Kündigung, dringend!!!

Von: , Frage gestellt am Mo, 22. Mai 2000

Hallo Leute, wer kann mir helfen.

Habe 6 Monate Probezeit
mit einer Kündigungsfrist von 3 Monaten, danach Kündigungsfrist von 6 Monaten.
Möchte meinen Arbeitgeber wechseln.
Gibt es eine möglichkeit diese Kündigungsfrist zu verkürzen / nicht einzuhalten oder kann es sogar sein, daß ich in meiner Probezeit keine Kündigungsfrist einhalten muß auch wenn es im Arbeitsvertrag steht.

Schau

5 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 10 Stunden hilfreich
    Re: Kündigung, dringend!!!

    Hallo
    Meines Wissens nach kannst du in der Probezeit zum Feierabent kündigen oder grkündigt werden.
    Dafür gibt es ja die Probezeit um festzustellen ob die Arbeit das richtige ist oder nicht.
    Gruß Lippi

    • Antwort von nach 10 Stunden hilfreich
      Re^2: Kündigung, dringend!!!

      NEIN NEIN NEIN.....dies trifft nur in der Ausbildungseit zu.
      Normal ist eine Kündigungsfrist von 14 Tagen in der Probezeit.
      Kann leider auch nicht sagen, warum Du 3 Monate Kündigungsfrist hast......ganz schön viel

      Gruß
      Dani [Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

  2. Antwort von nach einem Tag hilfreich
    Re: Kündigung, dringend!!!

    Hallo Leute, wer kann mir helfen.

    Hallo.

    Nach meiner Erfahrung ist es so, dass die Probezeit zwar dazu da ist, eine verkürzte Kündigungsfrist zu ermöglichen, aber wie lange diese dann tatsächlich ist, hängt vom geschlossenen Vertrag ab.

    Ein Mail vorher beruft sich auf das BGB. Meines Wissens nach ist es nun aber so, dass die im BGB oder ArbR gefassten Regelungen nicht zum NACHteil der Arbeitnehmer unterschritten werden dürfen. Generell müsste also gelten:
    Pacta sunt servanda, oft zitiertes "Verträge sind zu halten", solange diese keine dem Gesetz nach ungültigen Regelungen enthalten gilt das Recht der Vertragsfreiheit. Da deine Kündigungsfrist eine längere ist als im Gesetz verankert (was ja an sich für den Arbeitnehmer eine gute Sache ist), müsste diese längere Frist aus dem Vertrag auch gelten.

    Du kannst aber versuchen, entweder mit dem AG zu sprechen, damit du früher herauskommst (manchmal geht das recht gut, denn warum sollte ich als AG einen "demotivierten" und sehr "unloyalen" - weil schon gekündigt - AN unbedingt halten wollen). Entweder er lässt dich einfach früher gehen oder er bietet dir einen Aufhebungsvertrag an. Aber vorsicht: Aufhebungsverträge sind genau zu studieren, dass sie nicht irgendwelche übereilten Verzichtserklärungen enthalten!

    Gruß

    Nio Habe 6 Monate Probezeit
    mit einer Kündigungsfrist von 3 Monaten,
    danach Kündigungsfrist von 6 Monaten.
    Möchte meinen Arbeitgeber wechseln.
    Gibt es eine möglichkeit diese
    Kündigungsfrist zu verkürzen / nicht
    einzuhalten oder kann es sogar sein, daß
    ich in meiner Probezeit keine
    Kündigungsfrist einhalten muß auch wenn
    es im Arbeitsvertrag steht.

    Schau

  3. Antwort von nach 2 Tagen hilfreich
    Re: Kündigung, dringend!!!

    In Absprache mit deinem Arbeitgeber, klar...
    wenn er dich gehen lassen will.
    Zwingen wirst du ihn aber kaum können...

  4. Antwort von nach 2 Tagen hilfreich
    Re: Kündigung, dringend!!!

    Hallo Leute, wer kann mir helfen.

    Habe 6 Monate Probezeit
    Gem §622 Abs 3:
    Während einer vereinbarten Probezeit, längstens für die Dauer von sechs Monaten, kann das Arbeitsverhältnis mit einer Frist von 2 Wochen gekündigt werden.

    Es ist irrelevant, im Zweifel gilt das Gesetz. Denn wo kein Richter, da kein Kläger. Willst du früher raus, hätte deine Klage vor dem ArbGer erfolg, weil du der vermeintlich schwächere im Arbeitsvertrag bist.

    Aber beachte: Seit 1.5.2000 gilt §623 wieder. Kündigung nur schriftlich mit einer Kündigungsfrist von 3 Monaten,
    danach Kündigungsfrist von 6 Monaten.
    Möchte meinen Arbeitgeber wechseln.
    Gibt es eine möglichkeit diese
    Kündigungsfrist zu verkürzen / nicht
    einzuhalten oder kann es sogar sein, daß
    ich in meiner Probezeit keine
    Kündigungsfrist einhalten muß auch wenn
    es im Arbeitsvertrag steht.

    Schau

Keine passende Antwort gefunden? Jetzt eigene Frage stellen!