Gleichzeitig Arbeitslos + Gewerbeschein + Minijob?

Hallo

Gibt es die Möglichkeit (bzw. bis zu welcher Verdienstgrenze) beim Arbeitsamt als arbeitssuchend gemeldet zu sein, nebenbei aber mit einem Gewerbeschein geringfügigen Aufgaben nachzugehen und dazu noch einen Minijob (14h/Woche max 400 Euro/Monat) anzunehmen?

Ich frage, weil ich jemanden einstellen möchte, der, aufgrund von Fördermaßnahmen, eine Weile arbeitslos sein muß, nebenbei aber das Gewerbe betreibt (sehr wenig) und ich ihn sofort per Minijob einstellen möchte. Er empfängt keine Leistungen vom Arbeitsamt. Ich weiß, daß er beim Arbeitsamt registriert ist, solange ein angenommener Job nicht 15h/Woche überschreitet, also Minijob. Wie sieht das aber bei dem zusätzlichen Betrieb eines Gewerbes aus?

Ich freue mich auf Tipps und Meinungen.

MfG, Andreas Lutz.

Hi Andreas!

Vosicht! Du schmeißt da Arbeitslosigkeit mit Leistungsbezug, ohne Leistungsbezug und arbeitssuchend sein durcheinander.

Du schreibst, dass derjenige, um den es geht, keine Leistungen vom AA bezieht. Dann ist es völlig egal, wieviel er nebenher verdient und wieviel Zeit er dafür aufwendet.

Etwas anderes wäre es, wenn derjenige Leistungen bezöge. Dann müsste der wöchentliche Zeitaufwand von Minijob und Gewerbe zusammen unter 15 Stunden liegen. Aber auch hierbei ist die Höhe des Verdienstes egal. Alles was den gesetzlichen Freibetrag überschreitet würde dann bloß angerechnet.

Gruß
Liza

Vosicht! Du schmeißt da Arbeitslosigkeit mit Leistungsbezug,
ohne Leistungsbezug und arbeitssuchend sein durcheinander.

Du schreibst, dass derjenige, um den es geht, keine Leistungen
vom AA bezieht. Dann ist es völlig egal, wieviel er nebenher
verdient und wieviel Zeit er dafür aufwendet.

Hi

Erstmal vielen Dank für die Info. Das habe ich tatsächlich verwechselt. Die Person könnte sich also arbeitslos melden, ohne Leistungsbezug und trotzdem bei mir einen Minijob machen und Ihr Gewerbe behalten?

Andi