Kann man nach einer fristgerechten Kündigung mit e

Guten Tag,
kann man nach einer fristgerechten Kündigung eine 3 monatige Sperrfrist des Arbeitslosengeldes vom Arbeitsamt erhalten.
Die Begründung des Arbeitsamtes lautete „grobe Pflichtverletzung“ was aber nicht in der Kündigung zu erlesen war.

Hallo

Die Begründung des Arbeitsamtes lautete „grobe Pflichtverletzung“ was aber nicht in der Kündigung zu erlesen war.

In der Kündigung vom Arbeitgeber steht doch nicht, dass man eine grobe Pflichtverletzung gegen das Arbeitsamt begangen habe.

Worin besteht denn die grobe Pflichtverletzung? Gibt es da keine Hinweise darüber in der Begründung des Arbeitsamtes? Da muss doch irgendwie drinstehen, inwiefern man seine Pflicht verletzt hat.

Und was heißt eigentlich fristgerechte Kündigung? Wurde man bei einer befristeten Tätigkeit gekündigt? Oder hat man selber gekündigt?

Viele Grüße

zu wenig Infos
Hi!

kann man nach einer fristgerechten Kündigung eine 3-monatige Sperrfrist des Arbeitslosengeldes vom Arbeitsamt erhalten?

Nein, höchstens 12 Wochen. :wink:

Die Begründung des Arbeitsamtes lautete „grobe Pflichtverletzung“, was aber nicht in der Kündigung zu erlesen war.

Das sind definitiv zu wenige Angaben für eine Antwort!

– War’s eine betriebsbedingte Kündigung? Wenn nein: Was war der Anlass?

– Gab’s einen Abwicklungsvertrag mit Abfindungsvereinbarung?

– Wie lautet die „richtige“ Begründung im Sperrzeitbescheid? Da stand mit Sicherheit mehr als „grobe Pflichtverletzung“!

Gruß
Jadzia