Nächtliche Ruhestörung

Von: , Frage gestellt am Mi, 18. Jun 2003

Hi!

Welche Strafe steht auf nächtliche Ruhestörung, also laut Musik hören nach 22 Uhr?

Ist das Zivilrecht oder das Strafrecht ausschlaggebend?

Dankeschön!

Gruß

Marcus

1 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 49 Minuten 0 hilfreich
    Re: Nächtliche Ruhestörung

    Hallo Markus,

    es ist keine Straftat sondern eine Ordnungswidrigkeit, die nach § 117 OWiG verfolgt wird und mit einem Bußgeld bis - wenn mich nicht alles täuscht - 5.000 € 'garniert' werden kann. Zumindestens bei uns in Berlin flattert Dir dann ein entsprechender Bußgeldbescheid des Umweltamtes ins Haus.

    Außerdem kann die Polizei das corpus delikti - sprich: die HiFi-Anlage - entweder verplomben oder gleich einkassieren.

    Beste Grüße

    Tessa

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