Anspruch auf ALG I nach kurzfristiger Arbeit

Moin zusammen,

angenommen ein Arbeitnehmer geht ordentlich aus einem Arbeitsverhältnis in dem er 24 Monate voll beschäftigt war. Somit hat er für 12 Monate Anspruch auf ALG I.

Was wäre, wenn dieser Arbeitslose nach 3 Monaten eine neue Stelle (Vollzeit) bekommen würde, diese jedoch wieder nach 3 Monaten Probezeit beendet?

Hat er dann noch Anspruch auf 6 Monate ALG I vom ersten Arbeitsverhältnis? Oder rutscht dieser in ALG II, da er nicht 12 Monate beschäftigt war?

Danke!

Hallo,

wenn noch Restanspruch bestand, dann wäre dieser auch nutzbar.

Es bliebe nur abzuklären, warum das Arbeitsverhältnis in der Probezeit
beendet wurde und ob eine Sperrzeit eintreten könnte.

mfg

Hallo,

da kein Neuanspruch auf Arbeitslosengeld entstanden ist, kann der Restanspruch wieder geltend gemacht werden.
Ist der Restanspruch von 9 Monaten aufgebraucht und er hat bis dahin keine neue Stelle gefunden, kann er ggf. Arbeitslosengeld II beantragen (bei Hilfebedürftigkeit).
Eine Sperrzeit tritt nicht ein, wenn in der Probezeit regulär gekündigt wird.
Anders sieht das Ganze jedoch aus, wenn eine fristlose Kündigung vorliegt. Dann kann eine Sperrzeit von 12 Wochen eintreten und der Anspruch würde ebenfalls gemindert werden. Aber davon gehen wir hier mal nicht aus.
Viele Grüße, SweetAngel1801

Kündigung in der Probezeit + Sperrzeit
Hi!

Eine Sperrzeit tritt nicht ein, wenn in der Probezeit regulär gekündigt wird.

Diese Aussage ist sehr unterschiedlich interpretierbar.

  1. Was bedeutet „regulär“?
  2. Von wem gekündigt? AG oder AN?

Ich konkretisiere das mal und sage:
Eine Sperrzeit tritt auch bei Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses in der Probezeit nur dann sicher nicht ein, wenn es sich um eine betriebsbedingte AG-Kündigung ohne Abfindung handelt.

LG
Jadzia

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