öffentlicher Dienst, ötv-Tag
Hallo Sandra,
vielleicht meinst Du die Regelung aus dem öffentlichen Dienst, dort wird es folgendermassen gehandhabt:
man bekommt pro Kalenderjahr 2 Behördentage (auch bekannt als ÖTV Tage), diese gelten als arbeitsfreie Zeit, wo man seine Behördengänge (offiziell) erledigen kann.
Im manchen (oder allen?) Einrichtungen ist es so geregelt, dass ein ÖTV Tag dem Arbeitnehmer überlassen wird, während der zweite ÖTV Tag ‚gesplittet‘ wird.
Der 24.12. und der 31.12. gelten nur als ‚halbe‘ Arbeitstage, und diese Hälfte wird mit dem einen ÖTV Tag sozusagen aufgefüllt, und somit hat man an diesen Tagen frei.
Aber wie gesagt das gilt nur für den öffentlichen Dienst, für Deinen Arbeitsvertrag sicher nicht zutreffend.
Gruss,
Nicole