Ruhestörung in Mietwohnungen?

Von: , Frage gestellt am Do, 13. Jan 2000

Hallo Zusammen,

welche rechtlichen Möglichkeiten gibt es, wenn ein Mieter seinen Radiowecker um 5:00 Uhr morgens so laut eingestellt hat, das man in der Wohnung darüber und im Treppenhaus jedes Wort verstehen kann.
Weiterhin braucht dieser Mieter mind. eine halbe Stunde bis er von diesem Raddau wach wird.
Wenn man einen leichteren Schlaf hat ist an weiterschlafen in diesem Falle nicht zu denken.

Gibt es die Möglichkeit denjenigen auf Ruhestörung, Schmerzensgeld und ähnliches zu verklagen?

Gruß
Stephan

2 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 3 Stunden hilfreich
    Re: Ruhestörung in Mietwohnungen?

    Hallo Stephan!

    Ich wäre auch so ein Kandidat, da ich schwer wach werde. Allerdings haben auch wir Rechte ;o))...

    Hast Du Dich denn schon mit ihm unterhalten und nach einer Lösung gesucht?!? z. B. kann ich hier telefonischen Weckdienst empfehlen!
    Vom Telefon werden auch die meisten wach, die sonst drei Wecker brauchen und unter www.weckruf.de gibt es diesen Dienst absolut kostenfrei!!
    Naja...es gibt sicherlich einige Lösungsmöglichkeiten!

    Sollte derjenige nicht gesprächsbereit sein, dann kannst Du Schritte unternehmen, z. B. auch den Vermieter "zwingen" etwas zu unternehmen mittels Mietminderung, die Dir bei übermäßiger Lärmbelästigung zusteht!

    Gruß

    Bernd [Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

    • Antwort von nach einem Tag hilfreich
      Re^2: Ruhestörung in Mietwohnungen?

      HAllo, zuerst würde ich das Gespräch suchen. Meistens hat man damit Erfolg. Sollte sich keine Lösung finden, so bleibt Dir das Recht der Minderung. Dabei solltest Du genau Buch führen, d. h. Stunde, Tage unsw. aufschreiben. Bedenke! Die Miete kann man nur für die Zukunft mindern und nicht rückwirkend. Die Minderung must Du Deinem Vermieter ankündigen und ihm eine Abhilfefrist gewähren.
      Wenn nichts mehr hilft, so solltest Du auf Unterlassung klagen, verbunden mit einem Zwangsgeld.
      BB

      Hallo Stephan!
      Ich wäre auch so ein Kandidat, da ich
      schwer wach werde. Allerdings haben auch
      wir Rechte ;o))...

      Hast Du Dich denn schon mit ihm
      unterhalten und nach einer Lösung
      gesucht?!? z. B. kann ich hier
      telefonischen Weckdienst empfehlen!
      Vom Telefon werden auch die meisten wach,
      die sonst drei Wecker brauchen und unter
      www.weckruf.de gibt es diesen Dienst
      absolut kostenfrei!!
      Naja...es gibt sicherlich einige
      Lösungsmöglichkeiten!

      Sollte derjenige nicht gesprächsbereit
      sein, dann kannst Du Schritte
      unternehmen, z. B. auch den Vermieter
      "zwingen" etwas zu unternehmen mittels
      Mietminderung, die Dir bei übermäßiger
      Lärmbelästigung zusteht!

      Gruß

      Bernd



      Hallo Zusammen,

      welche rechtlichen Möglichkeiten gibt es,
      wenn ein Mieter seinen Radiowecker um
      5:00 Uhr morgens so laut eingestellt hat,
      das man in der Wohnung darüber und im
      Treppenhaus jedes Wort verstehen kann.
      Weiterhin braucht dieser Mieter mind.
      eine halbe Stunde bis er von diesem
      Raddau wach wird.
      Wenn man einen leichteren Schlaf hat ist
      an weiterschlafen in diesem Falle nicht
      zu denken.

      Gibt es die Möglichkeit denjenigen auf
      Ruhestörung, Schmerzensgeld und ähnliches
      zu verklagen?

      Gruß
      Stephan

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