Unterstützung bei Beerdigungskosten

guten tag,

bekommt person A (alleinerziehend, alg II bezieherin) einen finanziellen zuschuss vom arbeitsamt wenn eine person verstirbt. laut gesetzlicher erbfolge ist person a der nächste verwandte.
wie hoch sind die leistungen vom amt und ist es möglich das die gesamten beerdigungskosten übernommen werden?

vielen dank

Hallo,

bekommt person A (alleinerziehend, alg II bezieherin) einen
finanziellen zuschuss vom arbeitsamt wenn eine person
verstirbt. laut gesetzlicher erbfolge ist person a der nächste
verwandte.

Möglichkeit 1: Das Erbe deckt die Beerdigungskosten, so dass die Person die Kosten aus dem Erbe bestreiten kann.

Möglichkeit 2: Das Erbe deckt die Beerdigungskosten nicht, dann schlägt die Person das Erbe einfach aus.

Gruß

S.J.

wenn aber person A beides nicht macht, dann müsste sie ja für den verstorbenen ja eine unterstützende leistung vom amt bekommen, oder?

wenn aber person A beides nicht macht,

Soll das heißen, das Erbe ist so niedrig (sagen wir mal: deutlich unter 1.000 €), dass man es zwar nicht ganz ausschlagen möchte, aber doch zu niedrig, um davon die Bestattungskosten (in voller Höhe) zu tragen?
Sonst verstehe ich nicht, welche dritte Möglichkeit hier gemeint sein könnte.

dann müsste sie für den Verstorbenen ja eine unterstützende Leistung vom Amt bekommen, oder?

Sollte o. g. Fall zutreffen, müsste man als Erbe das wenige geerbte Geld schon für die Bestattung aufwenden und könnte es nicht für sich selbst behalten. Die Differenz zu den tatsächlichen Bestattungskosten müsste aber das Alg-II-Amt übernehmen.

Sollte, aus welchen Gründen auch immer, durch das Erbe kein Vermögen zufließen, muss das Amt die gesamten Bestattungskosten übernehmen (nach einem aktuellen Urteil des Bundessozialgerichts (BSG) auch bei Erbausschlagung). Natürlich nicht für eine Prunkbeerdigung, sondern nur für eine einfache Bestattung.

Gruß
Jadzia

gilt das auch für die bestattung in der vorhandenen familiengruft im einfachen sarg, oder muss eine feuerbestattung erfolgen und eine anonyme beisetzung?

würden auch die kosten für die Erweiterung des Familiengrabsteines übernommen, also das aufbringen eines neuen Namens?

also auch in diesem falle dürfte das amt die kosten tragen. man muss halt nur beachten: für eine einfache ausführung.

im falle von person A war das erbe nicht gewinnbringend, also es wurden eher schulden mit vererbt. person A bezieht aber ja alg II und ist der einzigste verwandte.

Möglichkeit 2 reicht leider nicht aus

bekommt person A (alleinerziehend, alg II bezieherin) einen
finanziellen zuschuss vom arbeitsamt wenn eine person
verstirbt. laut gesetzlicher erbfolge ist person a der nächste
verwandte.

Möglichkeit 1: Das Erbe deckt die Beerdigungskosten, so dass
die Person die Kosten aus dem Erbe bestreiten kann.

Möglichkeit 2: Das Erbe deckt die Beerdigungskosten nicht,
dann schlägt die Person das Erbe einfach aus.

Möglichkeit 2 reicht leider nicht aus, um als nächster Verwandter 1. Grades für die Beerdigungskosten nicht verpflichtet zu sein. Zunächst unabhängig davon ob die Person A es sich finanziell leisten kann oder nicht. Kann sie es nicht übernimmt letztlich der Staat. Der Ansprechpartner für den ALG2-Beziher ist hier die ARGE.