gestern hatten wir eine kleine Diskussion, wobei die Ansicht vertreten wurde, dass das Abwerben von Mitarbeitern grundsätzlich verboten ist. Ich mag das nicht glauben… dann wäre ja der Beruf des „Head-Hunters“ illegal.
Wie sieht es denn rechtlich aus? Ist es verboten? Wenn ja, wo steht das?
Ein Kollege von mir fängt bei einem Kunden an und seine größte Sorge ist, daß ihm einer was Böses will, weil abwerben seiner Meinung nach verboten ist. Er besteht darauf, dass es gesetzlich verboten ist.
Ich habe ihm gesagt, dass ich es für ganz normales Geschäftsgebaren halte und nichts verboten ist, konnte ihn aber nicht überzeugen *gg*
Das letzte was ich gehörte habe, dass Headhunter nicht mehr am Arbeitsplatz anrufen dürfen, aber das ist ja okay.
Ich wollte mich nur nochmals rückversichern, dass meine Meinung die „richtige“ ist, oder mich gegebenenfalls belehren lassen…
Danke!
Gruss Zauberm@us
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ein Arbeitgeber kann jedem Menschen den er begegnet und der die entsprechende Arbeitserlaubnis besitzt, Arbeit anbieten. Auch wenn dieser noch in einem anderen Arbeitverhältnis arbeitet. Er darf ihn lediglich nicht dazu bewegen vor Beendigung der Kündigungsfrist bei im zu Arbeiten.
Ein Verbot der Abwerbung wäre ein Verstoß gegen den Artikel 12 Grundgesetz (freie Berufswahl).
Es ist inzwischen durch Gerichtsentscheidungen auch möglich in einem Betrieb tätige Leiharbeitnehmer zu übernehmen. Klauseln in Arbeitsverträgen und Übgerlassungsverträgen die dies ausschliessen sind sittenwidrig und von daher unwirksam.
Wie nun könnte ein Arbeitgeber einen Leuharbeitnehmer übernehmen, wenn er diesen nicht ein Angebot unterbreitet, also abwirbt?
servus zaubermaus,
grundsätzlich kann niemand aus einer firma abgeworben werden. denn die entscheidung, bei einem ag aufzuhören um ein besseres angebot anzunehmen liegt bei jedem selbst.
richtig ist, dass headhunter ( und hier spreche ich aus erfahrung )nicht mehr am arbeitsplazt mitarbeiter anrufen dürfen um ihnen ein angebot zum stellenwechsel zu machen.
schwierig scheint mir die situation deines bekannten zu sein. er geht zu einem kunden seines jetzigen arbeitgebers. und wenn er/sie nicht sehr viel einfühlungsvermögen bei seinem derzeitigen ag beweist, könnte es problematisch werden. nicht rechtlich, sondern im zwischenmenschlichen bereich.
ich würde empfehlen, ein sehr offenes gespräch mit der führungsebene zu führen. denn es kann ja auch ein großer vorteil für das derzeitige unternehmen sein, einen ex -mitarbeiter bei einem kunden zu haben. dein bekannter soll aber eines beherzigen:
gehe nie über leichen, eines tages könnte es deine eigene sein!
vielleicht hat die der rat geholfen und viel erfolg im neuen
job.
hans-jürgen aus dem gottt sei dank wärmer gewordenen münchen.
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der Beruf des Headhunters ist alles andere als illegal; Ein Gesetz, das das A n werben von beschäftigten Arbeitnehmern am Arbeitsplatz verbietet, existiert nicht.
Eingeschränkt ist per Gerichtsurteil allerdings die Form der Ansprache. Lange Telefonate, in denen der Headhunter den Betriebsablauf stört, sind in der Tat verboten.
in meiner Arbeit habe ich mich bewußt nicht in Richtung EDV spezialisiert, ich arbeite grundsätzlich nicht für den IT-Sektor (wie würde Fontane sagen: …ein zu weites Feld).
Falls ich dennoch etwas für Dich tun kann (oder Du für mich), laß es mich wissen.
hi diana (oder dianE, goettin der jagd),…
damit dass du grundsaetzlich nicht fuer it arbeitest,
hast du eine gute entscheidung gefaellt.
die branche ist verrueckt.
genau wie ich.
erhalte dir dein leben!
gruss - digi
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