'Entschtschädigungszahlung' auf AG angerechnet?

Von: , Frage gestellt am Di, 26. Jan 2010
Guten Morgen zusammen,

ich einem Arbeitsvertrag steht folgendes: ...für die Dauer des Wettbewerbsverbotes verpfl. sich die Firma eine Entschädigung von x zu zahlen. Frage: Wird diese "Entschädigung" auf das Arbeitslosengeld angerechnet? Oder würde die Person das "normale" Arbeitslosengeld + die "Entschädigung" bekommen beides zu.

Danke im Voraus und einen schönen Tag noch.

Grüße

Uwe

5 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 2 Minuten 0 hilfreich
    Re: 'Entschtschädigungszahlung' auf AG angerechnet
    SORRY, habe vergessen, evtl. etwas Wichtiges dazuzuschreiben. Die "Entschädigung" wird monatl. bezahlt! Die Entschädigung soll sozusagen dafür sein, dass derjenige nicht zur Konkurrenz geht.

    Gruß

    Uwe
    • Antwort von nach 3 Stunden 0 hilfreich
      Re^2: 'Entschtschädigungszahlung' auf AG angerechn
      Hallo

      Nein, keine Anrechnung, sondern ganz im Gegenteil bekommt der AN das vom Ex-AG ja oben drauf.

      Gruß,
      LeoLo
      • Antwort von nach 4 Stunden 0 hilfreich
        Re^3: 'Entschtschädigungszahlung' auf AG angerechn
        Hallo,

        DANKE und Gruüe zurück.
      • Antwort von nach 4 Stunden 0 hilfreich
        Re^3: 'Entschtschädigungszahlung' auf AG angerechn
        Sorry, ich bin verwirrt, dann das würde bedeuten, dass derjenige mehr Netto-Lohn (AG+Entschädigungszahlung) hätte als vorher. Das wäre doch paradox! Gibt es sowas tatsächlich?? Ich bin erstaunt.

        Grüße

        Uwe
        • Antwort von nach 5 Stunden 0 hilfreich
          Re^4: 'Entschtschädigungszahlung' auf AG angerechn
          Hallo Sorry, ich bin verwirrt, dann das würde bedeuten, dass
          derjenige mehr Netto-Lohn (AG+Entschädigungszahlung) hätte als
          vorher. Das wäre doch paradox! Gibt es sowas tatsächlich?? Ich
          bin erstaunt.
          Das ist ja gerade Sinn und Zweck der Vereinbarung (aus Sicht des AN). Wenn der AG dem AN schon die Berufschancen teilweise verbaut, soll er dafür auch ein paar Euro locker machen müssen.

          Gruß,
          LeoLo
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