Existenzgründung Rechtsform - Alternativen?

Seid gegrüßt.

kurz zur Person X:

Person X hat eine Ausbildung als IT-Systemkaufmann und war danach 1 Jahr im Ausland tätig. Nun ist Person X seit Sep. arbeitslos und findet einfach keinen Job in seinem Bereich, der ihn vom Hocker reißt, bzw. Person X weiß nicht, ob er in dieser IT-Branche weiter bleiben will.

Nun kam Person X die Überlegung sich selbstständig zu machen.

Person X hat Kontakte zu Lagerverkäufen und Restposten jeglicher Art. Gute Lagermöglichkeiten. Diese würde Person X dann online weiterverkaufen wollen.

Wenn Person X sich jetzt aus der Arbeitslosigkeit heraus selbstständig machen will, kann er sich den Zuschuss von 300€ mtl. sichern, dann bräuchte er aber 'ne geeignete Rechtsform, wo er momentan auf dem Schlauch steht.
Er will keine großes Stammkapital einbringen und nicht mit seinem privaten Vermögen haften. Er will alleiniger Chef sein…
Außerdem will er es alles erst testen und nicht von 0 auf 100 starten.

Wenn er neben der Arbeitslosigkeit nur ein Gewerbe anmeldet, kann er auch keinen Zuschuss sichern, oder?

Danke / Grüße

Hier nur Antwort bzgl Gründungszuschuss (GZ) mögl.
Hi!

Wenn Person X sich jetzt aus der Arbeitslosigkeit heraus selbstständig machen will, kann er sich den Zuschuss von 300€ mtl. sichern,

… sofern er zu Beginn der Gründung noch mind. 90 Tage Alg-Restanspruch hat …

dann bräuchte er aber 'ne geeignete Rechtsform,

Nur zur Klarstellung: Der AA ist die Rechtsform völlig schnuppe; ob nun Kleinunternehmer, sonstige Einzelunternehmung oder was weiß ich, was es da alles gibt. :smile:

wo er momentan auf dem Schlauch steht.

Als MOD sage ich da: Da ist dieses Brett hier die falsche Anlaufstelle für! Bzgl. einer geeigneten Rechtsform bitte im Brett „Existenzgründung“ Infos und Tipps einholen!

Wenn er neben der Arbeitslosigkeit nur ein Gewerbe anmeldet, kann er auch keinen Zuschuss sichern, oder?

Richtig. Die Unternehmung darf frühestens zum Beginn des GZ angemeldet werden.

LG
Jadzia