Zeitvertrag aus eigenem Interesse nicht verlängern

Angenommen Mr.X hat einen Zeitlich befristeten Vertrag bei einer Zeitarbeitsfirma.
Mr.X möchte nach ablauf der Vertragslaufzeit nicht mehr verlängern, obwohl es Ihm vom AG angeboten wird…

Hat Mr.X nun anspruch auf Arbeitslosengeld(1) oder muß er eine Sperrfrist in Kauf nehmen?

will Mr X denn bei nicht mehr bei der Zeitarbeitsfirma arbeiten, oder nicht bei der Firma an die er verliehen wurde?

Mr.X möchte weder bei der Verleih-Firma noch bei der Firma, zu der er verliehen wurde weiter beschäftigt werden…

Hallo

Meines Erachtens bekommt X eine Sperre gemäß SGB 3 § 144, Absatz 3 iVm SGB 3 § 144, Absatz 1, 1.,
http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_3/__144.html

Vorausgesetzt, es gibt keinen wichtigen Grund iSd SGB 3 § 144, Absatz 1, Satz 1

Gruß,
LeoLo

Kündigen lassen

Mr.X möchte weder bei der Verleih-Firma noch bei der Firma, zu
der er verliehen wurde weiter beschäftigt werden…

Das ist verständlich. Als Leiharbeiter ist auch im Entleibetrieb MA 2. Klasse und wird von der Stammbelegschaft auch als solcher wahrgenommen.

Musste Mr. X in der Kantine des Entleihbetriebs das doppelte bezahlen?

Ansonsten ist es wegen der Sperre besser, dass X sich kündigen lässt. Die Leihfirma hat damit ihre Probleme, weil die sich dafür verantworten müssen; erst einen rausschmeissen und dann den nächsten mit Förderung einstellen, fällt inzwischen auch so mancher Landesbehörde auf. Besser ist es dann wenn X einen grund liefert. Allerdings einen, welcher ihm nachher nicht auch für eine Sperre ausgelegt werden kann. Am besten ist dann noch die AU-Bescheinigung. Spätestens bei der Verlängerung ist dann die Kündigung ausgesprochen.

Natürlich ist das nicht die Lösung, sich wieder auf der Sozialmatte auszuruhen. Aber das X nach dieser Zeit erstmal den kanal voll ist ist klar. Und welche Perspektive hat er denn? Er bekäme den nächsten Zeitvertrag als Leihsklave angeboten und dann der nächste und so weiter. Das Märchen der Übernahme in die Stammbelegschaft des Entleihbetriebes, welches die Personalleihfirmen noch vor Jahren auf Ihre Broschüren schrieben, glaubt doch heute kein Leiharbeiter mehr. Wenn die alle übernommen worden wären, welchen das in Aussicht gestellt wurde, … (na ihr wisst schon).

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Hallo

Ansonsten ist es wegen der Sperre besser, dass X sich kündigen
lässt… Besser ist es dann wenn X einen
grund liefert. Allerdings einen, welcher ihm nachher nicht
auch für eine Sperre ausgelegt werden kann. Am besten ist dann
noch die AU-Bescheinigung. Spätestens bei der Verlängerung ist
dann die Kündigung ausgesprochen.

Was soll denn das für eine Lösung sein? Das geht schon hart an den Sozialbetrug, was Du hier vorschlägst.

-> Die Bitte nach einer Kündigung führt ebenfalls zur Sperrfrist

-> Eine Kündigung zu der man den Anlass gibt, führt ebenfalls zu einer Sperrfrist

-> Eine AU erschleichen ist eine Straftat. Ungeachtet dessen kann dies letztendlich auch zusätzlich noch zu einer Sperrfrist führen, wenn die AU durch den AG / MDK erschüttert wird und der AG daraufhin das AV (ggf fristlos) beendet

Gruß,
LeoLo

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Hallo,

Ansonsten ist es wegen der Sperre besser, dass X sich kündigen
lässt. Die Leihfirma hat damit ihre Probleme, weil die sich
dafür verantworten müssen; erst einen rausschmeissen und dann
den nächsten mit Förderung einstellen, fällt inzwischen auch
so mancher Landesbehörde auf. Besser ist es dann wenn X einen
grund liefert. Allerdings einen, welcher ihm nachher nicht
auch für eine Sperre ausgelegt werden kann. Am besten ist dann
noch die AU-Bescheinigung. Spätestens bei der Verlängerung ist
dann die Kündigung ausgesprochen.

ich fasse es nicht, dass Du hier Tipps gibst, wie sich der Fragesteller rechtswidrig auf Kosten der Allgemeinheit - somit auch auf meine Kosten - mit Wucht in die soziale Hängematte werfen kann.

Dir ist schon bewusst, dass Du hier zu Straftaten anstiftest?

S.J.

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Kein Problem!
Hi!

Mr.X möchte nach Ablauf der Vertragslaufzeit nicht mehr verlängern, obwohl es Ihm vom AG angeboten wird…

muss er eine Sperrfrist in Kauf nehmen?

LeoLo hat hier ausnahmsweise Unrecht: In einem solchen Falle tritt nämlich keine Sperrzeit ein!

Rechtlich steht eine nicht angenommene Vertragsverlängerung einer Eigenkündigung oder einer sonstigen selbst verschuldeten Arbeitsaufgabe nicht gleich, weil rein formal die Arbeit eben nicht aufgegeben wird, sondern lediglich nicht fortgesetzt wird. Aus diesem Grund wird ein solcher Fall in der entsprechenden Durchführungsanweisung der BA auch gar nicht erst behandelt.
(Im Übrigen sind auch die einst sehr strengen Regeln bei Aufgabe eines unbefristeten AVs zugunsten eines befristeten sehr aufgeweicht worden, u. a. durch ein BSG-Urteil. Ist jetzt alles viel komplizierter zu prüfen… *seufz*)

LG
Jadzia

Hallo Leute

Ich verstähe die ganze sache nicht gans,wo ist denn geschrieben das mann veflichtet ist einen Zeitlich befristeten Vertrag zu verlängern wenn mann dieses nicht möchte??? !!!In einer Zeitfirma erst recht nicht,wenn eine Zeitfirma den Vertrag verlängern will und ich aber nicht,dafür soll mann noch bestraft werden,–HALLO gehts denn noch??? Grüsse Asterix67

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Missverständnis

ich fasse es nicht, dass Du hier Tipps gibst, wie sich der
Fragesteller rechtswidrig auf Kosten der Allgemeinheit - somit
auch auf meine Kosten - mit Wucht in die soziale Hängematte
werfen kann.
Dir ist schon bewusst, dass Du hier zu Straftaten anstiftest?

Das hast du missverstanden, denn die AU-Bescheinigung erhält der Patient nur vom Arzt, wenn er auch entsprechend krank ist. Die möglichen Krankheiten welche in Deutschland zu einer AU führen sind vielfältig.

Ist das die neue christliche Nächstenliebe?

Was soll denn das für eine Lösung sein? Das geht schon hart an
den Sozialbetrug, was Du hier vorschlägst.

Weiter oben wurde inzwischen aufgeklärt, dass keine Sperre bei einer Vertragsauschlagung eintritt. Die AU-Bescheinigung gibt es nur bei entsprechender Krankheitsbeeinträchtigung. Insofern kann der AN hier schlecht betrügen, selbst wenn er es vor hätte.

Andererseits müsste einmal die Sozialbetrugsfrage geklärt werden, wenn Leihfirmen AN einstellen und bei (mitunter erster) vorliegender AU kündigen. Dann den nächsten AN (welcher natürlich gern wieder förderberechtigt sein soll) einstellen, ihm erzählt wird „…und wenn du schön brav richtig ranklotzt, übernimmt dich später vielleicht sogar…“.

Die stetige Neuabzocke von Fördermitteln von vertraglich gesehen rotierenden Leih-AN stellt einen viel höheren Schaden an der Solidargemeinschaft dar! Aber der Leih-AN hat, entgegen der Leih-AG, keine Lobby, denn die Leih-AG waren so schlau gleich ihre eigenen (christlichen) Gewerkschaften zu gründen. Ist das die neue christliche Nächstenliebe?

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Hallo schritt2

Ich würde ja gerne mit Dir diskutieren, aber deine Texte (in diesem thread) sind geprägt von pauschalen Vorurteilen, Phrasendrescherei und polemischen Annahmen, die in der Realität viel seltener zutreffen, als Du suggerierst.

Zudem windest Du dich jetzt wie ein Politiker aus dem raus, was Du dem TE durch die Blume geraten hast.

Damit magst Du andere täuschen. Mich aber nicht.

Gruß,
LeoLo

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Kein Missverständnis

Dir ist schon bewusst, dass Du hier zu Straftaten anstiftest?

Das hast du missverstanden, denn die AU-Bescheinigung erhält
der Patient nur vom Arzt, wenn er auch entsprechend krank ist.
Die möglichen Krankheiten welche in Deutschland zu einer AU
führen sind vielfältig.

Nein. Ich habe Dich schon ganz richtig verstanden.

Eine AU bekommt man im übrigen nicht nur vom Arzt, wenn man krank ist, auch nicht nur, wenn man arbeitsunfähig ist (kleiner aber feiner Unterschied), sondern auch wenn man in betrügerischer Absicht vorgibt arbeitsunfähig zu sein, wobei wir doch wieder bei dem wären, was Du hier empfiehlst.

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