Frage: 400 €-Job bei Abfindungs-Sperrfrist?

Hallo,

bei einer Abfindung durch die Firma besteht eine Sperrfrist von 3 Monaten.

Darf man in der Sperrfristzeit einen 400 €-Job nebenher ausüben, wenn der AG dem AN dazu noch das Arbeitslosengeld für die 3 Monate bezahlt (als Bruttogehalt) oder wird dies in irgendeiner Form angerechnet?

Wie verhält sich dabei die Arbeitsagentur innerhalb dieser Sperrfrist (Jobangebote, Reduktion, …)?
(Der AN beginnt nach der 3-monatigen Sperrfrist ein Studium.)

Muss man sich bei der Sperrfrist dann ebenfalls noch privat krankenversichern?

Danke für Eure Hilfe!!

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Hi!

bei einer Abfindung durch die Firma besteht eine Sperrfrist von 3 Monaten.

Was besteht denn nun genau? (Kann ggf. dem/den Bescheid/en entnommen werden.)

  1. Eine Sperrzeit nach § 144 (1) Abs. 1 SGB III (http://bundesrecht.juris.de/sgb_3/__144.html) wg. Beteiligung bei der Kündigung (z. B. durch die Abfindung)?

  2. Ein Ruhenszeitraum nach § 143a (1) Abs. 1 SGB III (http://bundesrecht.juris.de/sgb_3/__143a.html) wg. der Abfindung (= Zahlung einer Entlassungsentschädigung)?
    ODER

  3. Beides?

Wie sind die genauen Daten und Zeiträume (letzter Tag des Beschäftigungsverhältnisses (nicht des Arbeitsverhältnisses!!), 1. Tag der Arbeitslosigkeit, Zeitraum der Sperrzeit und/oder des Ruhenszeitraumes (s. Bescheid(e))?

Darf man in der Sperrfristzeit einen 400 €-Job nebenher ausüben, wenn der AG dem AN dazu noch das Arbeitslosengeld für die 3 Monate bezahlt (als Bruttogehalt) oder wird dies in irgendeiner Form angerechnet?

Diese Aussage klingt nach Ruhenszeitraum (wg. der Weiterzahlung von Arbeitsentgelt).

Da eine eventuelle Sperrzeit höchstwahrscheinlich parallel liefe und 12 Wochen (also