Minijob / Massnahme

Mustermann soll von der AA eine Massnahme machen! Parallel hat er nun das Angebot auf einen Minijob von 2 x 3 Sunden pro Woche als eventuellen Wiedereinstieg, da er schon seit langem AU ist.

Nun hat Mustermann ein Problem, die AA hat ihn als 3 bis unter 6 Stunden arbeitsfähig eingestuft. Mustermann ist aber AU und wird dies auch weiterhin bleiben; kann er den „Minijob“ machen, ohne Probleme zu bekommen, weil AU oder muss er die Massnahme annehmen und den Job sausen lassen, oder erst Job, soll bis Dezember gehen und dann einmonatige Massnahme!?

Mustermann will nix falsch machen, was zu Geldsperrfristen der AA führen könnte und will auch keinen Anwalt bezahlen (sehr knapp bei Kasse)!?

Mustermann dankt für reichliche Hilfe!!!

Hallo,

Nun hat Mustermann ein Problem, die AA hat ihn als 3 bis unter
6 Stunden arbeitsfähig eingestuft. Mustermann ist aber AU und
wird dies auch weiterhin bleiben; kann er den „Minijob“
machen, ohne Probleme zu bekommen, weil AU oder muss er die
Massnahme annehmen und den Job sausen lassen, oder erst Job,
soll bis Dezember gehen und dann einmonatige Massnahme!?

Mustermann ist demnach so arbeits unfähig , dass er die ungeliebte Massnahme nicht antreten kann, aber so arbeits fähig , dass er den Minijob machen kann?

Das ist doch absurd. Entweder er ist AU oder nicht.

Weitere Kommentare verkneife ich mir hier.

Gruß

S.J.

Mustermann will nix Massnahme machen

Mustermann soll von der AA eine Massnahme machen! Parallel hat
er nun das Angebot auf einen Minijob von 2 x 3 Sunden pro
Woche als eventuellen Wiedereinstieg, da er schon seit langem
AU ist.

AU und arbeiten geht nicht! es sei denn die AU hat Einschränkungen, dann ist es aber keine AU mehr, weil AU heißt Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung, da steckt das Wort arbeitsunfähig drin!

Nun hat Mustermann ein Problem, die AA hat ihn als 3 bis unter
6 Stunden arbeitsfähig eingestuft. Mustermann ist aber AU und
wird dies auch weiterhin bleiben;

Dann kann Mustermann nicht arbeiten gehen, wenn er weiterhin AU bleibt.

kann er den „Minijob“
machen, ohne Probleme zu bekommen, weil AU

Ja. Denn während AU arbeiten ist illegal.

oder muss er die
Massnahme annehmen und den Job sausen lassen

Wenn er AU bleiben will, ja.

oder erst Job,

Nochmal, nein.

soll bis Dezember gehen und dann einmonatige Massnahme!?

Meinetwegen.

Mustermann will nix falsch machen,

Mustermann will nix Massnahme machen, heißt das richtig. Weil die 8h täglich dauert.

was zu Geldsperrfristen der
AA führen könnte und will auch keinen Anwalt bezahlen (sehr
knapp bei Kasse)!?

Dann empfielt sich allein aus Kassengründen etwas hinzuzuverdienen.

Mustermann dankt für reichliche Hilfe!!!

Mustermann dankt dem Arzt, der die AU beendet, damit gearbeitet werden kann.

Hallo schritt2,

deine Antwort zum Thema AU und arbeiten stimmt nicht so ganz.

AU und arbeiten geht nicht! es sei denn die AU hat
Einschränkungen, dann ist es aber keine AU mehr, weil AU heißt
Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung, da steckt das Wort
arbeitsunfähig drin!

Natürlich geht das. Selbstverständlich ist man sobald man arbeiten geht dann nicht mehr arbeitsunfähig, aber man kann mit einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung trotzdem arbeiten gehen.

Ja. Denn während AU arbeiten ist illegal.

Das ist schlichtweg falsch. Siehe meine Antwort oben.

Zum Rest bitte ich mal jemanden Stellung zu nehmen der vom SGB Ahnung hat.

Gruß

Samira

AU und arbeiten geht nicht! es sei denn die AU hat
Einschränkungen, dann ist es aber keine AU mehr, weil AU heißt
Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung, da steckt das Wort
arbeitsunfähig drin!

Natürlich geht das. Selbstverständlich ist man sobald man
arbeiten geht dann nicht mehr arbeitsunfähig,

Du sagst es.

aber man kann mit einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung trotzdem arbeiten
gehen.

Aber du hast oben gerade gesagt, dass wenn man arbeiten geht ist man nicht mehr arbeitsunfähig.

Ich weiß schon was du meinst, aber der Fragesteller ist ja ansich arbeitsfähig mit ein paar Stunden täglich, aber ansonsten AU.
AU und arbeiten ist nicht zu empfehelen. Denn der Arzt bestätigt schließlich Arbeitsunfähigkeit, d. h. die Person ist nicht fähig zu arbeiten. Der Mustermann ist eingeschränkt arbeitsfähig und hat demzufolge eine Atesstierung. Die hat er aber sowieso. Sie lautet, er darf nur dies und das und nur so und so viele Stunden. Deswegen muss er auch zur Massnahme.
Ist er hingegen AU kann er auch nicht arbeiten gehen. Er muss die AU beenden und hat dann immer noch seine Attestierung mit den Einschränkungen.

Maßnahme!
Hi!

Unabhängig von den Aussagen meiner Vorredner, habe ich Folgendes (ein zweites Mal :smile: zu sagen:

Kann er den „Minijob“ machen, ohne Probleme zu bekommen, weil AU, oder muss er die Maßnahme annehmen und den Job sausen lassen,

Nein! Bei kranken wie gesunden Alg-Beziehern gilt: Eine Maßnahme (bzw. ALLES, was die AA von einem will!) geht einem nicht-versicherungspflichtigen Nebenjob immer vor!

oder erst Job? Soll bis Dezember gehen und dann einmonatige Maßnahme!?

Nein. Is nich.

Mustermann will nix falsch machen, was zu Geldsperrfristen der AA führen könnte

Dann sollte er tunlichst zusehen, dass er alsbald diese Maßnahme antritt!

LG
Jadzia