Zeugnis und Bemerkungen

Erst einmal an alle einen schönen Sonntag!
Hier mal mein Problem.
Mein Sohn, 9. Klasse Realschule ,hat am Freitag Zeugnisse bekommen.
Das Zeugnis an sich ist nicht der Brüller, aber egal.
Nun ist es so, daß er schon eine Lehrstelle sicher hat. der Ausbildungsvertrag soll im Februar unterschrieben werden.
Er würde dann mit Hauptschulabschluß die Schule verlassen, könnte jedoch mit einer glattten drei am Schluß seiner Berufsschule automatisch den Realschulabschluß erhalten. Somit hätte er ein Jahr Schule gespart.
Nun hat er aber Bemerkungen unter dem Zeugnis von denen ich annehme, daß sie ihm die Lehrstelle verbauen.
Er würde sich im Ton vergreifen, ist noch die Harmloseste.
Unter Anderem wäre er gemaßregelt worden und hätte keine Einsicht gezeigt und Ähnliches.
Mein Sohn ist sicherlich kein Lamm, und ich kenne ihn gut genug um zu wissen, daß da nicht immer alles eitel Sonnenschein ist.
Aber die Lehrer wußten, daß dieses Zeugnis für seine Bewerbungsmappe gebraucht wird.
Von dem Elternbeirat weiß ich, daß diese Tatsache auch Gegenstand einer Diskussion in der Zeugniskoferenz war, jedoch war die Mehrheit der Meinung, er hätte das ja gewußt…
Mit solch einem Text wird das wohl nichts werden.
Dabei ist eine Lehrstelle ( auch noch im nahen Umfeld) ein Sechser im Lotto!!
Meine Frage ist jetzt, wie kann ich gegen diese Bemerkungen vorgehen und hat das Ganze Aussicht auf Erfolg?
Danke im Vorab!
Neith

Hallo Neith,
auch Dir einen schönen Sonntag.

Möglicherweise kannst Du gegen die Formulierung der Zeugnisbemerkung vorgehen. Nur - Fakten sind Fakten und ich glaube nicht, dass es Wesentliches ändern würde, stände im Zeugnis „…muss sich noch sehr bemühen, mit Kritik angemessen umzugehen.“ oder „… sollte an seinen Umgangsformen arbeiten.“
Jeder Personaler weiß doch auch dann genau, was Ambach ist.

Gruß
Eckard

Vielleicht sollte ich hierbei erwähnen, daß 90% der Schüler einen mehr oder weniger gearteten Text erhalten haben.( Laut Aussage des Elternbeirates)
Die Klasse soll sehr schwierig sein und zu allem Übel habe ich aufgedeckt, daß die Hälfe!!! der Schüler auf einer Klassenfahrt gekifft haben. ( Meiner war nicht dabei!)
Das hatte den verantwortlichen Lehrkräften natürlich nicht geschmeckt, da nun extrem viel Mehrarbeit auf sie zukam.
Ich vermute, daß hier auch Frust abgebaut wurde.
Wie schon erwähnt, er ist mit Sicherheit kein Goldjunge, aber auch nicht übel.
Gruß Neith

Also mit zeugnisbemerkungen- also wie man ihnen entgegen wirken kann, habe ich keine Ahnung.
Aber zum Thema kiffen: Das gabs bei uns auch auf einer Klassenfahrt und dummerweise noch in Verbindung mit Alkohol. Ich glaube nicht, dass es den Lehrern hier um die ARbeit ging: Bei uns hätte die Schülerin fast ins Krankenhaus gemusst. Das ist sowohl dumm für den Lehrer als auch für den Schüler. Zudem sollen Lehrer erziehen und nicht sagen: Na ja kifft weiter- ist ok so. Es geht ja um den Schutz des Kindes und der Lehrer hat die Verantwortung dafür. wär was passiert wären es betsimmt die Eltern die ersten gewesen, die den Lehrern die Schuld zugewiesen hätten. Also ich finde da ist ein Schuss vor dem Bug schon nötig. OB ich das im Zeugnis mache, ist wieder eine andere Frage.

Ich würde nochmals mit den lehrern reden und sie fragen ob sie die Zeugnisbemerkung für pädagogisch sinnvoll halten. Weil ich glaube nicht, dass, wenn er in dem Schülerkreis der KLasse bleibt, sich bessern wird. Es sollte ihm viel mehr die Chance gegeben werden aus dem Kreis auszubrechen und einen Neuanfang zu beginnen. Da kommt es aber auf die Milde der Lehrer an. Nicht sie verbauen ihm den Weg, sondern er hat sich mit seinem Verhalten den Weg verbaut. Wenn du dies , aber auch dein Sohn das einsieht- dann denke ich lassen vlt. die Lehrer nochmal mit sich reden. Und wie gesagt, ich würde so argumentieren, dass er dann aus dem Umfeld der Klasse rauskommt und die Chance auf einen Neuanfang hat. Das funktioniert aber auch nur, wenn dein SOhn das auch einsieht. SOnst behält er womöglich seine Lehrstelle auch nicht allzulange!

Gruß, Regina

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Hmm, wie wäre es mit Einsicht, daß Dein Sohn selbst schuld ist und nicht die Beurteilung?
außerdme schießt Du Dich auf genau das Falsche ein: NOTEN zählen auch unter diesen Umständen wesentlich mehr.

In den meisten Bundesländern gibt es gar keine Beurteilungen mehr. Auch in den Neuen Bundesländern wurde dies 1989/90 rigoros abgeschafft (samt der Zensuren ab Klasse 1).
Der Allgemeinfall sieht also so aus, daß der Einstellende sowieso fast nie eine verbale Beurteilung zur Verfügung hat und rein im Gespräch beziehungsweise eben im ersten Moment nach den Noten gehen kann.

Hätte Dein Sohn also das vielleicht erwünschte „Brüllerzeugnis“, gäbe es doch diese Diskussion gar nicht.

Darüber hinaus: WENN diese Lehrstelle angeblich soooo sicher gewesen sei, wieso steht dann alles so plötzlich auf Messer’s Schneide? Hat man sich da vielleicht zu sicher gefühlt? Wie kam denn diese Lehrstelle zustande?
Gab es ein intensives persönliches Gespräch? Wurden auch die Noten besprochen? Wurden auch die Noten besprochen, die er zum Erhalt der Zusage zu erbringen hatte?

Falls es so gewesen war, ist die Aufregung gering; denn wenn der Chef ihn schon kennengelernt hat, wird er sicherlich nicht unbedingt einen Rückzieher machen wollen. Wahrscheinlich wird er sich Deinen Junior aber nochmals vorknöpfen und darauf ansprechen - DANN sollte er GUTE Erklärungen, KEINE Ausreden und VIEL Lerneffekt und NOCH MEHR Einsichtigkeit zeigen, um die Meinung des Chefs nicht kippen zu lassen.

Ansonsten finde ich es bedenklich, daß Du gleich gegen diese Beurteilung vorgehen willst - wenn es nunmal so ist, sollte man das auch so hinnehmen, und nicht diese ewigen verdammten Mauscheleien und Druckmittel spielen lassen.
Ist Dir das nicht selbst irgendwo zu blöd, so etwas über solche Wege gerade biegen zu wollen? Und auch nur weil sonst vielleicht nie etwas Wichtiges auf dem Spiel stand, diesmal aber schon?

Bäuerlich gesprochen:
Für die selbstgebaute Scheiße muß man lernen, geradezustehen - auch wenn das vielleicht mit äußerst negativen Konsequenzen verbunden ist.
Genau bei solchen Dingen so massiv intervenieren zu wollen, ist doch diese angeblich soviel gehaßte Mentalität, immer nur den eigenen Arsch an die Wand kriegen zu wollen.
Damit sich das eines Tages wieder ändert in diesem Deutschland, fängt es haargenau bei solchen kleinen Sachen an.

MfG

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Bäuerlich gesprochen:
Für die selbstgebaute Scheiße muß man lernen, geradezustehen -
auch wenn das vielleicht mit äußerst negativen Konsequenzen
verbunden ist.
Genau bei solchen Dingen so massiv intervenieren zu wollen,
ist doch diese angeblich soviel gehaßte Mentalität, immer nur
den eigenen Arsch an die Wand kriegen zu wollen.
Damit sich das eines Tages wieder ändert in diesem
Deutschland, fängt es haargenau bei solchen kleinen Sachen an.

MfG

Das ist genau das, was eine besorgte Mutter erwartet in diesem Forum an Hilfe zu bekommen. Du kennst doch nur ihre Schilderung und spielst Dich auf wie der Herrgott persönlich. Hast eine Kerbe gefunden und jetzt noch richtig reinhauen. Was machst Du bloß, wenn einer schon am Boden liegt? Was erwartet uns dann, wenn Du, der Du auch auf Kosten dieser Frau Dein Studium absolvierst, auf die Menschheit losgelassen wirst. Anscheinend ist die Welt noch nicht unpersönlich genug, denn Du hast es ja nicht nötig nachzufragen, was dort vielleicht von Schulseite schiefgelaufen sein könnte.
Mach weiter so, dann haben wir noch jemanden mehr, auf den wir gerne verzichten können, da er sowieso nur sein EGO im Kopf hat.
Und für die Zukunft von Deutschland bleibt uns nur zu hoffen, daß Menschen wie Du gute Angebote aus dem Ausland bekommen. (Argentinien oder Chile soll wohl ganz nett sein).

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Wie vielleicht aufgefallen habe ich erwähnt, daß er sicherlich kein Lamm ist.
Wenn ich absolut sicher wäre, daß er diese Beurteilung verdient hätte, wäre ich mit meiner Frage nicht hier.
Diesen Ausbildungsplatz hat er sich mit mehreren!!! Praktika hart erarbeitet.
Er ist auf diesem Gebiet einfach gut.
Nix mit Hand unter den Hintern und Elterngesprächen…
Die Noten die er bringen muß, sind sehr wohl besprochen und auch erreicht.
Soviel dazu.
Ansonsten vielen Dank für deine Hilfe.
Gruß Neith

Anmerkung…
Hallo Neith,
ich kann nur für Rheinland-Pfalz sprechen, aber vielleicht steht in der Schulordnung deines Bundeslandes (Schleswig-Holstein?) etwas ähnliches. Es gibt die Regelung, dass bei Bewerbungszeugnissen (also ab 9. Klasse) negative Bemerkungen nicht auf dem Zeugnis stehen, sondern in einer Anlage beigefügt werden. Dies gilt allerdings nur, falls in den Kopfnoten (also Mitarbeit und Verhalten) kein „unbefriedigend“ steht.
Es gibt also die Möglichkeit einer „befriedigend“ mit (negativer) Bemerkung, wobei die Bemerkungen dann auf einem Beiblatt stehen.
Vielleicht hilft das weiter…

Gruß Alex

Ich würde mir dazu nicht so viele Sorgen machen, wenn die Lehrstelle schon relativ sicher ist, der Chef/Personaler mit deinem Sohn schon ausreichend sich unterhalten hat, wird sich dieses Lehrergewäsch auch in einem persönlichen Gespräch klären können.

Es kommt sicherlich darauf an, wie der Chef/Personaler auf die Schule und Lehrer eingestellt ist.
Ich würde auf solch eine Bewertung bei einer Neueinstellung 0,00% darauf geben.

Hi Alex,

ich hab da eine Verständnisfrage - ich dachte, dass bei
Zeugnissen, die der Arbeitgeber ausstellt, keine negativen
Bemerkungen drinstehen dürfen (siehe Arbeitsrechtbrett o.
Jobs&Karriere). Über Sinn und Unsinn kann man streiten,
aber das ist doch so, oder?

Warum darf das dann an Schulen geschehen (ja, du gibst
Rheinland-Pfalz mit einer „Umgehungsregel“ an, aber
ich dachte, ich frag mal direkt dich.

Grüße
Elke

Hallo Elke,

ich hab da eine Verständnisfrage - ich dachte, dass bei
Zeugnissen, die der Arbeitgeber ausstellt, keine negativen
Bemerkungen drinstehen dürfen (siehe Arbeitsrechtbrett o.
Jobs&Karriere).

ich denke, da ist ein großer Unterschied zwischen Schulzeugnissen und Zeugnissen vom Arbeitgeber. In letzteren stehen vielleicht keine negativen Bemerkungen, aber da gibt es ja einen speziellen „Code“, wonach die Personalchefs herauslesen können, wie sich jemand verhalten hat:

http://www.karrierefuehrer.de/arbeitswelt/arbeitszeu…

Auf Schulzeugnissen stehen ja in der Regel nur Noten und ein „unbefriedigend“ in der Kopfnote muss begründet werden (§ 57 Abs. 4).
Dazu ist noch zu sagen, dass auf Abgangs- und Abschlusszeugnissen keine Kopfnoten stehen (§ 53 Abs. 3).

Gruß Alex

bei uns war eine bewertung verboten bzw. nicht notwendig.

wie kann denn in der abschlussklasse eine bewertung ausstellen? somit kann der lehrer einem die zukunft versauen.
so ein schwachsinn. stelle mal einem hauptschueler eine bewertung aus. der arbeitgeber wird immer kritikpunkte finden.

wuerde gegen angehen…als erstes schulamt nachfragen oder so, wie das mit bewertungen sei. dann mal mit anderen eltern kurzschliessen. gemeinsam dagegen angehen - nicht im alleingang!
auf ein abschlusszeugnis sollte hoechstens auf wunsch eine bewertung.

mfg
rene

bitte unterscheiden…
Hallo Rene,

bei uns war eine bewertung verboten bzw. nicht notwendig.

wie kann denn in der abschlussklasse eine bewertung
ausstellen? somit kann der lehrer einem die zukunft versauen.
so ein schwachsinn. stelle mal einem hauptschueler eine
bewertung aus. der arbeitgeber wird immer kritikpunkte finden.

der Junge hat an Freitag kein Abschluss- sondern das Halbjahreszeugnis der 9. Klasse bekommen. Auf diesem muss ein „unbefriedigend“ in der Kopfnote begründet werden (siehe auch meine anderen Postings).
Auf dem Abschlusszeugnis fehlen die Kopfnoten und negative Bemerkungen stehen auf einem Beiblatt. Letzteres gilt auch für alle Zeugnisse ab der 9. Klasse mit oben beschriebener Ausnahme.

Gruß Alex

1 Like

Hi Alexander,

danke für die schnelle Antwort :smile:

ich denke, da ist ein großer Unterschied zwischen
Schulzeugnissen und Zeugnissen vom Arbeitgeber. In letzteren
stehen vielleicht keine negativen Bemerkungen, aber da gibt es
ja einen speziellen „Code“, wonach die Personalchefs
herauslesen können, wie sich jemand verhalten hat:

Ja, aber dieser Code hat sich ja entwickelt, weil
eben nichts Schlechtes drinstehen darf.

Auf Schulzeugnissen stehen ja in der Regel nur Noten und ein
„unbefriedigend“ in der Kopfnote muss begründet werden
(§ 57 Abs. 4).
Dazu ist noch zu sagen, dass auf Abgangs- und
Abschlusszeugnissen keine Kopfnoten stehen (§ 53 Abs. 3).

Okay, danke.

Grüße
Elke

Hallo Alex!
Danke für deine kompetenten Antworten.
Die Bemerkungen sind auf einem Extrablatt.
Aber kann ich Dieses dem Personaler vorenthalten?
Ich denke, daß würde dumm auffallen, falls nachgefragt wird.
Datum und Unterschriften der Lehrer befinden sich doch auf der letzten Seite.
Gruß Neith

Hallo Neith,
ob du das Beiblatt den Personalverantwortlichen vorenthalten kannst, kann ich dir leider nicht sagen…

Gruß Alex

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Hi,

ungeachtet der Sterne, den du für deinen Beitrag bekommen hast, finde ich ziemlich daneben, was du da von dir gegeben hast. StudIng hat meiner Meinung nach absolut Recht mit seinen Ausführungen und ich bin sehr froh, dass es auch solche Meinungen noch gibt und dass die auch vertreten werden.
Statt immer alles auf die Lehrer/die Schule zu schieben, sollte man durchaus mal an die eigene Nase fassen. Es ist aber in Deutschland wohl ein wenig aus der Mode gekommen, Verantwortung für sein Tun zu übernehmen und das ist sowohl sehr schade als auch gesamtgesellschaftlich gesehen eine ziemliche Katastrophe.

Viele Grüße
WoDi

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Hi,

ungeachtet der Sterne, den du für deinen Beitrag bekommen
hast, finde ich ziemlich daneben, was du da von dir gegeben
hast. StudIng hat meiner Meinung nach absolut Recht mit seinen
Ausführungen und ich bin sehr froh, dass es auch solche
Meinungen noch gibt und dass die auch vertreten werden.
Statt immer alles auf die Lehrer/die Schule zu schieben,
sollte man durchaus mal an die eigene Nase fassen. Es ist aber
in Deutschland wohl ein wenig aus der Mode gekommen,
Verantwortung für sein Tun zu übernehmen und das ist sowohl
sehr schade als auch gesamtgesellschaftlich gesehen eine
ziemliche Katastrophe.

Ungeachtet der Tatsache, dass du hier auf ein anderes Posting antwortest, möchte ich mich doch einmischen.
Auch Frieeda hat von mir ein Sternchen bekommen, aus dem Grund, dass er auf angemessene Art und Weise auf eine Form der Polemik reagiert hat, die ebenfalls in Deutschland Gang und Gebe ist.
Wie du sicherlich aus dem Posting der Mutter ersehen konntest, ist sie sich bewußt, dass ihr Sohn kein Heiliger ist. Und ich finde, eine allein erziehende Mutter, die einem verantwortungsvollem Job nachgeht und dem Staat mal eben nicht auf der Tasche liegt, hat in einer solchen Situation etwas mehr Respekt verdient, als dieser Lümmel es ihr entgegen gebracht hat, der ausser der Tatsache, dass er studiert noch nicht viel geleistet hat( Infos aus seiner Vita).

Viele Grüße
WoDi

Auch Dir viele Grüsse
Klarissa

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Hi,

durch deine Wortwahl („Lümmel“) disqualifizierst du dich dermaßen, dass ich eine weitere Antwort als diese nicht für sehr sinnvoll halte.

Hi,

durch deine Wortwahl („Lümmel“) disqualifizierst du dich
dermaßen, dass ich eine weitere Antwort als diese nicht für
sehr sinnvoll halte.

Da dir der Begriff nicht bekannt sein dürfte, wie es scheint, hier eine kleine Erklärung:

Lümmel
aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Wechseln zu:
Unter einem Lümmel versteht man

* eine Bezeichnung für einen ungehobelten oder respektlosen Menschen

Und nun frage ich dich? Was sollte mich da wohl disqualifizieren, da ich der deutschen Sprache doch wohl mächtig bin?

Gruss
Klarissa