Guten Tag, macht es Sinn bei der Arbeitsagentur als arbeitsuchend gemeldet zu sein wenn die betreffende Person eh keinen Anspruch auf Leistungen der Arbeitsagentur hat. Kann man ein Gewerbe als Haupttätigkeit angemeldet haben und trotzdem arbeitssuchend gemeldet sein? Kann die Arbeitsagentur verlangen, dass das Gewerbe als Nebentätigkeit umgeschrieben wird? Falls ja, welchen Sinn macht dies?
Hi!
macht es Sinn, bei der Arbeitsagentur als arbeitsuchend gemeldet zu sein, wenn die betreffende Person eh keinen Anspruch auf Leistungen der Arbeitsagentur hat?
Nein, nicht als arbeit_suchend_, aber arbeits_los_. Das Ganze nennt sich dann „arbeitslos ohne Leistungen“ (kurz: „alo o. L.“).
Dies hat gegenüber der „nur“ Arbeitsuchendmeldung den Vorteil, dass diese Zeit der Rentenversicherung als Anwartschaftszeit gemeldet wird und so keine Lücke entsteht. Im Gegenzug hat man aber auch mehr Pflichten, als nur alle drei Monate seine Meldung zu erneuern:
Die Voraussetzungen, um sich alo o. L.melden zu können, sind dieselben, wie bei Alokeit mit Leistungsbezug: § 16 (1) i. V. m. § 118 (1) SGB III (http://bundesrecht.juris.de/sgb_3/__ 16.html, http://bundesrecht.juris.de/sgb_3/__ 118.html).
§ 16 (1) Nr. 2 bzw. § 118 (1) Nr. 1 beinhaltet die Erbringung von Eigenbemühungen sowie die Verfügbarkeit des Arbeitslosen, im Detail nachzulesen in § 119 (4) + (5) SGB III (http://bundesrecht.juris.de/sgb_3/__ 119.html).
Kann man ein Gewerbe als Haupttätigkeit angemeldet haben und trotzdem arbeitsuchend gemeldet sein?
Arbeitsuchend ja, arbeitslos nein. Grund: § 119 (3) SGB III (http://bundesrecht.juris.de/sgb_3/__ 119.html):
„Die Ausübung einer selbständigen Tätigkeit […] (Erwerbstätigkeit) schließt die Beschäftigungslosigkeit nicht aus, wenn die Arbeits- oder Tätigkeitszeit (Arbeitszeit) weniger als 15 Stunden wöchentlich umfasst […].“
Kann die Arbeitsagentur verlangen, dass das Gewerbe als Nebentätigkeit umgeschrieben wird?
Wenn man arbeitslos gemeldet sein bzw. bleiben will, ja.
Falls ja, welchen Sinn macht dies?
Um der Verfügbarkeit nicht entgegenzustehen.
Im Endeffekt muss man also abwägen, was einem mehr bringt:
– Einschränkung der Selbständigkeit, um den Verfügbarkeitsvorschriften zu genügen, dafür aber Rentenanwartschaftszeiten gemeldet zu bekommen, oder aber
– Aufrechterhaltung der vollen Selbständigkeit zuungunsten der Rente.
Näheres zur Alokeit o.L. ist im Übrigen im Merkblatt 1 der BA nachzulesen: http://www.arbeitsagentur.de/zentraler-Content/Veroe…, und zwar:
– Seite 54, letzter Absatz, bis Seite 57, Mitte, (in Abschnitt 9 „Rentenversicherung/Altersversorgung“) i. V. m. Abschnitt 2.5 („Verfügbar sein“: Seite 17, Mitte, bis Seite 22, erster Absatz) und
– Seite 67, letzter Absatz, bis Seite 68, Mitte, (in Abschnitte 16 „Hinweise für Arbeitslose, die keine Leistungen beziehen“).
Gruß
Jadzia
Hallo Jadzia Dax,
erst einmal herzlichen Dank für Deine Antwort. Jetzt verstehe ich die Angelegenheit schon etwas besser. Wenn man jedoch arbeitslos ohne Leistung gemeldet ist und somit Anwartschaftszeiten in die Rentenversicherung gemeldet werden, wird damit auch etwas in die Rentenversicherung eingezahlt?
Oder wäre dies nur sinnvoll wenn man die mind. 35 Jahre für einen Rentenanspruch noch nicht erfüllt hat?
Vorab herzlichen Dank!
PS: Ich bin hier noch neu und ich wusste nicht, wie ich weiter mit Dir Kontakt auf nehmen kann. Deshalb die Mail.
Hi!
Wenn man jedoch arbeitslos ohne Leistung gemeldet ist und somit Anwartschaftszeiten in die Rentenversicherung gemeldet werden, wird damit auch etwas in die Rentenversicherung eingezahlt?
Nein, es werden ausschließlich die Anwartschaftszeiten gemeldet. Für Einzahlungen muss man Alg beziehen.
Oder wäre dies nur sinnvoll wenn man die mind. 35 Jahre für einen Rentenanspruch noch nicht erfüllt hat?
Was wäre sinnvoll?? Die Frage verstehe ich irgendwie nicht.
PS: Ich bin hier noch neu und ich wusste nicht, wie ich weiter mit Dir Kontakt auf nehmen kann. Deshalb die Mail.
Kein Problem. 
LG
Jadzia
Hallo Jadzia, ich versuche mich mal genauer auszudrücken.
In wie weit ist eine lückenlose Anwartschaftszeit für die Rente wichtig? Ich dachte immer, dass man mindestens 35 Jahre versicherungspflichtig gearbeitet haben muss. Gibt es irgend welche Vorteile in der Rentenberechnung wenn die Anwartschaftszeit sich durch Zeiten der Arbeitslosigkeit ohne Leistung verlängert?
Vorab herzlichen Dank!
falsches Brett 
Hi!
In wie weit ist eine lückenlose Anwartschaftszeit für die Rente wichtig?
Ah, so dachte ich mir das.
Allerdings kann ich Dir mangels Wissen keine Antwort darauf geben, weil das Rentenrecht betrifft. Im Brett „Versicherungen“ wird Dir hier garantiert jemand eine Antwort geben können!
Gibt es irgendwelche Vorteile in der Rentenberechnung, wenn sich die Anwartschaftszeit durch Zeiten der Arbeitslosigkeit ohne Leistung verlängert?
Ebenso.
LG
Jadzia
Dankeschön!