ALGII für Studenten

Hallo zusammen,

mich würde interessieren, wie es mit dem Anspruch auf ALG II für einen Studenten im Urlaubssemester aussieht. Besteht Anspruch nur im Zusammenhang mit einem Härtefall von Krankheit und SChwangerschaft, oder hat auch ein Student mit 3 jähriger Tochter, im Urlaubssemester Anspruch? So weit ich weiss, fällt Bafög im Urlaubssemeter weg und auch die Eltern sind nicht während des Urlaubssemesters unterhaltspflich…
danke für Antworten,

LG

mich würde interessieren, wie es mit dem Anspruch auf ALG II
für einen Studenten im Urlaubssemester aussieht. Besteht
Anspruch nur im Zusammenhang mit einem Härtefall von Krankheit
und SChwangerschaft, oder hat auch ein Student mit 3 jähriger
Tochter, im Urlaubssemester Anspruch?

Bei nicht sichergestellter Kinderbetreuung könnte ein wichtiger Grund vorliegen, sodass u.U. ein Anspruch auf ALG II besteht.
Allein der Wille, ein bischen mehr Zeit mit seinem Kind zu verbringen, ist sicher kein wichtiger Grund im Sinne des SGB.
Am besten mit dem Sachbearbeiter vor Ort darüber auseinander setzen.

ja der sachbearbeiter teilte bereits mit, dass es nur im härtefall gehe und hat den antrag gar nicht angenommen, allerdings sieht sich die person gezwungen ein urlaubssemester zu nehmen, da sie sich nicht mehr finanzieren kann. und nach meinem wissen ist es so, dass man bei der uni begründen muss, warum ein urlaubssemster eingelegt wird,aber ab dem zeitpunkt des urlaubssemesters hat man anspruch weil man wieder als erwerbsfähig gilt. klar dann kann ein job vermittelt werden aber erstmal müsste man doch grundsetzlich berechtigt sein, oder?

ja der sachbearbeiter teilte bereits mit, dass es nur im
härtefall gehe und hat den antrag gar nicht angenommen,

Rechtlich vollkommen daneben! (ich könnte schon wieder … aber lassen wir das)
Der Antrag ist im Zweifel mündlich gestellt, ist an keine Form gebunden und kann damit gar nicht, nicht angenommen werden.
Der Sachbearbeiter muss schriftlich bescheiden, denn der Verwaltungsakt bedarf der Schriftform.

allerdings sieht sich die person gezwungen ein urlaubssemester
zu nehmen, da sie sich nicht mehr finanzieren kann. und nach
meinem wissen ist es so, dass man bei der uni begründen muss,
warum ein urlaubssemster eingelegt wird,aber ab dem zeitpunkt
des urlaubssemesters hat man anspruch weil man wieder als
erwerbsfähig gilt. klar dann kann ein job vermittelt werden
aber erstmal müsste man doch grundsetzlich berechtigt sein,
oder?

Hört sich hart an, aber ggf. muss das Studium abgebrochen werden, wenn es nicht finanziert werden kann.
Es besteht allerdings die Möglichkeit, eine Förderung auf Darlehensbasis zu beantragen. Das hängt davon ab, wie weit das Studium schon gediehen ist, und vom Goodwill des Sachbearbeiters (der sich in meinen Augen allerdings schon disqualifiziert hat).
Die Argumentation läuft dann etwa wie folgt: durch die Sicherstellung eines qualifizierten zeitnahen Abschlusses wird die Wahrscheinlichkeit einer späteren Arbeitslosigkeit signifikant gesenkt.

Die Frage ist, was bringt es dem Studenten, im Urlaubssemester Geld zu bekommen, wenn es vorbei ist, kann er doch sein Studium wieder nicht finanzieren?
Je nach Fortschritt des Studiums wäre es u.U. sinnvoller, das Studium abzubrechen, dann gibts auf jeden Fall AlgII. (natürlich sollte der ex-Student sich dann auch um einen Job bemühen…)

Gruß

Hallo,

Frage: Was ist an einem 3-jährigen Mädchen, dass man ein Urlaubssemester braucht?

Aus eigener Erfahrung weiß ich, dass im Gegensatz zu den ersten beiden Jahren da das intensivere Studieren erst wieder los geht.

Insofern würde ich es auch merkwürdig finden, dass man da als Student extra Geld von der Allgemeinheit braucht, wenn nicht ein wirklich triftiger anderer Grund vorliegt.

LG Petra

Frage: Was ist an einem 3-jährigen Mädchen, dass man ein
Urlaubssemester braucht?

Wenn du aufmerksam gelesen hättest, würdest du gesehen haben, dass es um Finanzierungsprobleme geht, welche vielfältige Ursachen haben können; gerade in einer Zeit, in der Kinder per se ein Armutsrisiko darstellen und ein Studium auch nicht für lau zu haben ist.

Insofern würde ich es auch merkwürdig finden, dass man da als
Student extra Geld von der Allgemeinheit braucht, wenn nicht
ein wirklich triftiger anderer Grund vorliegt.

Nun, das ist ein Geben und Nehmen. Die deutsche Allgemeinheit will und braucht qualifizierte Hochschulabsolventen und sie wünscht Kinder.

Insofern besteht m.E. nicht die geringste Veranlassung, den Threadersteller moralisch in die Ecke zu drängen.

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Um moralische Fragen muss es ja nicht gehen, aber ein Sinn muss schon dahinterstecken. Was bringt es, wenn die Studentin jetzt ein Urlaubssemester nimmt und sich danach wieder nicht selbst finanzieren kann? Das Urlaubssemester würde doch das Problem nur aufschieben.
Abgesehen davon gibt es reichlich Möglichkeiten, wirklich supergünstig an Studienkredite ranzukommen; ich denke es wäre im Sinne der Allgemeinheit UND des Studenten, wenn dieser kein Urlaubssemester nehmen würde.
(Natürlich kennt man nicht den ganzen Fall, vielleicht verhindert ja auch etwas die Aufnahme eines Studienkredites.)

Gruß

Der Ansatz, das ganze über ein Urlaubssemester zu lösen, dürfte dennoch nicht zielführend sein. Denn ein Urlaubssemester dürfte in den seltensten Fällen geeignet sein, das Kernproblem zu lösen. Nach dem Semester ist das Kind 3,5 - aber ansonsten hat sich nicht viel geändert.

Konstruktiver wäre im Zweifel, das Stichwort Sozialgeld für das Kind mal zu prüfen. Das wäre Sozialgeld, (anteilig) Unterkunft, der Mehrbedarf für Alleinerziehende fließt in die Rechnung ein.

LG Petra

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Der Ansatz, das ganze über ein Urlaubssemester zu lösen,
dürfte dennoch nicht zielführend sein. Denn ein
Urlaubssemester dürfte in den seltensten Fällen geeignet sein,
das Kernproblem zu lösen. Nach dem Semester ist das Kind 3,5 -
aber ansonsten hat sich nicht viel geändert.

Da hast du sicherlich recht.

Gerade unter ALG2-Bezug sind die Zuverdienstmöglichkeiten aktuell noch so gestaltet, dass sich in der Tat kaum Geld für das/die Folgesemester ansparen lässt.

Jetzt ein Urlaubssemester zu nehmen bringt dem Studenten weiter, weil er laut neuer Regelung während des Urlaubssemsers prüfungsberechtigt ist, sprich den Status „Urlaubssemster“ und erwerbsfähig inne hat und gleichzeitig Prüfungen ablegen kann, somit wäre es nicht in dem Sinne ein „verschenktes“ Semester.
Ja klar kann man sich einen Studienkredit nehmen, aber wenn es geht bevorzugt doch wohl jeder nicht mit mehreren Tausend Euro Schulden sein Studium zu beenden…

ALG II im Urlaubssemester unter gewissen Umständen
Hi!

Ich verweise auf die offizielle Wissensdatenbank ALG II (http://wdbfi.sgb-2.de/). Als Suchbegriff Urlaubssemester eingeben; ist dann gleich der erste Treffer.

Dort steht zum Thema "Urlaubssemester u. a.:
"Die (Fach-)Hochschulgesetze ermöglichen eine Beurlaubung i. d. R. nur aus wichtigem Grund, z. B. Krankheit, Schwangerschaft/Mutterschaft, etc. Liegt dem o. g. „Urlaubssemester“ eine Beurlaubung zugrunde, befände sich der Student für die Zeit der Beurlaubung in keiner dem Grunde nach förderungsfähigen Ausbildung [= kein BAföG-Anspruch] _. Leistungen nach dem SGB II wären daher nicht nach § 7 Abs. 5 SGB II ausgeschlossen. _

Soll heißen:

  1. Der SB hätte den Antrag annehmen müssen. Ggf. auf rückwirkende Antragstellung pochen! (Hoffentlich wurde die Vorsprache dokumentiert…)
  2. Ein ALG-II-Anspruch ist im geschilderten Fall zwar nicht gesichert (zumindest kann ich das nicht abschließend beurteilen), aber durchaus möglich!

LG
Jadzia