ALG nach Erziehungsurlaub

Hallo,

Frau K hat im Sommer 2005 Zwillinge bekommen. Sie hat 5 Jahre Erziehungsurlaub genommen, der jetzt im Sommer 2010 abläuft.
Laut AA besteht kein Anspruch auf ALG1, da Frau K in den letzten beiden Jahren (bzw. 3 bei Erziehungsurlaub) kein Einkommen erzielt hat.

Ist das korrekt?
Es kann doch nicht sein, dass der Gesetzgeber bei Zwillingen 5 Jahre Erziehungsurlaub ermöglicht, das AA dies aber ignoriert.

Danke für Antworten.

Gruß
tycoon

Hier nein. AA aber nicht schuld!
Hi!

Frau K hat im Sommer 2005 Zwillinge bekommen. Sie hat 5 Jahre :Erziehungsurlaub genommen, der jetzt im Sommer 2010 abläuft.

Es ist unerheblich, dass ein anderes Gesetz die max. Elternzeit bei Zwillingen auf 5 Jahre erhöht, da zur Begründung eines Alg-Anspruches ausschließlich das SGB III maßgeblich ist. Und nach diesem besteht ab Vollendung des 3. Lebensjahres des Kindes (bzw. der Kinder) nun mal keine Versicherungspflicht mehr!
Nachzulesen ist das in § 26 (2a) SGB III (http://bundesrecht.juris.de/sgb_3/__26.html).

Laut AA besteht kein Anspruch auf ALG I, da Frau K in den letzten beiden Jahren (bzw. 3 bei Erziehungsurlaub) kein Einkommen erzielt hat.
Ist das korrekt?

Korrekt wäre die Begründung: „Es bestand in den letzten 2 Jahren keine Versicherungspflicht.“
Aber das Ergebnis bleibt dasselbe: Die Anwartschaftszeit (mind. 12 Monate Versicherungspflicht innerhalb der letzten 2 Jahre vor Beginn der Alokeit (§ 123 (1) S. 1 SGB III: http://bundesrecht.juris.de/sgb_3/__ 123.html)) wurde nicht erfüllt, womit kein Alg-Anspruch besteht (§ 118 (1) [Nr. 3] SGB III: http://bundesrecht.juris.de/sgb_3/__ 118.html).

Es kann doch nicht sein, dass der Gesetzgeber bei Zwillingen 5 Jahre Erziehungsurlaub ermöglicht, das AA dies aber ignoriert.

Nicht die AA ignoriert das, sondern ebenfalls der Gesetzgeber, der es im Zweifelsfall vergessen hat, diese Regelung auch für das SGB III zu übernehmen! (Vielleicht wollte es auch einfach nicht.) Die AA jedenfalls trifft hier nicht die geringste Schuld, da sie sich an die bestehenden Gesetze zu halten hat, egal für wie sinnig oder unsinnig sie das im Einzelfall auch halten mag!

Gruß
Jadzia