Hi!
Nun macht sich Senta Gedanken über den Besuch beim Arbeitsamt. Sie wird weiterhin selber aktiv ihre Kundenakquise betreiben und auch bestehende Kunden, die momentan „pausieren“ oder vorhaben, dies zu tun, besuchen, um „hallo“ zu sagen. Das hat sie immer schon getan und gehört zur gelebten Firmenphilosophie. Gilt diese Zeit dann etwa als Arbeitszeit?
Vergütet oder berechnet wird der Besuch beim Kunden nicht.
Streng genommen ja. Aber auch, wenn ich mich hier arg aufs Glatteis begebe, würde ich sagen: Was die AA nicht weiß, macht sie nicht heiß…
Schließlich geht es hier nicht um die Unterschlagung von Gewinnen, die ja ggf. auf das Alg angerechnet würden. Und ich gehe auch stark davon aus, dass die Besuche etc. nicht mal annähernd an die 15 Arbeitsstd./Wo.-Grenze heranreichen.
Wenn das im Monat tatsächlich die einzigen Tätigkeiten im Zusammenhang mit der Selbständigkeit waren und dann auch noch unvergütet, würde es für beide Seiten nur unnützen Papierkram bedeuten, dies auf einer Nebeneinkommensbescheinigung (das sind die Vordrucke, deren Vorlage die AA grundsätzlich von jedem nebenberuflich tätigen Arbeitslosen monatlich (nachträglich) verlangt) zu dokumentieren.
(Und das sage ich als strenger Leistungs-SB. 
Inwieweit muss Senta damit rechnen, dass von ihr erwartet wird, sich auf Stellenangebote zu bewerben, die dem Zwecke der Festanstellung dienen?
Je nachdem, ob sie in einem Beruf vermittelt wird, der aktuell mehr oder weniger auf dem Arbeitsmarkt gefragt wird, lautet meine Antwort: mehr oder weniger.
Jedenfalls wird Senta wegen ihrer selbständigen Tätigkeit bzgl. der Arbeitsvermittlung nicht anders behandelt werden als andere Arbeitslose, die aus einer sv-pflichtigen Beschäftigung heraus arbeitslos geworden sind. (Ich denke, darauf zielte die Frage ab, oder?)
Sie will schnellst möglich das Gewerbe wieder aktivieren und nach der befristeten Arbeitslosigkeit weiterhin ihr „eigener Herr“ sein.
Das mag Senta wollen – die AA will jedoch, dass Senta schnellstmöglich wieder aus dem Alg-Bezug herauskommt, damit sie Statistik und AV-Kasse nicht länger belastet. Da werden Sentas Wünsche nur berücksichtigt, wenn sich beide Seite miteinander vereinbaren lassen.
Wie hoch ist die Wahrscheinlichkeit, dass sich überhaupt jemand um die Vermittlung von Senta bemühen wird?
Das kann man vorher nicht sagen! Das hängt sehr stark vom Berufsfeld ab und nicht zuletzt vom Engagement oder vom Arbeitspensum von Sentas Arbeitsvermittler.
Es kann Senta passieren, dass sie jede Woche einen Vermittlungsvorschlag bekommt – aber genauso gut, dass sie während der ganzen Zeit der Alokeit nur einen bekommt!
LG
Jadzia