem Arbeitsamtsbesuch, zum 12. Oktober oder wann?

  3. Welche Formulare bräuchte Senta? Würden diese bei der Arbeitslosmeldung ausgefüllt oder könnten diese schon im Vorfeld erledigt werden?

  4. Angenommen, Senta hätte in den Weihnachtsferien 10 Tage Urlaub mit der Familie gebucht. Wann müsste dieser beantragt werden?

Für Informationen bedanke ich mich schon im Voraus

Hi!

  1. In sechs Wochen endet der letzte Auftrag. Könnte Senta sich schon morgen beim Arbeitsamt zum 12. Oktober arbeitslos melden?

Ja. Das ist bis zu 3 Monate im Voraus möglich.

  1. Müsste Senta das Gewerbe abmelden?

Nein, jedoch muss das Gewerbe beim Finanzamt auf „Nebengewerbe“ umgemeldet werden (frühestens ab Beginn der Alokeit, hier also ab 12.10.09) und die Bestätigung darüber dann der AA vorgelegt werden.
Das muss aber keinesfalls schon bei der Alomeldung sein! Je nachdem, wie früh oder spät der Termin zur Abgabe des Alg-Antrags liegt, reicht es dann oder auch noch später. Ggf. wird diese Bestätigung schriftlich angefordert. Das ist aber erstmal alles kein Problem, solange man das Dokument irgendwann vorweisen kann.

Für den Fall, dass sie doch den einen oder anderen Auftrag während der Alokeit hereinbekommt, sollte sie sich mit den Nebentätigkeitsregeln vertraut machen! Das kann sie z. B. durch die Lektüre von FAQ:1769, FAQ:2638 und http://www.arbeitsagentur.de/zentraler-Content/Veroe….

  1. Welche Formulare bräuchte Senta?

Für die Alomeldung? Keine. Aber sie sollte unbedingt ihren Perso und ihren Lebenslauf mitnehmen!

Würden diese bei der Arbeitslosmeldung ausgefüllt oder könnten diese schon im Vorfeld erledigt werden?

Nein. Alles, was ggf. noch ausgefüllt werden muss, bekommt man bei der Alomeldung ausgehändigt. (Da Senta aber die letzten Jahre selbständig tätig und freiwillig aloversichert war, dürfte der Papierkram sehr begrenzt sein. Im besten Falle muss sie nur den Alg-Antrag ausfüllen.)

  1. Angenommen, Senta hätte in den Weihnachtsferien 10 Tage Urlaub mit der Familie gebucht. Wann müsste dieser beantragt werden?

Um Komplikationen vorzubeugen, am besten sofort bei der Alomeldung, bzw. es kann es sein, dass die Mitarbeiterin Senta deswegen an den/die Arbeitsvermittler/in verweist („Ortsabwesenheiten“ (OAW) müssen vom Vermittler genehmigt werden), wo Senta in der nächsten Zeit einen Ersttermin bekommen wird. Spätestens bei diesem Termin sollte das mit der OAW dann aber geklärt werden!

LG
Jadzia

Danke Jadzia,
das bringt Licht in Sache hinein.Vielen Dank für die Mühe!

Nun stellt sich für Senta aber noch die Frage bezüglich der Krankenkasse: bislang hat sie etwa 450 Euro Beitrag im Monat zu zahlen, das wäre ungefähr ein Drittel des ihr zustehenden Arbeitslosengeldes. Muss sie diesen Beitrag weiter selber entrichten oder wird dieser vom Arbeitsamt mit übernommen? Und kommt sie, wenn sie nach zwölf Monaten immer noch arbeits- bzw. auftragslos sein sollte, dann automatisch in die Familienversicherung ihres Ehemannes?

Fragen über Fragen…

senta sorglos

Krankenversicherung
Hi!

Nun stellt sich für Senta aber noch die Frage bezüglich der
Krankenkasse:
Muss sie diesen Beitrag weiter selber entrichten oder wird dieser vom Arbeitsamt mit übernommen?

Nicht dieser, aber der zu entrichtende KV-Beitrag. (Das ist nicht mehr derselbe Betrag!)
Sobald jemand einen Alg-Anspruch hat (was hier ja der Fall ist), besteht Sozialversicherungs_pflicht_; d. h., die AA übernimmt während des Alg-Bezuges die Beiträge zu KV, PV und RV.

Und kommt sie, wenn sie nach zwölf Monaten immer noch arbeits- bzw. auftragslos sein sollte, dann automatisch in die Familienversicherung ihres Ehemannes?

Erst, wenn der Alg-Anspruch erschöpft ist (was aber nach 12 Monaten meist der Fall ist) und dann kein Anspruch auf Alg II besteht.

Automatisch erfolgt die Umstellung dann aber nicht. Die KK erhält am Ende des Alg-Bezuges zwar automatisch eine Abmeldung; dafür, dass man dann aber weiter (nahtlos) versichert bleibt, muss man sich selbst mit der KK in Verbindung setzen und einen Antrag auf Familienversicherung stellen.

LG
Jadzia

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Gut, dass mit der Krankenversicherung ist nun für Senta auch geklärt! Nochmals vielen Dank an Jadzia für die ausführliche Information!

Nun macht sich Senta Gedanken über den Besuch beim Arbeitsamt. Sie wird weiterhin selber aktiv ihre Kundenaquise betreiben und auch bestehende Kunden, die momentan „pausieren“ oder vorhaben, dies zu tun, besuchen, um „hallo“ zu sagen. Das hat sie immer schon getan und gehört zur gelebten Firmenphilosophie. Gilt diese Zeit dann etwa als Arbeitszeit? Vergütet oder berechnet wird der Besuch beim Kunden nicht.

Inwieweit muss Senta damit rechnen, das von ihr erwartet wird, sich auf Stellenangebote zu bewerben, die dem Zwecke der Festanstellung dienen? Sie will schnellst möglich das Gewerbe wieder aktivieren und nach der befristeten Arbeitslosigkeit weiterhin ihr „eigener Herr“ sein.

Wie hoch ist die Wahrscheinlichkeit, dass sich überhaupt jemand um die Vermittlung von Senta bemühen wird?

Viele Grüße,

senta sorglos

Hi!

Nun macht sich Senta Gedanken über den Besuch beim Arbeitsamt. Sie wird weiterhin selber aktiv ihre Kundenakquise betreiben und auch bestehende Kunden, die momentan „pausieren“ oder vorhaben, dies zu tun, besuchen, um „hallo“ zu sagen. Das hat sie immer schon getan und gehört zur gelebten Firmenphilosophie. Gilt diese Zeit dann etwa als Arbeitszeit?
Vergütet oder berechnet wird der Besuch beim Kunden nicht.

Streng genommen ja. Aber auch, wenn ich mich hier arg aufs Glatteis begebe, würde ich sagen: Was die AA nicht weiß, macht sie nicht heiß…
Schließlich geht es hier nicht um die Unterschlagung von Gewinnen, die ja ggf. auf das Alg angerechnet würden. Und ich gehe auch stark davon aus, dass die Besuche etc. nicht mal annähernd an die 15 Arbeitsstd./Wo.-Grenze heranreichen.
Wenn das im Monat tatsächlich die einzigen Tätigkeiten im Zusammenhang mit der Selbständigkeit waren und dann auch noch unvergütet, würde es für beide Seiten nur unnützen Papierkram bedeuten, dies auf einer Nebeneinkommensbescheinigung (das sind die Vordrucke, deren Vorlage die AA grundsätzlich von jedem nebenberuflich tätigen Arbeitslosen monatlich (nachträglich) verlangt) zu dokumentieren.
(Und das sage ich als strenger Leistungs-SB. :smile:

Inwieweit muss Senta damit rechnen, dass von ihr erwartet wird, sich auf Stellenangebote zu bewerben, die dem Zwecke der Festanstellung dienen?

Je nachdem, ob sie in einem Beruf vermittelt wird, der aktuell mehr oder weniger auf dem Arbeitsmarkt gefragt wird, lautet meine Antwort: mehr oder weniger.
Jedenfalls wird Senta wegen ihrer selbständigen Tätigkeit bzgl. der Arbeitsvermittlung nicht anders behandelt werden als andere Arbeitslose, die aus einer sv-pflichtigen Beschäftigung heraus arbeitslos geworden sind. (Ich denke, darauf zielte die Frage ab, oder?)

Sie will schnellst möglich das Gewerbe wieder aktivieren und nach der befristeten Arbeitslosigkeit weiterhin ihr „eigener Herr“ sein.

Das mag Senta wollen – die AA will jedoch, dass Senta schnellstmöglich wieder aus dem Alg-Bezug herauskommt, damit sie Statistik und AV-Kasse nicht länger belastet. Da werden Sentas Wünsche nur berücksichtigt, wenn sich beide Seite miteinander vereinbaren lassen.

Wie hoch ist die Wahrscheinlichkeit, dass sich überhaupt jemand um die Vermittlung von Senta bemühen wird?

Das kann man vorher nicht sagen! Das hängt sehr stark vom Berufsfeld ab und nicht zuletzt vom Engagement oder vom Arbeitspensum von Sentas Arbeitsvermittler.
Es kann Senta passieren, dass sie jede Woche einen Vermittlungsvorschlag bekommt – aber genauso gut, dass sie während der ganzen Zeit der Alokeit nur einen bekommt!

LG
Jadzia

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Vielen Dank Jadzia, für die hilfreichen Erklärungen! Mal angenommen, Senta arbeitet als eine Art Unternehmensberater und kennt sich in verschiedenen Branchen recht gut aus, wie würde das von der Seite der Arbeitsvermittlung her aussehen? Würde sie dann auch zum Beispiel im Einzelhandel vermittelt werden? Als Verkaufskraft beispielsweise?

Viele Grüße,

senta sorglos

Jetzt muss ich passen!
Hi!

Mal angenommen, Senta arbeitet als eine Art Unternehmensberater und kennt sich in verschiedenen Branchen recht gut aus, wie würde das von der Seite der Arbeitsvermittlung her aussehen?
Würde sie dann auch zum Beispiel im Einzelhandel vermittelt werden? Als Verkaufskraft beispielsweise?

Als Unternehmensberaterin kann sie davon ausgehen, dass sie nicht als Verkäuferin vermittelt wird – zumindest die erste Zeit nicht.
In § 121 SGB III steht was von Zumutbarkeiten: http://bundesrecht.juris.de/sgb_3/__121.html Insbesondere (1) + (3) dürften hier interessant sein.

Aber darüber hinaus kann ich zum Thema „Arbeitsvermittlung“ nichts sagen, da ich kein AV bin und hoffentlich auch nie einer werden werden. :smile: Das Thema überlasse ich kompetenteren Kollegen. Sorry.

LG
Jadzia

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Nein, das passt schon, Jadzia! Senta hat den gewünschten Überblick und wertvolle Antworten auf ihre Fragen erhalten und fühlt sich nun schon sicherer, wenn sie den Gang zum Arbeitsamt antreten muss.

Herzliche Grüße,

senta sorglos