Arbeitslosengeld I nach Elternzeit?

Guten Tag,

ich habe eine Frage zu einem Beispiel. Jemand geht zum Arbeitsamt und beantragt Arbeitslosengeld I. Dies wird aber abgelehnt.

Man hat eine Ausbildung gemacht die über das Arbeitsamt lief. Da das Arbeitsamt diese Ausbildung bezahlt, zahlt das AA natürlich für denjenigen keine Gelder für die Arbeitslosenversicherung.
Direkt nach dieser Zeit (Ausbildung endet automatisch, da die Ausbildung erfolgreich beendet wurde geht man für 3 Jahre in Elternzeit. Enzigste Einnahmequelle in der Zeit ein Minijob im 3 Elternzeitjahr in dem man 100 Euro im Monat dazuverdient.

Nun lehnt das AA den Antrag ab, da man dort sagt, man hat keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld wegen den oben genannten Gründen.
Ist dies so in Ordnung?

Vielen Dank

Hallo

Nun lehnt das AA den Antrag ab, da man dort sagt, man hat keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld wegen den oben genannten Gründen.

Das verstehe ich nicht.
Man geht zum AA und stellt einen Antrag auf Alg, dann sagt man dort, dass man keinen Anspruch auf Alg hat, und das AA gibt einem recht?

Oder war man bei der Arge, hat einen Antrag auf Alg II gestellt und dort gesagt, dass man keinen Anspruch auf Alg I hat?

Das wäre einfach zu beantworten. Die wollen wohl einen schriftlichen Ablehnungsbescheid sehen. Einen Antrag auf Alg II kann man aber trotzdem schon stellen, und der muss ggf. auch vorläufig bewilligt werden. Dann stellt man einen Antrag auf Alg I, bekommt einen Ablehnungsbescheid und die Kopie davon schickt man zur Arge, die dann (hoffentlich) die Vorläufigkeit des Bescheides aufhebt.

Ist dies so in Ordnung?

Kommt drauf an.

Wenn jedenfalls vor der Elternzeit kein Anspruch auf Alg 1 war, dann ist hinterher auch keiner. Durch 400-Euro-Jobs bekommt man keinen Anspruch auf Alg 1, auch in 100 Jahren nicht.

Viele Grüße

Hallo

Wenn man im Bemessungszeitraum nicht ausreichend eingezahlt hat, bekommt man eben kein ALG 1. Der Schilderung nach scheint hier auch tatsächlich kein Anspruch zu bestehen.

Gruß,
LeoLo

Wichtige Nachfrage!
Hi!

Man hat eine Ausbildung gemacht die über das Arbeitsamt lief. Da das Arbeitsamt diese Ausbildung bezahlt, zahlt das AA natürlich für denjenigen keine Gelder für die Arbeitslosenversicherung.
Direkt nach dieser Zeit (Ausbildung endet automatisch, da die Ausbildung erfolgreich beendet wurde geht man für 3 Jahre in Elternzeit.

WIE wurde die Ausbildung gefördert? Das ist hier entscheidend!
Hat man während der Ausbildung Alg-W (Alg bei beruflicher Weiterbildung) bzw. den Vorläufer Uhg (Unterhaltsgeld bei beruflicher Weiterbildung) bekommen oder nicht?

Falls ja: Lag zwischen dem letzten Tag Alg-W/Uhg und dem Beginn des Mutterschutzes bzw. dem Bezug des Mutterschaftsgeldes (MSchG) weniger als 1 Monat?

Nun lehnt das AA den Antrag ab, da man dort sagt, man hat keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld wegen den oben genannten Gründen.
Ist dies so in Ordnung?

Das versuche ich gerade herauszufinden. :smile:

LG
Jadzia