Nächtliche Ruhestörung
Von: , Frage gestellt am Mi, 18. Jun 2003
Hi!
Welche Strafe steht auf nächtliche Ruhestörung, also laut Musik hören nach 22 Uhr?
Ist das Zivilrecht oder das Strafrecht ausschlaggebend?
Dankeschön!
Gruß
Marcus
Hi!
Welche Strafe steht auf nächtliche Ruhestörung, also laut Musik hören nach 22 Uhr?
Ist das Zivilrecht oder das Strafrecht ausschlaggebend?
Dankeschön!
Gruß
Marcus
Hallo Markus,
es ist keine Straftat sondern eine Ordnungswidrigkeit, die nach § 117 OWiG verfolgt wird und mit einem Bußgeld bis - wenn mich nicht alles täuscht - 5.000 € 'garniert' werden kann. Zumindestens bei uns in Berlin flattert Dir dann ein entsprechender Bußgeldbescheid des Umweltamtes ins Haus.
Außerdem kann die Polizei das corpus delikti - sprich: die HiFi-Anlage - entweder verplomben oder gleich einkassieren.
Beste Grüße
Tessa