Arbeitslosengeld bei Sperrfrist, innerhalb 2Monate

Hallo,
ich wollte mal unverbindlich nach fragen ob mir jemand meine Frage beantworten kann. Ich habe vom AA ein Schreiben bekommen, wo drin steht, dass ich mich zu einem Fall äußern soll weil mir eine 2 wöchige Sperrzeit droht.
Meine Frage ist nun, ich habe das schreiben letzte Woche bekommen und ich habe jetzt 2 Wochen zeit mich dazu zu äußern. Meine Frage ist nun, da meine Stellung nahme erst im Februar bearbeitet wird und wir nun ende Januar haben kann ich überhaupt damit Rechnen für Januar mein AA Geld zu bekommen oder wird dann erst ggf. im februar mein Leistungsanspruch um 2 Wochen gesenkt?

Vielen Dank für jede Antwort.

Hallo,

Wäre es nicht sinnvoller, so zeitnah wie möglich zu dem Sachverhalt Stellung zu beziehen ? o-)

mfg

nutzlos

Nein Nein nicht falsch verstehen, ich hatte schonmal eine Sperrfrist von 1 Woche und nach 4 Wochen wurde der erst bearbeitet, also rechne ich ich wieder mit so vielen Wochen und das würde in den Februar rein gehen.

Hallo,

Ab hier sehe ich die
FAQ:1129
in der Entwicklung der Anfrage.

mfg

nutzlos

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Ahso ich vergass zu erwähnen ich frage nur aus reinem Interesse wie sowas läuft. Deshalb hab ich in der Ich form geschrieben damit das besser rüberkommt.

Hallo,

Dazu gibt es die Seite
http://www.arbeitsagentur.de

mfg

nutzlos

WOW nur wird dort nirgendwo so dadrauf eingegangen.

WOW nur wird dort nirgendwo so dadrauf eingegangen.

So bin das alles jetzt nochmal durchgegangen echt totaler Müll der link. Keine nützlichen infos. Danke

Alg bei Sperrzeit: Zeitpunkt der Anrechnung
Hi!

Ich habe das Schreiben letzte Woche bekommen und jetzt 2 Wochen Zeit, mich dazu zu äußern.
Meine Frage ist nun, da meine Stellungnahme erst im Februar bearbeitet wird und wir nun Ende Januar haben: Kann ich überhaupt damit rechnen, für Januar mein AA Geld zu bekommen

Vielleicht; vielleicht nicht. Das hängt von der Arbeitsweise Deiner AA ab). Wurde Dein Leistungsfall „vorläufig eingestellt“, würden bis zum Ende der Sperrzeitermittlungen keinerlei Gelder an Dich überwiesen werden. Der Grund ist, dass damit eine Überzahlung verhindert wird, sollte die Sperrzeit tatsächlich eintreten. (Motto der Leistungsabteilung (auch meiner… 8-): „Nachgezahlt ist leichter als rückgefordert.“ (Bezieht sich auf den Verwaltungsaufwand.))

oder wird dann erst ggf. im Februar mein Leistungsanspruch um 2 Wochen gesenkt?

Nein, der Zeitraum, für den die Sperrzeit eintritt, bleibt immer gleich, egal, wann die Maßnahme in der Verwaltung umgesetzt wird! Beginn einer Sperrzeit ist immer der Tag nach dem sog. Sperrzeit-begründenden Ereignisses. (Der Zeitraum, um den es geht, dürfte auch in der Anhörung stehen.)
Die 2 Wochen, für die einem bei Sperrzeiteintritt (vielleicht sogar noch in 2009) nicht zugestanden haben, werden allerdings erst dann mit der laufenden Leistung verrechnet, wenn die Leistungsabteilung die Sperrzeit tatsächlich verhängt.
Je nachdem, ob die Leistung vorläufig eingestellt wurde oder nicht, fehlt dann was beim Januar oder dem Februar-Alg.

LG
Jadzia