Hallo zusammen,
folgende Annahme:
Kündigung durch den Arbeitgeber zum 31.12.09.
Um grössere Unstimmigkeiten mit dem Arbeitgeber entgegen zu wirken, wird zugestimmt eine Woche des ausstehenden Urlaubs auszahlen zu lassen.
Aufgrund der von der Arbeitsagentur geforderten und durch den Arbeitgeber ausgefüllten Arbeitsbescheinigung ergeht durch die Arbeitsagentur der Bescheid, dass diese Auszahlung des Urlaubs voll auf das Arbeitslosengeld angerechnet wird, für Januar also entsprechend weniger Leistung ausbezahlt wird.
Jetzt die Frage:
Könnte man dagegen etwas unternehmen? Weiss jemand von eventuellen Gerichtsurteilen dazu?
Gruss,
Joe