weiß jemand, ob die Grenze für eine Kindergeldrückzahlung bei Studenten (derzeit 7.680 € + 920 € = 8.600 €) durch ein eigenes Kind angehoben wird, wenn man Unterhalt für dieses Kind zahlt?
Also kann man den Unterhaltsbetrag an diese Grenze dranrechnen?
Ich bin kein Jurist, aber ich hatte mal eine Rückforderung von Kindergeld.
Das erste, was ich in meinem Berufsleben gelernt habe, war der Satz meine Chefs (Landesrat im Landverband Rheinland): Eine Behörde bricht Recht. Immer.
So habe also nachgegraben, und siehe: Es gibt ein Urteil eines Düsseldorfer Gerichts, nach welchem Kindergeld grundcsätzlich nicht zurückgezahl werden muß.
Aktenzeichen etc. weiß ich nciht mehr, aber ein Juriat müßte das eigentlich ohne Schwierigkeiten rauskriegen.
Ich denke, ob Kindergeld zurückbezahlt werden muss, hängt davon ab, ob der KG Anspruch bestanden hat, oder ob er durch Falschangaben erschlichen worden ist. Wenn der Anspruch bestanden hat, dann nein, bestand der Anspruch nicht, dann ja.
Und ich möchte noch hinzufügen, dass alle Gerichtsurteile hier, die nicht höchstrichterlich sind (also Bundesfinanzgericht bei Kindergeld) nur für den Einzelfall gelten und für andere Familienkassen bzw. sogar andere ähnliche Fälle bei derselben FamKa NICHT bindend sind!
Daher ist das genannte Urteil hier völlig irrelevant (mal ganz davon abgesehen, dass ich es für Unfug halte, dass dieses Urteil tatsächlich (sinngemäß) besagt, dass Kindergeld NIE und IN KEINEM FALL zurückgezahlt werden muss…).
Das erste, was ich in meinem Berufsleben gelernt habe, war der Satz meine Chefs (Landesrat im Landverband Rheinland): Eine Behörde bricht Recht. Immer.
Auch dieses Satz ist absoluter Schwachsinn und m. E. – gerade aus solch „berufenem“ Munde – unverantwortlich!
Ich muss da bei Deinem Chef echt an den Satz denken: „Wenn man nix zu sagen hat, einfach mal die Fr… Klappe halten!“
Naja, bei deinem Beruf muß eine solche Bemerkung ärgern. Und dennoch: Ich laufe nun so lange auf dieser schönen deutschen Erde herum, viel länger als du, und habe diese Ansicht meines Chefs oft bestätigt gefunden. Kein Beamter hört das gern, sie machen’s ja, sie machen’s ja!