Guten Tag,
ein priv.Krankenversichter ist 6 Wochen krank und wird dann arbeitslos. Die Priv. Kasse leistet ab dem
43. Tag. Wie verhält sich die Arbeitsargentur?
Was ist zu beachten?
hot123
danke für die Antworten!
Guten Tag,
ein priv.Krankenversichter ist 6 Wochen krank und wird dann arbeitslos. Die Priv. Kasse leistet ab dem
43. Tag. Wie verhält sich die Arbeitsargentur?
Was ist zu beachten?
hot123
danke für die Antworten!
Wieso arbeitslos??
Hi!
ein privat. Krankenversichter ist 6 Wochen krank und wird dann arbeitslos. Die private Kasse leistet ab dem 43. Tag.
Wie verhält sich die Arbeitsagentur?
Ich verstehe die Frage nicht. Wenn die KV ab dem 43. KT der Krankheit KRG zahlt, ist man doch nicht arbeitslos!
Wenn man zwischenzeitlich gekündigt wurde, ist man vielleicht beschäftigungslos geworden, aber nicht arbeitslos im Sinne des Gesetzes, weil a) nicht gemeldet und v. a. b) nicht verfügbar (da arbeitsunfähig erkrankt).
Zielt die Frage vielleicht darauf ab, was ist, wenn das KRG nicht hoch genug ist, um damit seinen Lebensunterhalt zu bestreiten?
Aber auch das wäre nie und nimmer eine Angelegenheit für die AA.
Gruß
Jadzia